Sitzung: 05.09.2019 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2019/136/1
Beschluss:
Zur Einführung eines kreisweiten Konzeptes zur
Nutria-Bejagung soll der Jägerschaft im Landkreis Nienburg/Weser e.V. ein
jährlicher Zuschuss in Höhe von 7.000 € für zwei Jahre gewährt werden.
Der Zuschuss soll in den Haushalten 2020 bis 2021 in dem
Produkt 172 (Konto 17230.431800) zur Verfügung gestellt werden.
Im Zusammenhang mit diesem Konzept entstehende Gebühren
für erforderliche Amtshandlungen (Genehmigungen, Erlaubnisse, Untersuchungen
etc.) durch den Landkreis sollen, soweit zulässig, bis einschließlich 2021
nicht erhoben werden, da ein starkes öffentliches Interesse an der verstärkten
Bejagung der Nutria besteht.
Der Landkreis Nienburg/Weser übernimmt die Kosten für
erforderliche Entsorgung erlegter Nutria über die Verarbeitungsbetriebe
tierischer Nebenprodukte.
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt
Gänsslen betont die
naturschutzfachliche Notwendigkeit der Eindämmung von Nutria als sogenannte
invasive Art, verweist auf den aus Dezember 2018 stammenden aktuellen Erlass
zur Eindämmung der Nutriapopulation und übergibt zur fachlichen Ausführung das
Wort an den Vorsitzenden der Kreisjägerschaft und beratendes Mitglied des
Ausschusses Eickhoff.
Herr
Eickhoff stellt den Antrag der
Jägerschaft im Landkreis Nienburg/Weser e.V. auf einen Zuschuss zur Einführung
eines kreisweiten Konzeptes zur Nutria-Bejagung vom 31.07.2019 vor.
Die
Jägerschaft im Landkreis Nienburg/Weser e.V. beantragt einen jährlichen Zuschuss
in Höhe von 7.000 € für zwei Jahre (Haushalte 2020 und 2021).
Im
Zusammenhang mit diesem Konzept entstehende Gebühren für erforderliche
Amtshandlungen (Genehmigungen, Erlaubnisse, Untersuchungen etc.) durch den
Landkreis sollen, soweit zulässig, bis einschließlich 2021 nicht erhoben
werden, da ein starkes öffentliches Interesse an der verstärkten Bejagung der
Nutria bestehe.
Die
Nutria stammt aus Südamerika und wurde dort ursprünglich für die Pelz- und
Fleischgewinnung gezüchtet. Die Fortpflanzung erfolgt ganzjährig, mehrmals im
Jahr, was zu starkem Populationswachstum führt. Sie werden bis zu 10 Jahren
alt, wobei die Jungen bereits nach 5 Monaten geschlechtsreif sind. Sie sind
Allesfresser (Wasserpflanzen, Getreide, Hackfrüchte, Würmer, Muscheln usw.) und
zum Verzehr geeignet.
Durch
das Unterwühlen von Dämmen, Deichen, Böschungen, Straßen und Wegen steigt deren
Einsturzgefahr. Durch Fraß an Ufer- und/oder Unterwasserpflanzen entstehen
Schäden bzw. negative Auswirkungen auf heimische Tier- und Pflanzenarten.
Seit
2016 stehen sie auf der Liste der invasiven Arten der EU. Nach § 28 a Bundesjagdgesetz
(BJagdG) gehört die Nutria zu den jagdbaren invasiven Arten und unterliegt dem
Jagdrecht. Ganzjährig, der Elternschutz ist aufgehoben, dürfen sie mit Waffen
und Lebendfallen bejagt werden (außerhalb befriedeter Bezirke). In befriedeten
Bezirken kann eine beschränkte Jagdausübung durch Fallen angeordnet werden oder
auf Veranlassung durch den Grundstückseigentümer erfolgen. Für den Fangschuss
ist eine Schießerlaubnis erforderlich, die grundsätzlich kostenpflichtig ist.
Die
Bejagung in Schutzgebieten ist ausschließlich mittels Lebendfallen mit Fangmelder
und Dokumentation der Fänge und des sofortigen Freilassens von „Beifangs“
zulässig. Deshalb ist mit der UNB abgestimmt, dass die Fallen in NSGs nicht nur
Signalgeber sondern auch mit Kameras ausgestattet sein sollen.
Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind dort erforderlich wo
Fischotter, Nerz oder Biber vorkommen (grundsätzlich kostenpflichtig). Eine
Antragstellung soll nur für Mitglieder der Jägerschaft Nienburg erfolgen.
Voraussetzungen
für die Fallenjagd sind der Besitz des Jagdscheins und des Sachkundenachweises
(Fallenschein) sowie Fallen in vorgeschriebener Größe und Köder. Für die
Jagdausübungsberechtigten sind die planmäßige Kontrolle und die zusätzlichen zeitnahen
Kontrollen bei Auslösen der Falle sehr zeitintensiv.
Mit
dem Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz (ML) und des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt,
Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) vom 07.12.2018 wird die verstärkte Bejagung
der Nutria als Ziel formuliert.
Die
Kreisjägerschaft will sich dieser Aufgabe stellen. Der Antrag wurde zunächst im
Vorfeld mit der Kreisverwaltung abgestimmt. Seitens der Fachdienste Gewerbe,
Jagd und Waffen und dem Fachdienst Naturschutz wird das Bestreben begrüßt und
der Antrag unterstützt.
Als
naturschutzfachliche Bedingungen wurde einvernehmlich abgestimmt, dass alle
geförderten Lebendfallen mit Sendern und in Gewässernähe zusätzlich mit Kameras
ausgestattet werden sowie die Lebendfallenjagd in Naturschutzgebieten nur außerhalb
der Brut- und Setzzeit erfolgen darf.
Die
Beratungsfolge sieht zuerst eine rein fachliche bzw. rechtliche Beschlussempfehlung
im Jagdbeirat vor. Da nicht abzusehen ist, ob, wann und in welchem Umfang
erlegte Nutria über die Verarbeitungsbetriebe tierischer Nebenprodukte (VTN) zu
entsorgen sind, wurde die Beschlussempfehlung um die Einstellung eines zusätzlichen
vorsorglichen Budgets in die Haushalte 2020 und 2021 des Fachbereichs Veterinärwesen
in Höhe von 1.000,00 € für ggf. zu leistende anfallende Entsorgungskosten an
Dritte erweitert.
Der
Jagdbeirat hat in seiner Sitzung am 21.08.2019 die nachstehende Erweiterung der
Beschlussempfehlung ausgesprochen: „Der Landkreis Nienburg/Weser übernimmt die
Kosten für erforderliche Entsorgung erlegter Nutria über die Verarbeitungsbetriebe
tierischer Nebenprodukte.“
/ Die
entsprechende Tischvorlage hierzu (2019/136/1) ist als Anlage dem Protokoll
beigefügt.
KTA
Dr. Bauer ergänzt zur Populationsstatistik, dass es, angesichts der rd. 50%
weiblichen Tiere, die zudem in der Regel unterjährig mehrfach gebärend sind,
ein ambitioniertes Ziel sei, so viele Tiere entnehmen zu wollen, dass die
Rechnung aufginge.
Nachdem
KTA Hille die geplante Maßnahme als sinnvolles und moderates Mittel beschreibt,
erklärt KTA Dr. Bauer, dass er der Maßnahme nicht entgegenstehe, diese
aber doch kalkulatorisch hinterfrage.
KTA
Schlemermeyer macht aus Sicht der
Jäger deutlich, dass kein besonderes Interesse an der Jagd bestehe, da weder
das Fleisch, noch das Fell vorteilhaft verwertet werden könnten. Den steigenden
Populationsstatistiken müsse man aber entgegengetreten.
Der
1. Vorsitzende des Naturschutzbundes Deutschland e.V., Kreisverband Nienburg
und beratendes Mitglied des Ausschusses Rösler weist darauf hin, dass es
nicht zielführend sei, die Tiere mit Bleigeschossen zu erlegen. Diese seien in
Gewässerbereichen nicht mehr anzuwenden.
Herr
Eickhoff stellt klar, dass die Jagd
mit Bleischrot gut funktioniere. Die Verwendung von Fallen sei jedoch
effektiver, da hierüber eine Jagdzeit von 24 Stunden abgedeckt werde.
Er
bietet dem Ausschuss an, über den Stand der Dinge in einem Jahr zu berichten.
Der
Ausschuss beschließt geändert, in der durch den Jagdbeirat erweiterten Fassung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
mit 0 Enthaltungen.