Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister berichtet, dass auf der Strecke Steimbke - Lichtenhorst die Fahrbahn der K 37 auf Torf gebaut sei. Es sei vorgesehen, den Torfabbau hier wieder zu aktivieren, was eine erneute Grundwasserveränderung zur Folge habe. Im Laufe dieses Jahres sei stellenweise eine Sofortsanierung gemacht worden, um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können.

 

Für einen erforderlichen Ausbau habe man sich im Landkreis Cuxhaven die dortige

K 51 angesehen, die dieselben Schadensbilder hatte und vor ca. 7 Jahren in Schaumbetonbauweise ausgebaut worden sei. Die Strecke sei heute frei von Rissen.

 

Auf die Frage von KTA Höper, wie viele Firmen es in Deutschland gäbe, die dieses Verfahren ausführen könnten, entgegnet Kreisstraßenmanager Sangmeister, dass es in den Niederlanden 6 – 7 entsprechende Firmen gäbe, während in Deutschland diese Bauweise noch nicht so etabliert sei. Hier habe man mit dem Schaumbetonverfahren hauptsächlich auf Privatflächen, Firmengeländen und Flughäfen mit dieser Bauweise gearbeitet. Der Vorteil des Schaumbetonverfahrens bestehe darin, dass das Gewicht pro Kubikmeter nur rd. 600 kg betrüge, während bei der herkömmlichen Bauweise mit rd. 2.300 kg/m³ fast das 4fache dieses Gewichtes erreicht würde.

 

Im Zuge der K 37 seien Georadaruntersuchungen gemacht worden, bei denen mit Schallwellen die Tiefe der gebundenen und ungebundenen Schichten gemessen worden sei. Während die Asphaltschicht durchschnittlich eine Stärke von 14 cm aufweise, zeichne sich bei der Schotterschicht teilweise ein nicht einheitlicher Aufbau ab, weil die Schichten – insbesondere in den Seitenräumen - durch das Gewicht nach unten gedrückt worden seien. Tragfähigkeitsmessungen hätten ergeben, dass die K 37 ab Steimbke bis zum Beginn des Waldes und in Lichtenhorst ab Friedhof bis zum Stern tragfähig sei, die Strecke dazwischen jedoch nicht tragfähig sei und erneuert werden müsse.

 

Man habe überlegt, einen Ausbau in traditioneller Bauweise vorzunehmen, wofür alles ausgekoffert werden müsse und ein 17 m breiter Arbeitsstreifen von Bäumen frei zu räumen sei. Eine andere Möglichkeit sei die Aufstellung von Spundwänden oder als dritte Variante der Ausbau in Schaumbetonbauweise.

 

Derzeit würden Voruntersuchungen durchgeführt und die v. g. drei Varianten untersucht. Im Januar 2020 solle ein Konzept mit Kostenberechnungen für diese Varianten vorliegen. Hierfür müsse auch die Belastung des Bodens geprüft werden.

 

Vor zwei Wochen habe sich die Straßenbauverwaltung zusammen mit dem FD 551 in Steinhude eine Straßenbaumaßnahme angesehen, bei der gerade der zunächst flüssige Schaumbeton eingebracht worden sei. Hierbei könne man je nach Fahrzeug und Randbedingungen von einer Einbauleistung von ca. 50³/Std. bei einer Breite von 6,00 m und einer Tiefe von 0,30 m ausgehen. Die Transportlänge mit dem Schlauch betrüge bis zu 1.500 m. Die Masse werde dann mit einer Kardätsche glattgestrichen. Nach dem Aushärten werde überschüssiges Material abgefräst.

 

Es sei ein Gespräch mit einem Geologen in Hannover vorgesehen. Bei der hiesigen Maßnahme im Zuge der K 37 müsse man auch prüfen, wo man das zum Einbau nötige Wasser her bekommen könne.

 

Sobald das Konzept mit Kostenberechnungen zu den verschiedenen Varianten vorliegen würde, sei geplant, die Maßnahme als grundhafte Erneuerung zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm anzumelden. Ab Sommer 2020 könne dann mit der Entwurfsaufstellung begonnen werden, damit nach derzeitiger Planung evtl. für 2021 die Anmeldung für das Jahresbauprogramm erfolgen könne.

 

Die Vorbereitungsphase sei jetzt sehr aufwendig, aber auch nötig, um valide Zahlen zu haben damit man besser beurteilen könne, ob man von der Bauweise überzeugt sei.

 

BD Wehr meint, dass aufgrund der hohen Kosten evtl. auch eine abschnittsweise Ausführung vorstellbar sei.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister erklärt, dass nur in dem problematischen Stück ein Ausbau ausgeführt werden müsse, während auf den restlichen Strecken eine grundhafte Erneuerung ausreichen würde, um die Förderung nach dem NGVFG zu erlangen.