Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Veranschlagung des Haushalts 2020 erfolgt wie vom Fachbereich Jugend vorgeschlagen.


Beratungsgang:

 

Herr Barthel erläutert die Vorlage und teilt mit, an vielen

Stellen sei es schwierig, es könnten erst 2020 die weiteren Entwicklungen eingeschätzt und ggf. über einen Nachtrag korrigiert werden.

 

Frau Kurowski erfragt, ob man den Unterhaltseinzug für den Bereich UVG durch externe Vergabe maximieren könne.

 

Frau Dehmel weist darauf hin, dass die im Haushalt angegebenen Prozente für den Jahreshaushalt 2020 realistisch sind, da das Team ab 01.01.2020 in die einheitliche Sachbearbeitung gehe (Organisationsuntersuchung). Die Mitarbeitenden müssten geschult werden. Ziel ist es, wieder über 30% Rückholquote zu kommen, die wurde auch in Vorjahren immer wieder erreicht. Bei einer Rückholquote von 30 Prozent zahlt der Landkreis keine Gelder zu den Unterhaltsvorschüssen dazu. Der  Bundesdurchschnitt liegt bei einer Rückholquote von 13 Prozent.

 

Herr Klein führt weiter dazu aus, den Einzug an Dritte abzugeben, müsse auch rechtlich abgesichert sein. Es handele sich um eine hoheitliche Aufgabe. Eine Rückholquote von 20 Prozent sei schon sehr gut und der Landkreis einer der Führenden im niedersächsischen Vergleich.

 

Herr Alteruthemeyer erläutert, es sei wichtig mit ausreichend Personalressourcen diesen Bereich zu bearbeiten.

 

Herr Meyer erkundigt sich, ob ein Vergleich im Bereich erzieherische Hilfen mit anderen Landkreisen bestehe und wie die Entscheidungen zu erwarten seien.

 

Herr Barthel verweist auf die IBN und führt dazu aus, es gebe noch immer ein Defizit an Sozialarbeitern, das letztlich maßgeblich auf die negative Fallzahl.- und  HH- Entwicklung Auswirkung zeigt. Es werde aufgrund der Vakanzen -ohne sich intensiv mit den Familien auseinanderzusetzen zu können- vorrangig im Sinne der Garantenstellung/des Wächteramts sehr großzügig agiert, um vorrangig Kindeswohlgefährdung (KWG) zu vermeiden. Dies führe zu vermehrter Hilfeleistung und Kosten dafür.

 

Herr Klein erläutert, Herr Barthel schildere den derzeitigen Zustand des Landkreises im Bereich ASD. Die Hilfeplanung könne nicht  einreichend intensiv erfolgen und es sei Ziel mit der Umorganisation mittelfristig die Kosten wieder zu deckeln.

 

Herr Sommerfeld erfragt die Höhe der Heranziehung zum Kostenbeitrag junger Volljähriger aus eigenem Einkommen.

 

Frau Kluhsmeier erklärt, es können bis zu 75 % aus eigenem Einkommen herangezogen werden.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig