Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zur Einführung eines kreisweiten Konzeptes zur Nutria-Bejagung soll der Jägerschaft im Landkreis Nienburg/Weser e.V. ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 7.000 € für zwei Jahre gewährt werden.

 

Der Zuschuss soll in den Haushalten 2020 bis 2021 in dem Produkt 172 (Konto 17230.431800) zur Verfügung gestellt werden.

 

Im Zusammenhang mit diesem Konzept entstehende Gebühren für erforderliche Amtshandlungen (Genehmigungen, Erlaubnisse, Untersuchungen etc.) durch den Landkreis sollen, soweit zulässig, bis einschließlich 2021 nicht erhoben werden, da ein starkes öffentliches Interesse an der verstärkten Bejagung der Nutria besteht.

 

Der Landkreis Nienburg/Weser übernimmt die Kosten für erforderliche Entsorgung erlegter Nutria über die Verarbeitungsbetriebe tierischer Nebenprodukte.

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen betont die naturschutzfachliche Notwendigkeit der Eindämmung von Nutria als sogenannte invasive Art, verweist auf den aus Dezember 2018 stammenden aktuellen Erlass zur Eindämmung der Nutriapopulation und übergibt zur fachlichen Ausführung das Wort an den Vorsitzenden der Kreisjägerschaft und beratendes Mitglied des Ausschusses Eickhoff.

 

Herr Eickhoff stellt den Antrag der Jägerschaft im Landkreis Nienburg/Weser e.V. auf einen Zuschuss zur Einführung eines kreisweiten Konzeptes zur Nutria-Bejagung vom 31.07.2019 vor.

 

Die Jägerschaft im Landkreis Nienburg/Weser e.V. beantragt einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 7.000 € für zwei Jahre (Haushalte 2020 und 2021).

Im Zusammenhang mit diesem Konzept entstehende Gebühren für erforderliche Amtshandlungen (Genehmigungen, Erlaubnisse, Untersuchungen etc.) durch den Landkreis sollen, soweit zulässig, bis einschließlich 2021 nicht erhoben werden, da ein starkes öffentliches Interesse an der verstärkten Bejagung der Nutria bestehe.

 

Die Nutria stammt aus Südamerika und wurde dort ursprünglich für die Pelz- und Fleischgewinnung gezüchtet. Die Fortpflanzung erfolgt ganzjährig, mehrmals im Jahr, was zu starkem Populationswachstum führt. Sie werden bis zu 10 Jahren alt, wobei die Jungen bereits nach 5 Monaten geschlechtsreif sind. Sie sind Allesfresser (Wasserpflanzen, Getreide, Hackfrüchte, Würmer, Muscheln usw.) und zum Verzehr geeignet.

Durch das Unterwühlen von Dämmen, Deichen, Böschungen, Straßen und Wegen steigt deren Einsturzgefahr. Durch Fraß an Ufer- und/oder Unterwasserpflanzen entstehen Schäden bzw. negative Auswirkungen auf heimische Tier- und Pflanzenarten.

 

Seit 2016 stehen sie auf der Liste der invasiven Arten der EU. Nach § 28 a Bundesjagdgesetz (BJagdG) gehört die Nutria zu den jagdbaren invasiven Arten und unterliegt dem Jagdrecht. Ganzjährig, der Elternschutz ist aufgehoben, dürfen sie mit Waffen und Lebendfallen bejagt werden (außerhalb befriedeter Bezirke). In befriedeten Bezirken kann eine beschränkte Jagdausübung durch Fallen angeordnet werden oder auf Veranlassung durch den Grundstückseigentümer erfolgen. Für den Fangschuss ist eine Schießerlaubnis erforderlich, die grundsätzlich kostenpflichtig ist.

Die Bejagung in Schutzgebieten ist ausschließlich mittels Lebendfallen mit Fangmelder und Dokumentation der Fänge und des sofortigen Freilassens von „Beifangs“ zulässig. Deshalb ist mit der UNB abgestimmt, dass die Fallen in NSGs nicht nur Signalgeber sondern auch mit Kameras ausgestattet sein sollen. Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind dort erforderlich wo Fischotter, Nerz oder Biber vorkommen (grundsätzlich kostenpflichtig). Eine Antragstellung soll nur für Mitglieder der Jägerschaft Nienburg erfolgen.

Voraussetzungen für die Fallenjagd sind der Besitz des Jagdscheins und des Sachkundenachweises (Fallenschein) sowie Fallen in vorgeschriebener Größe und Köder. Für die Jagdausübungsberechtigten sind die planmäßige Kontrolle und die zusätzlichen zeitnahen Kontrollen bei Auslösen der Falle sehr zeitintensiv.

Mit dem Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) vom 07.12.2018 wird die verstärkte Bejagung der Nutria als Ziel formuliert.

 

Die Kreisjägerschaft will sich dieser Aufgabe stellen. Der Antrag wurde zunächst im Vorfeld mit der Kreisverwaltung abgestimmt. Seitens der Fachdienste Gewerbe, Jagd und Waffen und dem Fachdienst Naturschutz wird das Bestreben begrüßt und der Antrag unterstützt.

 

Als naturschutzfachliche Bedingungen wurde einvernehmlich abgestimmt, dass alle geförderten Lebendfallen mit Sendern und in Gewässernähe zusätzlich mit Kameras ausgestattet werden sowie die Lebendfallenjagd in Naturschutzgebieten nur außerhalb der Brut- und Setzzeit erfolgen darf.

Die Beratungsfolge sieht zuerst eine rein fachliche bzw. rechtliche Beschlussempfehlung im Jagdbeirat vor. Da nicht abzusehen ist, ob, wann und in welchem Umfang erlegte Nutria über die Verarbeitungsbetriebe tierischer Nebenprodukte (VTN) zu entsorgen sind, wurde die Beschlussempfehlung um die Einstellung eines zusätzlichen vorsorglichen Budgets in die Haushalte 2020 und 2021 des Fachbereichs Veterinärwesen in Höhe von 1.000,00 € für ggf. zu leistende anfallende Entsorgungskosten an Dritte erweitert.

Der Jagdbeirat hat in seiner Sitzung am 21.08.2019 die nachstehende Erweiterung der Beschlussempfehlung ausgesprochen: „Der Landkreis Nienburg/Weser übernimmt die Kosten für erforderliche Entsorgung erlegter Nutria über die Verarbeitungsbetriebe tierischer Nebenprodukte.“

/         Die entsprechende Tischvorlage hierzu (2019/136/1) ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

 

          KTA Dr. Bauer ergänzt zur Populationsstatistik, dass es, angesichts der rd. 50% weiblichen Tiere, die zudem in der Regel unterjährig mehrfach gebärend sind, ein ambitioniertes Ziel sei, so viele Tiere entnehmen zu wollen, dass die Rechnung aufginge. 

 

Nachdem KTA Hille die geplante Maßnahme als sinnvolles und moderates Mittel beschreibt, erklärt KTA Dr. Bauer, dass er der Maßnahme nicht entgegenstehe, diese aber doch kalkulatorisch hinterfrage.

 

KTA Schlemermeyer macht aus Sicht der Jäger deutlich, dass kein besonderes Interesse an der Jagd bestehe, da weder das Fleisch, noch das Fell vorteilhaft verwertet werden könnten. Den steigenden Populationsstatistiken müsse man aber entgegengetreten.

 

Der 1. Vorsitzende des Naturschutzbundes Deutschland e.V., Kreisverband Nienburg und beratendes Mitglied des Ausschusses Rösler weist darauf hin, dass es nicht zielführend sei, die Tiere mit Bleigeschossen zu erlegen. Diese seien in Gewässerbereichen nicht mehr anzuwenden.

 

Herr Eickhoff stellt klar, dass die Jagd mit Bleischrot gut funktioniere. Die Verwendung von Fallen sei jedoch effektiver, da hierüber eine Jagdzeit von 24 Stunden abgedeckt werde.

Er bietet dem Ausschuss an, über den Stand der Dinge in einem Jahr zu berichten.

 

Der Ausschuss beschließt geändert, in der durch den Jagdbeirat erweiterten Fassung.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.