Der Zuschuss soll in den Haushalten 2020 bis 2021 in
dem Produkt 172 (Konto 17230.431800) zur Verfügung gestellt werden.
Im Zusammenhang mit diesem Konzept entstehende Gebühren für erforderliche Amtshandlungen
(Genehmigungen, Erlaubnisse, Untersuchungen etc.) durch den Landkreis sollen,
soweit zulässig, bis einschließlich 2021 nicht erhoben werden, da ein starkes
öffentliches Interesse an der verstärkten Bejagung der Nutria besteht.
Der Landkreis Nienburg/Weser übernimmt die Kosten für erforderliche Entsorgung erlegter Nutria über die Verarbeitungsbetriebe tierischer Nebenprodukte.
Beratungsgang:
ohne
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit einer Enthaltung