Sitzung: 05.11.2019 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2019/195
Beschluss:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Baudirektor
Wehr berichtet über den Sachstand zum
Konzept einer gemeinsamen Klärschlammentsorgung für die Gemeinden und Verbände
im Landkreis Nienburg/Weser.
Die
Situation der Klärschlammentsorgung im Landkreis Nienburg stellt sich aus Sicht
des Klärschlammberichts der Landwirtschaftskammer 2018 wie folgt dar.
Insgesamt
sind 3.211 Mg Trockenmasse Klärschlamm (TM KS) aus 13 Klärwerken angefallen.
Davon sind 1.861 Mg TM KS in die Landwirtschaft (58 %) und 1.350 Mg TM KS in
die Verbrennung oder Kompostierung (42 %) gegangen.
Zur
gemeinsamen Klärschlammentsorgung im Landkreis Nienburg wurde ein interkommunaler
Verbund der Gemeinden und Abwasserverbände unter der Federführung des
Landkreises Nienburg gegründet. Das Angebot der KNRN GmbH zur Realisierung
einer Monoverbrennungsanlage in Hildesheim wurde im Juni 2019 angenommen.
Die
sich hieraus ergebenen Vorteile sind u.a., dass die Klärschlammentsorgung in öffentlicher
Hand bleibt, eine langfristige Entsorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit
ohne Gewinnerzielung, ein umweltverträglicher Transport mit Kostensolidarität, eine
gemeinsame (regionalisierte) Klärschlammvorbehandlung sowie künftig optional
auch mit einem Phosphor- bzw. Stickstoff-Recycling zur Rückgewinnung von Rohstoffen.
Im
Juni 2019 wurde nach Rechtsgutachten über den Zusammenschluss der Gemeinden und
Abwasserverbände unter dem Dach des Kreisverbands für Wasserwirtschaft (KV) in
öffentlich-rechtlicher Form entschieden. Die Zustimmung durch die Kommunal- und
Verbandsaufsicht erfolgte hierzu im Juli 2019.
Die
Mitgliedschaft der Gemeinden und Verbände im KV wurde am 30.09.2019 beschlossen,
so dass die Geschäftsbesorgungsverträge der Gemeinden mit dem KV zur Lieferung
des Klärschlamms und Aufteilung des Kapitalanteils für die KNRN im Oktober/November
2019 abgeschlossen werden.
Der
KV wird Mitgesellschafter bei der KNRN. Der Beschluss hierzu erfolgt voraussichtlich
am 28.11.2019 in der Gesellschafterversammlung.
Mit
der Gründung eines Klärschlammbeirats der kreisnienburger Gemeinden und
Verbände zur Information und Entscheidungen über Sachverhalte der Klärschlammentsorgung
über die KNRN ist die Entsendung eines/r Leiters/in der Abwasserbetriebe in den
Aufsichtsrat der KNRN vorgesehen.
Der
KNRN haben bis August 14 neue Gesellschafter ihr Interesse an einer Aufnahme
erklärt, die somit 23 Gesellschafter umfasst.
Die
Auslegung der Monoverbrennungsanlage wird durch „Scale-up“ Effekt auf eine
wirtschaftliche Größe von 33.500 t TS/a möglich. Die rd. 3.200 t TS/a des LK
Nienburg entsprechen dabei rd. 10 Prozent des KNRN-Volumens.
Die
Ecktermine der MKVA Hildesheim sehen, nach der Gründung der KNRN Ende März 2019
und dem Projektstart im Mai 2019, nun weiter die Fachplanung und Projektbegleitung
für das 2. Quartal 2020 bis zum 1. Quartal 2025 vor.
Im
Einzelnen soll das Genehmigungsverfahren im Zeitraum 3. Quartal 2020 bis 2.
Quartal 2022 abgewickelt werden, so dass mit dem 2. Quartal 2022 die Anlageneinrichtung
(bis spätestens 3. Quartal 2024) und mit der Betriebsaufnahme dann zum 4.
Quartal 2024 bzw. 1. Quartal 2025 gerechnet werden kann.
KTA
Hille bestätigt, dass unter den
gegebenen politischen Rahmenbedingen die beste Lösung erarbeitet wurde.
Vorbildlich sei hervorzuheben, dass man sich mit dem KV ein „Kompetenzzentrum“
mit ins Boot geholt habe.
Auf
seine Frage, inwieweit die parallel stattfindenden Planungen über den Bau einer
entsprechenden Anlage in Hannover als Alternative zur MKVA Hildesheim in Betracht
käme, antwortet Baudirektor Wehr, dass man in Hannover hinsichtlich der
Diskussionen und Planungen noch nicht so weit wie in Hildesheim sei. Die Stadt
Langenhagen sei einer der ersten Mitgesellschafter der KNRN.
Angesichts
des öffentlich-rechtlichen Projekts brauche man entsprechende Planungssicherheiten,
die derzeit nur in Hildesheim gegeben sind. Die Kapazitäten seien auch ohne Berücksichtigung
des Klärschlamms der Landeshauptstadt ausreichend bemessen.
Kreisrat
Hoffmann betont, dass man sich
kreisseitig bewusst für diesen Weg entschieden hat. Die Aufgabe verlange einen
enormen Personalaufwand. Originär sei dies auch nicht die Aufgabe des
Landkreises. Der zusätzlich geleistete Aufwand im Rahmen der
Projektfederführung leite das Projekt aber zu einem guten Ergebnis.
KTA
Dr. Bauer spricht von einer
sinnvollen Lösung. Im Zuge der Auslegung auf eine Phosphor- bzw.
Stickstoff-Rückgewinnung warnt er jedoch vor einem möglichen Kostenproblem.
Ebenso
bliebe die Frage unbeantwortet, was mit den gefährlichen Rückständen, wie z.B. Schwermetallen
usw. passieren wird. Die davon ausgehenden Belastungen und Kosten (für etwaige
Entlagerung) seien nicht abschätzbar.
Baudirektor
Wehr antwortet, dass die Rückgewinnung
von Phosphor und Stickstoff sich derzeit in der technischen Erprobung befindet
(z.B. Bau einer Tetra-Phos-Anlage in Hamburg). Eine Kostenkalkulation sei
derzeit noch nicht möglich. Diese Nährstoffe würden qualitativ für eine
Verwertung in der Landwirtschaft besser bewertbar werden.
Die
Thermoverbrennung von Klärschlamm ist eine eindeutige Schadstoffsenke für die
Schwermetalle, die in den Schlacken und Aschen der Rauchgasreinigung gebunden
und schadlos deponiert werden.
Beratungsergebnis:
Ohne.