Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen stimmt den Mittelanmeldungen zu.


Beratungsgang:

 

Kreisrat Hoffmann erklärt, dass der Brandschutzingenieur Fennen ursprünglich auch die Technische Hilfeleistung übergemeindlich betrachten sollte, dieser aber derzeit nicht zu erreichen sei. Die Verwaltung habe sich nach anderen Ingenieuren umgesehen und ein Büro gefunden. Da dieses Büro die bisherigen Ausarbeitungen nicht als Grundlagen verwenden könne, werde das Gutachten aufwendiger und teurer, als bisher vermutet. Die Verwaltung werde sich aber nach weiteren Gutachtern umsehen, die ggf. auch günstiger sein können.

 

KTA Hille fragt, ob eine solche Begutachtung überhaupt erforderlich sei. Man könne doch drei Rüstwagen (Süd, Mitte, Nord) setzen und auf ein Gutachten verzichten.

 

Kreisrat Hoffmann erklärt, dass ein Gutachten tendenziell in diese Richtung gehen könne, aber eine ganzheitliche Betrachtung und Bewertung durch einen Gutachter zielführender sei. Mögliche Investitionskosten von rund 1,5 Mio. Euro für drei Rüstwagen rechtfertigen schon Gutachterkosten von 40.000 €.

 

KTA Hauschildt sieht das wie Kreisrat Hoffmann. Die Kommunen haben bisher schon in ihre Gutachten investiert und ggf. gebe es auch noch andere Aussagen zu erforderlichen Beschaffung durch eine gutachterliche Betrachtung. 40.000 € für ein Gutachten sei hier gut angelegtes Geld. Die Mittel sollten in diesem Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt werden, damit schnellstens ein Gutachter beauftragt werden könne.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig