Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Antrag der Gemeinden auf Anpassung der Betriebs- und Folgekostenförderung in der Kinderbetreuung um die in den heranstehenden Tariferhöhungen entstehenden Kosten wird abgelehnt.

 

 


Beratungsgang:

 

Herr Barthel erläutert die Vorlage und macht deutlich, dass der Landkreis durch den Stundensatz von 85,00 € auf jetzt 156,00 € in 2018 dem Antrag der Kommunen aus 2018 durch die Aufstockung sehr umfangreich Rechnung getragen und durch nahezu Verdopplung des Stundensatzes dem für die kommenden Jahre artikulierten Anspruch genügt worden ist (Vorlage JHA 2018/15 v. 25.09.2018).Im Weiteren würden ja  - zu diesem Satz – auch die Stundenzuwächse jährlich dazugerechnet.

 

Herr ÒToràin weist auf einen Rechenfehler in der anliegenden Tabelle hin, der in dem Gesamtergebnis jedoch keine Änderung der Summe darstellt.

 

Frau Dehmel führt dazu aus, dass ein Übertragungsfehler entstanden sei. In der ersten Tabelle 2020 und 2021 wurde irrtümlich mit den Stundensatz 88,- € (2019) gerechnet. Die tatsächliche Auszahlung sei aber 161,- €, die angegebene Summe von 162,- € sei gerundet. In 2020 sind es 160,68 €; in 2021 162,287 € (die richtige Tabelle liegt als Anlage bei).

 

Herr Meyer teilt mit, dass nun ein realer Stundensatz vorliege, der den Anforderungen der Kommunen genüge. Eine noch höhere Finanzierung lehnt er ab.

 

Herr Klein geht von einem aktuellen Stundensatz aus, mit dem jetzt gut gearbeitet werden kann.

 

Herr Leseberg legt Wert auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und den Kommunen. Angesichts der bisherigen Leistung des LK, sei eine Ablehnung in Ordnung.

 

Herr Iraki verweist zudem auf die nachträgliche Senkung der Kreisumlage in 2019 hin.


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    6 Ja-Stimmen       3 Enthaltungen