Sitzung: 01.10.2019 Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2019/151
Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen stimmt der Ersatzbeschaffung von zwei Gerätewagen Logistik in 2020 und 2021 zu. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel erfolgt in den Mittelanmeldungen 2020 und 2021.
Beratungsgang:
Verwaltungsangestellter
Wegener erklärt, dass es Wunsch des
Ausschusses für Brandschutz und Rettungswesen war, Sachbeschlüsse zu den
Fahrzeugbeschaffungen bereits vor den Mittelanmeldungen zum Haushalt fassen zu
können. Aus diesem Grunde wurde die Beschaffung der beiden Gerätewagen als
Tagesordnungspunkt eingestellt.
KTA Hille kann die Darstellung in der Vorlage nachvollziehen,
gehe aber davon aus, dass die Liste der Kreisfeuerwehr nicht mitbeschlossen
werde.
Kreisbrandmeister Fischer erklärt, dass die Liste der Fahrzeugbeschaffungen
seit Jahren Bestandteil der Vorlagen sei und dem Überblick zu den Planungen der
Feuerwehr diene.
Kreisrat Hoffmann erklärt, dass diese Liste nicht Bestandteil des
Beschlusses sei. Die Verwaltung werde der Politik im Übrigen die wesentlichen
Eckdaten für die Fahrzeuge vor einer Ausschreibung bekannt geben.
KTA Iraki erläutert, dass Fragen seiner Gruppe zu diesen
Beschaffungen im Vorfeld durch Kreisrat Hoffmann geklärt werden konnten und
seine Gruppe diesen Beschlussvorschlag mittrage.
KTA Hauschildt kann die Ausführungen des Kreisbrandmeisters zu den
Beschaffungsmaßnahmen nachvollziehen, zumal es sich um Ersatzbeschaffungen
handele und nicht um neue zusätzliche Fahrzeuge. Er bittet aber darum den
Zusatz im Beschluss aufzunehmen, dass die alten Fahrzeuge nach der
Ersatzbeschaffungen sofort zu veräußern sind.
Verwaltungsangestellter
Wegener erklärt, dass ein Zusatz zum
Beschluss zum Verkauf nicht erforderlich sei, da es bereits einen
Grundsatzbeschluss des Ausschusses für Brandschutz und Rettungswesen hierzu
gäbe. Alle Fahrzeuge und Großgeräte der Kreisfeuerwehr, die nach
Ersatzbeschaffungen außer Dienst genommen werden, werden über die Plattform der
VEBEG und des Bundes zum Verkauf im Rahmen einer Versteigerung angeboten.
KTA Hustedt teilt mit, dass die Feuerwehr Eystrup über einen
Gerätewagen verfüge, der durch den Anbau einer Winde ggf. zum Rüstwagen
aufgerüstet werden könne.
Kreisrat Hoffmann erklärt, dass so eine Frage auch von einem Gutachter
beantwortet werden könne, da dieser eine Bestandsaufnahme aller
Hilfeleistungsgeräte vornehmen werde.
Beratungsergebnis:
Einstimmig