Sitzung: 22.10.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2019/174
Der Antrag der Gemeinden auf Anpassung der
Betriebs- und Folgekostenförderung in der Kinderbetreuung um die in den
heranstehenden Tariferhöhungen entstehenden Kosten wird abgelehnt.
Beratungsgang:
Herr
Barthel erläutert die Vorlage und macht deutlich, dass der
Landkreis durch den Stundensatz von 85,00 € auf jetzt 156,00 € in 2018 dem Antrag
der Kommunen aus 2018 durch die Aufstockung sehr umfangreich Rechnung getragen
und durch nahezu Verdopplung des Stundensatzes dem für die kommenden Jahre artikulierten
Anspruch genügt worden ist (Vorlage JHA 2018/15 v. 25.09.2018).Im Weiteren
würden ja - zu diesem Satz – auch die
Stundenzuwächse jährlich dazugerechnet.
Herr ÒToràin weist auf einen Rechenfehler in der anliegenden Tabelle hin, der in dem Gesamtergebnis jedoch keine Änderung der Summe darstellt.
Frau
Dehmel führt dazu aus, dass ein Übertragungsfehler entstanden
sei. In der ersten Tabelle 2020 und 2021 wurde irrtümlich mit den Stundensatz
88,- € (2019) gerechnet. Die tatsächliche Auszahlung sei aber 161,- €, die
angegebene Summe von 162,- € sei gerundet. In 2020 sind es 160,68 €; in 2021
162,287 € (die richtige Tabelle liegt als Anlage bei).
Herr
Meyer teilt mit, dass nun ein realer Stundensatz vorliege, der
den Anforderungen der Kommunen genüge. Eine noch höhere Finanzierung lehnt er
ab.
Herr
Klein geht von einem aktuellen Stundensatz aus, mit dem jetzt
gut gearbeitet werden kann.
Herr
Leseberg legt Wert auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit
zwischen dem Landkreis und den Kommunen. Angesichts der bisherigen Leistung des
LK, sei eine Ablehnung in Ordnung.
Herr
Iraki verweist zudem auf die nachträgliche Senkung der
Kreisumlage in 2019 hin.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 6 Ja-Stimmen 3 Enthaltungen