Sitzung: 22.10.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2019/175
Die Veranschlagung des
Haushalts 2020 erfolgt wie vom Fachbereich Jugend vorgeschlagen.
Beratungsgang:
Herr
Barthel erläutert
die Vorlage und teilt mit, an vielen
Stellen sei
es schwierig, es könnten erst 2020 die weiteren Entwicklungen eingeschätzt und
ggf. über einen Nachtrag korrigiert werden.
Frau
Kurowski erfragt, ob man den Unterhaltseinzug für den Bereich UVG durch externe
Vergabe maximieren könne.
Frau Dehmel weist darauf hin, dass die im Haushalt angegebenen
Prozente für den Jahreshaushalt 2020 realistisch sind, da das Team ab
01.01.2020 in die einheitliche Sachbearbeitung gehe (Organisationsuntersuchung).
Die Mitarbeitenden müssten geschult werden. Ziel ist es, wieder über 30%
Rückholquote zu kommen, die wurde auch in Vorjahren immer wieder erreicht. Bei
einer Rückholquote von 30 Prozent zahlt der Landkreis keine Gelder zu den
Unterhaltsvorschüssen dazu. Der Bundesdurchschnitt
liegt bei einer Rückholquote von 13 Prozent.
Herr Klein führt weiter dazu aus, den Einzug an Dritte
abzugeben, müsse auch rechtlich abgesichert sein. Es handele sich um eine
hoheitliche Aufgabe. Eine
Rückholquote von 20 Prozent sei schon sehr gut und der Landkreis einer der
Führenden im niedersächsischen Vergleich.
Herr
Alteruthemeyer
erläutert, es sei wichtig mit ausreichend Personalressourcen diesen Bereich zu
bearbeiten.
Herr Meyer erkundigt sich, ob ein Vergleich im
Bereich erzieherische Hilfen mit anderen Landkreisen bestehe und wie die
Entscheidungen zu erwarten seien.
Herr
Barthel verweist auf
die IBN und führt dazu aus, es gebe noch immer ein Defizit an Sozialarbeitern,
das letztlich maßgeblich auf die negative Fallzahl.- und HH- Entwicklung Auswirkung zeigt. Es werde
aufgrund der Vakanzen -ohne sich intensiv mit den Familien auseinanderzusetzen
zu können- vorrangig im Sinne der Garantenstellung/des Wächteramts sehr
großzügig agiert, um vorrangig Kindeswohlgefährdung (KWG) zu vermeiden. Dies
führe zu vermehrter Hilfeleistung und Kosten dafür.
Herr Klein erläutert, Herr Barthel schildere
den derzeitigen Zustand des Landkreises im Bereich ASD. Die Hilfeplanung könne
nicht einreichend intensiv erfolgen und
es sei Ziel mit der Umorganisation mittelfristig die Kosten wieder zu deckeln.
Herr
Sommerfeld erfragt
die Höhe der Heranziehung zum Kostenbeitrag junger Volljähriger aus eigenem
Einkommen.
Frau
Kluhsmeier erklärt,
es können bis zu 75 % aus eigenem Einkommen herangezogen werden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig