Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Ausschuss für berufsbildende Schulen stimmt den Mittelanmeldungen zu.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsfachwirt Härtel stellt den Sachverhalt vor. Er bittet die Kennzahl „Schüler/innen“ des Jahres 2018 auf 2.638 zu ändern. Durch die Buchung der internen Leistungsverrechnung, bei der die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Verteilungsschlüssel sei, ist im Produktplan ein fehlerhafter Wert ausgewiesen worden. Ferner wird erläutert, dass die Darstellung der Mittel für den Digitalpakt mit einer extra Maßnahme erfolgen müsse und die Einnahmen dort aufgeführt werden müssten, da ansonsten die Förderbedingungen nicht eingehalten würden und keine Fördermittel erhalten werden können.

 

Auf Nachfrage von KTA Hustedt, wie der Anstieg der Zuwendungen und allgemeine Umlage (Zeile 2) zu erklären sei, entgegnet Verwaltungsfachwirt Härtel, dass der Wert an die tatsächlichen Verhältnisse (Ergebnis 2018) angepasst worden seien.

 

OStD'in Schroeder erläutert, dass der Entwurf des Haushaltes aus ihrer Sicht eine Kürzung des Etats der BBS um 25.000 € enthalte. Sie führt aus, dass die Schule bisher in EDV investiert habe und das Mobiliar nachrangig beschafft werde. Durch die Mittel des Digitalpaktes sei die Hoffnung dagewesen, dass die Schule nun in Mobiliar und andere notwendige Ausstattung investieren könne, da die Mittel des Digitalpaktes für zusätzliche Maßnahmen zu verwenden seien.

 

KVR Schulz entgegnet, dass dies keine Kürzung darstelle, da die Mittel weiterhin zur Verfügung stünden. Sie betont, dass zur Einhaltung der Förderrichtlinie die Einzahlungen im Haushalt geplant werden müssten. Weiter führt sie aus, dass für das nächste Jahr die Schwierigkeit bestanden hätte, dass noch keine Maßnahmen benannt werden konnten, da noch keine konkreten Planungen vorlägen. Fraglich sei zum Beispiel, ob der Neubau des A-Traktes zeitlich so fertiggestellt werden könne, dass eine Abrechnung noch möglich wäre. Sie stellt ferner fest, dass Mehreinzahlungen zu Mehrauszahlungen berechtigen würden und so weitere Mittel aus dem Digitalpakt zur Verfügung gestellt werden könnten. Abschließend wird die Auffassung vertreten, dass das von OStD'in Schroeder favorisierte Verfahren eine Budgeterhöhung darstelle, die nicht durch die Budgetierungsvereinbarung gedeckt sei.

 

Herr Groeneveld befürchtet, dass keine Gelder aus dem Digitalpakt fließen würden, da mit den angestrebten Maßnahmen lediglich der Status Quo gehalten werde und keine zusätzlichen Maßnahmen umgesetzt werden würden.

 

EKR Klein führt aus, dass die Gelder aus dem Digitalpakt dem Landkreis Nienburg/Weser in den nächsten fünf Jahren zur Verfügung stünden. Er plädiert für eine sorgfältige Planung, für welche Maßnahmen die Gelder in den nächsten fünf Jahren genutzt werden sollten.

 

KVR Schulz stellt klar, dass nach Rücksprache mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde die Zusätzlichkeit gegeben sei, wenn der technische Stand der anzuschaffenden Gegenstände ein neuerer sei als bisher.

 

KTA Sommerfeld stellt fest, dass die Förderrichtlinie durch die Zusätzlichkeit eine Budgeterhöhung erfordere.

 

KVR Schulz entgegnet, dass die Budgeterhöhung dann aber nicht für Möbel genutzt werden sollte.

 

EKR Klein bekräftigt nochmals, dass die Separierung des Digitalpaktes erforderlich sei, um Mittel aus dem Digitalpakt zu erhalten. Die 25.000 € seien nicht gesetzt, sondern stellten lediglich einen Platzhalter da. Der Landkreis habe ein Interesse dass eine Refinanzierung der Maßnahmen erfolgt.

 

KTA Werner fasst zusammen, dass die Darstellung im Haushalt erforderlich sei, um einen Titel für die fördermittelgewährende Stelle zu haben. Er fragt, ob eine Beibehaltung der 172.600 € und eine Zurverfügungstellung der 25.000 € aus dem Digitalpakt möglich sei.

 

KVR Schulz entgegnet, dass die Verwaltung davon ausgegangen sei, dass bei Abschluss der Budgetierungsvereinbarung auch die Maßnahmen der Schule zur Digitalisierung in die Berechnung des Budgets eingeflossen seien.

 

KTA Sommerfeld stellt fest, dass durch die Darstellung der Verwaltung das Ziel der Förderrichtlinie erreicht werde.

 

Herr Kuhlmann führt aus, dass in der gemeinsamen Sitzung vorgestellt worden sei, dass der Bedarf 2 Mio. € betrage und dem Landkreis jedoch 3,5 Mio. € zur Verfügung stünden und stellt fest, dass die weiteren 1,5 Mio. € nicht verloren gingen.

 

OStD'in Schroeder führt zurück auf die ursprüngliche Thematik. Sie hinterfragt, was mit den eingesparten 25.000 € passiere, die der BBS nicht zur Verfügung gestellt würden. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausstattung der Schule mit WLAN.

 

EKR Klein entgegnet, dass die dargestellte Problematik alle Schulen des Landreises beträfe.

 

KTA Heineking hinterfragt, ob diese Umschichtung nur in diesem Jahr erfolge und was passiere, wenn die Mittel nicht in vollem Umfang für den Digitalpakt verwendet werden könnten.

 

Verwaltungsfachwirt Härtel führt aus, dass die Mittel grds. deckungsfähig seien und mit einem Einzelbeschluss des Gremiums die Mittel umgewidmet werden könnten, da dann die eingeplanten Einzahlungen entfielen.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig