Sitzung: 13.11.2019 Ausschuss für Kreisstraßen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2019/200
Beratungsgang:
Kreisstraßenmanager
Sangmeister berichtet, dass auf der
Strecke Steimbke - Lichtenhorst die Fahrbahn der K 37 auf Torf gebaut sei. Es
sei vorgesehen, den Torfabbau hier wieder zu aktivieren, was eine erneute
Grundwasserveränderung zur Folge habe. Im Laufe dieses Jahres sei stellenweise
eine Sofortsanierung gemacht worden, um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu
können.
Für einen erforderlichen
Ausbau habe man sich im Landkreis Cuxhaven die dortige
K 51 angesehen, die dieselben
Schadensbilder hatte und vor ca. 7 Jahren in Schaumbetonbauweise ausgebaut
worden sei. Die Strecke sei heute frei von Rissen.
Auf die Frage von KTA
Höper, wie viele Firmen es in Deutschland gäbe, die dieses Verfahren
ausführen könnten, entgegnet Kreisstraßenmanager Sangmeister, dass es in
den Niederlanden 6 – 7 entsprechende Firmen gäbe, während in Deutschland diese
Bauweise noch nicht so etabliert sei. Hier habe man mit dem Schaumbetonverfahren
hauptsächlich auf Privatflächen, Firmengeländen und Flughäfen mit dieser Bauweise
gearbeitet. Der Vorteil des Schaumbetonverfahrens bestehe darin, dass das
Gewicht pro Kubikmeter nur rd. 600 kg betrüge, während bei der herkömmlichen
Bauweise mit rd. 2.300 kg/m³ fast das 4fache dieses Gewichtes erreicht würde.
Im Zuge der K 37 seien
Georadaruntersuchungen gemacht worden, bei denen mit Schallwellen die Tiefe der
gebundenen und ungebundenen Schichten gemessen worden sei. Während die
Asphaltschicht durchschnittlich eine Stärke von 14 cm aufweise, zeichne sich
bei der Schotterschicht teilweise ein nicht einheitlicher Aufbau ab, weil die
Schichten – insbesondere in den Seitenräumen - durch das Gewicht nach unten
gedrückt worden seien. Tragfähigkeitsmessungen hätten ergeben, dass die K 37 ab
Steimbke bis zum Beginn des Waldes und in Lichtenhorst ab Friedhof bis zum
Stern tragfähig sei, die Strecke dazwischen jedoch nicht tragfähig sei und erneuert
werden müsse.
Man habe überlegt, einen
Ausbau in traditioneller Bauweise vorzunehmen, wofür alles ausgekoffert werden
müsse und ein 17 m breiter Arbeitsstreifen von Bäumen frei zu räumen sei. Eine
andere Möglichkeit sei die Aufstellung von Spundwänden oder als dritte Variante
der Ausbau in Schaumbetonbauweise.
Derzeit würden
Voruntersuchungen durchgeführt und die v. g. drei Varianten untersucht. Im
Januar 2020 solle ein Konzept mit Kostenberechnungen für diese Varianten
vorliegen. Hierfür müsse auch die Belastung des Bodens geprüft werden.
Vor zwei Wochen habe sich die
Straßenbauverwaltung zusammen mit dem FD 551 in Steinhude eine
Straßenbaumaßnahme angesehen, bei der gerade der zunächst flüssige Schaumbeton
eingebracht worden sei. Hierbei könne man je nach Fahrzeug und Randbedingungen
von einer Einbauleistung von ca. 50³/Std. bei einer Breite von 6,00 m und einer
Tiefe von 0,30 m ausgehen. Die Transportlänge mit dem Schlauch betrüge bis zu
1.500 m. Die Masse werde dann mit einer Kardätsche glattgestrichen. Nach dem
Aushärten werde überschüssiges Material abgefräst.
Es sei ein Gespräch mit einem
Geologen in Hannover vorgesehen. Bei der hiesigen Maßnahme im Zuge der K 37
müsse man auch prüfen, wo man das zum Einbau nötige Wasser her bekommen könne.
Sobald das Konzept mit
Kostenberechnungen zu den verschiedenen Varianten vorliegen würde, sei geplant,
die Maßnahme als grundhafte Erneuerung zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm
anzumelden. Ab Sommer 2020 könne dann mit der Entwurfsaufstellung begonnen
werden, damit nach derzeitiger Planung evtl. für 2021 die Anmeldung für das
Jahresbauprogramm erfolgen könne.
Die Vorbereitungsphase sei
jetzt sehr aufwendig, aber auch nötig, um valide Zahlen zu haben damit man
besser beurteilen könne, ob man von der Bauweise überzeugt sei.
BD Wehr meint, dass aufgrund der hohen Kosten evtl. auch eine
abschnittsweise Ausführung vorstellbar sei.
Kreisstraßenmanager
Sangmeister erklärt, dass nur in dem
problematischen Stück ein Ausbau ausgeführt werden müsse, während auf den
restlichen Strecken eine grundhafte Erneuerung ausreichen würde, um die
Förderung nach dem NGVFG zu erlangen.