Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Baudirektor Wehr berichtet über den Sachstand zum Konzept einer gemeinsamen Klärschlammentsorgung für die Gemeinden und Verbände im Landkreis Nienburg/Weser.

 

Die Situation der Klärschlammentsorgung im Landkreis Nienburg stellt sich aus Sicht des Klärschlammberichts der Landwirtschaftskammer 2018 wie folgt dar.

Insgesamt sind 3.211 Mg Trockenmasse Klärschlamm (TM KS) aus 13 Klärwerken angefallen. Davon sind 1.861 Mg TM KS in die Landwirtschaft (58 %) und 1.350 Mg TM KS in die Verbrennung oder Kompostierung (42 %) gegangen.

 

Zur gemeinsamen Klärschlammentsorgung im Landkreis Nienburg wurde ein interkommunaler Verbund der Gemeinden und Abwasserverbände unter der Federführung des Landkreises Nienburg gegründet. Das Angebot der KNRN GmbH zur Realisierung einer Monoverbrennungsanlage in Hildesheim wurde im Juni 2019 angenommen.

 

Die sich hieraus ergebenen Vorteile sind u.a., dass die Klärschlammentsorgung in öffentlicher Hand bleibt, eine langfristige Entsorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit ohne Gewinnerzielung, ein umweltverträglicher Transport mit Kostensolidarität, eine gemeinsame (regionalisierte) Klärschlammvorbehandlung sowie künftig optional auch mit einem Phosphor- bzw. Stickstoff-Recycling zur Rückgewinnung von Rohstoffen.

 

Im Juni 2019 wurde nach Rechtsgutachten über den Zusammenschluss der Gemeinden und Abwasserverbände unter dem Dach des Kreisverbands für Wasserwirtschaft (KV) in öffentlich-rechtlicher Form entschieden. Die Zustimmung durch die Kommunal- und Verbandsaufsicht erfolgte hierzu im Juli 2019.

Die Mitgliedschaft der Gemeinden und Verbände im KV wurde am 30.09.2019 beschlossen, so dass die Geschäftsbesorgungsverträge der Gemeinden mit dem KV zur Lieferung des Klärschlamms und Aufteilung des Kapitalanteils für die KNRN im Oktober/November 2019 abgeschlossen werden.

 

Der KV wird Mitgesellschafter bei der KNRN. Der Beschluss hierzu erfolgt voraussichtlich am 28.11.2019 in der Gesellschafterversammlung.

Mit der Gründung eines Klärschlammbeirats der kreisnienburger Gemeinden und Verbände zur Information und Entscheidungen über Sachverhalte der Klärschlammentsorgung über die KNRN ist die Entsendung eines/r Leiters/in der Abwasserbetriebe in den Aufsichtsrat der KNRN vorgesehen.

 

Der KNRN haben bis August 14 neue Gesellschafter ihr Interesse an einer Aufnahme erklärt, die somit 23 Gesellschafter umfasst.

Die Auslegung der Monoverbrennungsanlage wird durch „Scale-up“ Effekt auf eine wirtschaftliche Größe von 33.500 t TS/a möglich. Die rd. 3.200 t TS/a des LK Nienburg entsprechen dabei rd. 10 Prozent des KNRN-Volumens.

 

Die Ecktermine der MKVA Hildesheim sehen, nach der Gründung der KNRN Ende März 2019 und dem Projektstart im Mai 2019, nun weiter die Fachplanung und Projektbegleitung für das 2. Quartal 2020 bis zum 1. Quartal 2025 vor.

 

 

 

 

Im Einzelnen soll das Genehmigungsverfahren im Zeitraum 3. Quartal 2020 bis 2. Quartal 2022 abgewickelt werden, so dass mit dem 2. Quartal 2022 die Anlageneinrichtung (bis spätestens 3. Quartal 2024) und mit der Betriebsaufnahme dann zum 4. Quartal 2024 bzw. 1. Quartal 2025 gerechnet werden kann.

 

KTA Hille bestätigt, dass unter den gegebenen politischen Rahmenbedingen die beste Lösung erarbeitet wurde. Vorbildlich sei hervorzuheben, dass man sich mit dem KV ein „Kompetenzzentrum“ mit ins Boot geholt habe.

 

Auf seine Frage, inwieweit die parallel stattfindenden Planungen über den Bau einer entsprechenden Anlage in Hannover als Alternative zur MKVA Hildesheim in Betracht käme, antwortet Baudirektor Wehr, dass man in Hannover hinsichtlich der Diskussionen und Planungen noch nicht so weit wie in Hildesheim sei. Die Stadt Langenhagen sei einer der ersten Mitgesellschafter der KNRN.

 

Angesichts des öffentlich-rechtlichen Projekts brauche man entsprechende Planungssicherheiten, die derzeit nur in Hildesheim gegeben sind. Die Kapazitäten seien auch ohne Berücksichtigung des Klärschlamms der Landeshauptstadt ausreichend bemessen.

 

Kreisrat Hoffmann betont, dass man sich kreisseitig bewusst für diesen Weg entschieden hat. Die Aufgabe verlange einen enormen Personalaufwand. Originär sei dies auch nicht die Aufgabe des Landkreises. Der zusätzlich geleistete Aufwand im Rahmen der Projektfederführung leite das Projekt aber zu einem guten Ergebnis.

 

KTA Dr. Bauer spricht von einer sinnvollen Lösung. Im Zuge der Auslegung auf eine Phosphor- bzw. Stickstoff-Rückgewinnung warnt er jedoch vor einem möglichen Kostenproblem.

Ebenso bliebe die Frage unbeantwortet, was mit den gefährlichen Rückständen, wie z.B. Schwermetallen usw. passieren wird. Die davon ausgehenden Belastungen und Kosten (für etwaige Entlagerung) seien nicht abschätzbar.

 

Baudirektor Wehr antwortet, dass die Rückgewinnung von Phosphor und Stickstoff sich derzeit in der technischen Erprobung befindet (z.B. Bau einer Tetra-Phos-Anlage in Hamburg). Eine Kostenkalkulation sei derzeit noch nicht möglich. Diese Nährstoffe würden qualitativ für eine Verwertung in der Landwirtschaft besser bewertbar werden.

Die Thermoverbrennung von Klärschlamm ist eine eindeutige Schadstoffsenke für die Schwermetalle, die in den Schlacken und Aschen der Rauchgasreinigung gebunden und schadlos deponiert werden.

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.