Sitzung: 05.11.2019 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2019/193
Beschluss:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt den Abschlussbericht
des Fachdienstes Naturschutz zum Projekt „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ für die
Projektlaufzeit 2016-2019 zur Kenntnis.
Der
Fortsetzung des Projektes für den Zeitraum
2020-23 wird mit folgenden Projektdaten zugestimmt:
Projektaufwand von
15.000 €/a auf dem Konto 55411.429101; zusätzlicher Gebührenertrag von 7.500
€/a auf dem Konto 55411.331100
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt
Gänsslen berichtet über das Projekt „Kontrolle
und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ nach Naturschutzrecht und Baugesetzbuch.
In
den Projektjahren 2018 und 2019 konnten insgesamt bisher 267 im Kompensationsflächenkataster
erfasste Kompensationsmaßnahmen kontrolliert werden. Die Zielvorgabe von 175
Kontrollen pro Jahr wurde damit in 2018 deutlich erreicht und wird auch 2019
erfüllt werden.
Der
Anteil der gar nicht umgesetzten Maßnahmen hat sich in den vergangenen Jahren
in kleinen Schritten kontinuierlich verringert. Dies kann als Erfolg des
Projekts gewertet werden, da sich hier ein gewisser „Lerneffekt“ eingestellt
hat.
Der
Anteil an Maßnahmen, die erhebliche Mängel aufweisen, ist weiterhin hoch. Immerhin
konnten aber auch mehr als die Hälfte der umgesetzten Maßnahmen unbeanstandet abgenommen
werden.
Die
Erträge von Verwaltungsgebühren durch Kompensationskontrollen wurden für 2018
und 2019 jeweils mit 7.500 € geplant.
Tatsächliche
Einnahmen ergaben sich in 2018 i.H.v. 7.749,72
€. Aufgrund der aktuellen Prognose wird für 2019 erwartet, ebenfalls den Zielwert
zu erreichen.
Die
Fortführung der Kontrollen ist aber weiterhin dringend erforderlich. Der Druck
auf die Eingriffsverursacher (Kompensationspflichtigen) sollte nicht
nachlassen, damit der festzustellende „Lerneffekt“ nicht verpufft. Es besteht ein
Rechtsanspruch der Allgemeinheit auf vollständigen Vollzug bei der Umsetzung
von Kompensationsmaßnahmen!
Kontrollen
sind die einzige Möglichkeit, den Anteil mangelhaft oder gar nicht ausgeführter
Kompensationsmaßnahmen zu verringern. Ziel ist es dabei, die Sensibilisierung
der Eingriffsverursacher (insbesondere auch der Gemeinden) für die Verpflichtung
zur fristgerechten Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen weiterhin aufrecht zu
erhalten. Nur durch kontinuierliche Kontrollen kann erreicht werden, dass alle
Bürger, Wirtschaftsunternehmen, Gemeinden und sonstigen öffentlichen Trägern
gleichbehandelt werden.
Die
zur Verfügung gestellten Gelder werden dabei sehr effizient eingesetzt. Dem
durchschnittlichen Aufwand für die Einforderung der Umsetzung einer mit nicht
oder mangelhaft umgesetzten Kompensationsmaßnahme auf einem Hektar weniger als
40 € steht einem Wert von 64.000 € für eine den fachlichen Anforderungen entsprechende
umgesetzte Kompensationsmaßnahme gegenüber.
Die
Verwaltung befürwortet daher die Fortsetzung des Projektes für den Zeitraum
2020-23 mit einem Projektaufwand von 15.000 €/a sowie einem zusätzlichem Gebührenertrag
von 7.500 €/a.
Der
Vorsitzende KTA Prüfer pflichtet KTA Hille bei, dass es sich hier
um ein vorbildliches Projekt handelt, dessen effizientes Konzept ein gutes
Beispiel für andere Landkreise sei und von einigen LK auch schon übernommen
worden ist.
Das
Gremium nimmt den Abschlussbericht des Fachdienstes Naturschutz zur Kenntnis
und beschließt sodann die Fortsetzung des Projekts für den Zeitraum 2020-23.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
mit 0 Enthaltungen.