Sitzung: 01.10.2019 Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2019/150
Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen stimmt den Mittelanmeldungen zu.
Beratungsgang:
Kreisrat Hoffmann erklärt, dass der Brandschutzingenieur Fennen
ursprünglich auch die Technische Hilfeleistung übergemeindlich betrachten
sollte, dieser aber derzeit nicht zu erreichen sei. Die Verwaltung habe sich
nach anderen Ingenieuren umgesehen und ein Büro gefunden. Da dieses Büro die
bisherigen Ausarbeitungen nicht als Grundlagen verwenden könne, werde das
Gutachten aufwendiger und teurer, als bisher vermutet. Die Verwaltung werde
sich aber nach weiteren Gutachtern umsehen, die ggf. auch günstiger sein
können.
KTA Hille fragt, ob eine solche Begutachtung überhaupt
erforderlich sei. Man könne doch drei Rüstwagen (Süd, Mitte, Nord) setzen und
auf ein Gutachten verzichten.
Kreisrat Hoffmann erklärt, dass ein Gutachten tendenziell in diese
Richtung gehen könne, aber eine ganzheitliche Betrachtung und Bewertung durch
einen Gutachter zielführender sei. Mögliche Investitionskosten von rund 1,5
Mio. Euro für drei Rüstwagen rechtfertigen schon Gutachterkosten von 40.000 €.
KTA Hauschildt sieht das wie Kreisrat Hoffmann. Die Kommunen haben
bisher schon in ihre Gutachten investiert und ggf. gebe es auch noch andere
Aussagen zu erforderlichen Beschaffung durch eine gutachterliche Betrachtung.
40.000 € für ein Gutachten sei hier gut angelegtes Geld. Die Mittel sollten in
diesem Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt werden, damit schnellstens ein
Gutachter beauftragt werden könne.
Beratungsergebnis:
Einstimmig