Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt den Abschlussbericht des Fachdienstes Naturschutz zum Projekt „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ für die Projektlaufzeit 2016-2019 zur Kenntnis.

 

Der Fortsetzung des Projektes für den Zeitraum  2020-23 wird mit folgenden Projektdaten zugestimmt:

Projektaufwand von 15.000 €/a auf dem Konto 55411.429101; zusätzlicher Gebührenertrag von 7.500 €/a auf dem Konto 55411.331100

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen berichtet über das Projekt „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ nach Naturschutzrecht und Baugesetzbuch.

 

In den Projektjahren 2018 und 2019 konnten insgesamt bisher 267 im Kompensationsflächenkataster erfasste Kompensationsmaßnahmen kontrolliert werden. Die Zielvorgabe von 175 Kontrollen pro Jahr wurde damit in 2018 deutlich erreicht und wird auch 2019 erfüllt werden.

Der Anteil der gar nicht umgesetzten Maßnahmen hat sich in den vergangenen Jahren in kleinen Schritten kontinuierlich verringert. Dies kann als Erfolg des Projekts gewertet werden, da sich hier ein gewisser „Lerneffekt“ eingestellt hat.

Der Anteil an Maßnahmen, die erhebliche Mängel aufweisen, ist weiterhin hoch. Immerhin konnten aber auch mehr als die Hälfte der umgesetzten Maßnahmen unbeanstandet abgenommen werden.

 

Die Erträge von Verwaltungsgebühren durch Kompensationskontrollen wurden für 2018 und 2019 jeweils mit 7.500 € geplant.

Tatsächliche Einnahmen ergaben sich in 2018 i.H.v. 7.749,72 €. Aufgrund der aktuellen Prognose wird für 2019 erwartet, ebenfalls den Zielwert zu erreichen.

 

Die Fortführung der Kontrollen ist aber weiterhin dringend erforderlich. Der Druck auf die Eingriffsverursacher (Kompensationspflichtigen) sollte nicht nachlassen, damit der festzustellende „Lerneffekt“ nicht verpufft. Es besteht ein Rechtsanspruch der Allgemeinheit auf vollständigen Vollzug bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen!

 

Kontrollen sind die einzige Möglichkeit, den Anteil mangelhaft oder gar nicht ausgeführter Kompensationsmaßnahmen zu verringern. Ziel ist es dabei, die Sensibilisierung der Eingriffsverursacher (insbesondere auch der Gemeinden) für die Verpflichtung zur fristgerechten Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen weiterhin aufrecht zu erhalten. Nur durch kontinuierliche Kontrollen kann erreicht werden, dass alle Bürger, Wirtschaftsunternehmen, Gemeinden und sonstigen öffentlichen Trägern gleichbehandelt werden.

 

Die zur Verfügung gestellten Gelder werden dabei sehr effizient eingesetzt. Dem durchschnittlichen Aufwand für die Einforderung der Umsetzung einer mit nicht oder mangelhaft umgesetzten Kompensationsmaßnahme auf einem Hektar weniger als 40 € steht einem Wert von 64.000 € für eine den fachlichen Anforderungen entsprechende umgesetzte Kompensationsmaßnahme gegenüber.

 

Die Verwaltung befürwortet daher die Fortsetzung des Projektes für den Zeitraum 2020-23 mit einem Projektaufwand von 15.000 €/a sowie einem zusätzlichem Gebührenertrag von 7.500 €/a.

 

Der Vorsitzende KTA Prüfer pflichtet KTA Hille bei, dass es sich hier um ein vorbildliches Projekt handelt, dessen effizientes Konzept ein gutes Beispiel für andere Landkreise sei und von einigen LK auch schon übernommen worden ist.

 

Das Gremium nimmt den Abschlussbericht des Fachdienstes Naturschutz zur Kenntnis und beschließt sodann die Fortsetzung des Projekts für den Zeitraum 2020-23.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.