Sitzung: 06.11.2019 Ausschuss für die berufsbildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2019/163
Der Ausschuss für berufsbildende Schulen stimmt den Mittelanmeldungen zu.
Beratungsgang:
Verwaltungsfachwirt Härtel stellt den Sachverhalt vor. Er bittet die Kennzahl
„Schüler/innen“ des Jahres 2018 auf 2.638 zu ändern. Durch die Buchung der
internen Leistungsverrechnung, bei der die Anzahl der Schülerinnen und Schüler
der Verteilungsschlüssel sei, ist im Produktplan ein fehlerhafter Wert
ausgewiesen worden. Ferner wird erläutert, dass die Darstellung der Mittel für
den Digitalpakt mit einer extra Maßnahme erfolgen müsse und die Einnahmen dort
aufgeführt werden müssten, da ansonsten die Förderbedingungen nicht eingehalten
würden und keine Fördermittel erhalten werden können.
Auf Nachfrage von KTA
Hustedt, wie der Anstieg der Zuwendungen und allgemeine Umlage (Zeile 2) zu
erklären sei, entgegnet Verwaltungsfachwirt Härtel, dass der Wert an die
tatsächlichen Verhältnisse (Ergebnis 2018) angepasst worden seien.
OStD'in Schroeder
erläutert, dass der Entwurf des Haushaltes aus ihrer Sicht eine Kürzung des
Etats der BBS um 25.000 € enthalte. Sie führt aus, dass die Schule bisher
in EDV investiert habe und das Mobiliar nachrangig beschafft werde. Durch die
Mittel des Digitalpaktes sei die Hoffnung dagewesen, dass die Schule nun in
Mobiliar und andere notwendige Ausstattung investieren könne, da die Mittel des
Digitalpaktes für zusätzliche Maßnahmen zu verwenden seien.
KVR Schulz entgegnet, dass dies keine Kürzung darstelle, da die
Mittel weiterhin zur Verfügung stünden. Sie betont, dass zur Einhaltung der
Förderrichtlinie die Einzahlungen im Haushalt geplant werden müssten. Weiter
führt sie aus, dass für das nächste Jahr die Schwierigkeit bestanden hätte,
dass noch keine Maßnahmen benannt werden konnten, da noch keine konkreten
Planungen vorlägen. Fraglich sei zum Beispiel, ob der Neubau des A-Traktes
zeitlich so fertiggestellt werden könne, dass eine Abrechnung noch möglich
wäre. Sie stellt ferner fest, dass Mehreinzahlungen zu Mehrauszahlungen
berechtigen würden und so weitere Mittel aus dem Digitalpakt zur Verfügung
gestellt werden könnten. Abschließend wird die Auffassung vertreten, dass das
von OStD'in Schroeder favorisierte Verfahren eine Budgeterhöhung darstelle,
die nicht durch die Budgetierungsvereinbarung gedeckt sei.
Herr Groeneveld befürchtet, dass keine Gelder aus dem Digitalpakt
fließen würden, da mit den angestrebten Maßnahmen lediglich der Status Quo
gehalten werde und keine zusätzlichen Maßnahmen umgesetzt werden würden.
EKR Klein führt aus, dass die Gelder aus dem Digitalpakt dem
Landkreis Nienburg/Weser in den nächsten fünf Jahren zur Verfügung stünden. Er
plädiert für eine sorgfältige Planung, für welche Maßnahmen die Gelder in den
nächsten fünf Jahren genutzt werden sollten.
KVR Schulz stellt klar, dass nach Rücksprache mit der
Niedersächsischen Landesschulbehörde die Zusätzlichkeit gegeben sei, wenn der
technische Stand der anzuschaffenden Gegenstände ein neuerer sei als bisher.
KTA Sommerfeld stellt fest, dass die Förderrichtlinie durch die
Zusätzlichkeit eine Budgeterhöhung erfordere.
KVR Schulz entgegnet, dass die Budgeterhöhung dann aber nicht
für Möbel genutzt werden sollte.
EKR Klein bekräftigt nochmals, dass die Separierung des
Digitalpaktes erforderlich sei, um Mittel aus dem Digitalpakt zu erhalten. Die
25.000 € seien nicht gesetzt, sondern stellten lediglich einen Platzhalter
da. Der Landkreis habe ein Interesse dass eine Refinanzierung der Maßnahmen
erfolgt.
KTA Werner fasst zusammen, dass die Darstellung im Haushalt
erforderlich sei, um einen Titel für die fördermittelgewährende Stelle zu
haben. Er fragt, ob eine Beibehaltung der 172.600 € und eine
Zurverfügungstellung der 25.000 € aus dem Digitalpakt möglich sei.
KVR Schulz entgegnet, dass die Verwaltung davon ausgegangen sei,
dass bei Abschluss der Budgetierungsvereinbarung auch die Maßnahmen der Schule
zur Digitalisierung in die Berechnung des Budgets eingeflossen seien.
KTA Sommerfeld stellt fest, dass durch die Darstellung der
Verwaltung das Ziel der Förderrichtlinie erreicht werde.
Herr Kuhlmann führt aus, dass in der gemeinsamen Sitzung
vorgestellt worden sei, dass der Bedarf 2 Mio. € betrage und dem
Landkreis jedoch 3,5 Mio. € zur Verfügung stünden und stellt fest,
dass die weiteren 1,5 Mio. € nicht verloren gingen.
OStD'in Schroeder
führt zurück auf die ursprüngliche Thematik. Sie hinterfragt, was mit den
eingesparten 25.000 € passiere, die der BBS nicht zur Verfügung gestellt
würden. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausstattung der Schule mit
WLAN.
EKR Klein entgegnet, dass die dargestellte Problematik alle
Schulen des Landreises beträfe.
KTA Heineking hinterfragt, ob diese Umschichtung nur in diesem Jahr
erfolge und was passiere, wenn die Mittel nicht in vollem Umfang für den
Digitalpakt verwendet werden könnten.
Verwaltungsfachwirt Härtel
führt aus, dass die Mittel grds. deckungsfähig
seien und mit einem Einzelbeschluss des Gremiums die Mittel umgewidmet werden
könnten, da dann die eingeplanten Einzahlungen entfielen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig