Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen erhält für die Beratungstätigkeit im Landkreis Nienburg für die Jahre 2020 bis 2022 einen Zuschuss in Höhe von jährlich 1.700 € unter der Voraussetzung, dass die Beratungstätigkeit im bisherigen Umfang fortgeführt wird.


Beratungsgang:

 

ohne

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig