Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurfsplanung wird zugestimmt.

 


Beratungsgang:

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister stellt die Entwurfsplanung für den in 2021/2022 geplanten Radwegneubau im Zuge der K 3 Stöckse – Einmündung K 46 vor. Danach werde neben der Fahrbahn ein Seitenstreifen von 1,75 m angelegt und dann der Radweg in 2,50 m Breite bebaut, um einen Begegnungsverkehr zu ermöglichen und auch der E-Mobilität Rechnung zu tragen.

Die Entwässerung müsse auf eigenen Flächen stattfinden, daher solle neben dem 0,50 m breiten Bankett eine 2,00 m breite Versickerungsmulde gebaut werden. Daran solle sich ein 0,50 m breiter Grenzstreifen anschließen. Auf weiteren 3,00 m werde ein Sicherungsstreifen der Forstverwaltung erforderlich, um eine Entlastung hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht zu erhalten.

 

Im Bereich der Böschung sei der Regelquerschnitt insgesamt 1,00 m geringer, weil hier die Versickerungsmulde und der Grenzstreifen entfielen und stattdessen eine Böschungsanpassung vorgenommen werden solle.

 

Vom dem erforderlichen Grunderwerb seien neben der Forstverwaltung nur zwei weitere Anlieger betroffen.

 

Direkt vor dem Ortseingang Stöckse werde eine Verschiebung zwischen der im Bau befindlichen Maßnahme K 3 OD Stöckse und der v. g. Radwegbaumaßnahme erforderlich, weil die notwendige Querungshilfe nicht wie zunächst vorgesehen zusammen mit der OD Stöckse sondern erst später mit dem Radweg gebaut werden solle. Eine Querungshilfe sei notwendig, da der Radfahrer von Nienburg kommend von der linken Fahrbahnseite in der OD Stöckse auf die rechte Seite queren müsse. Hierdurch werde ein verkehrsgerechter, sicherer Anschluss geschaffen.

 

Sobald die Maßnahme baureif sei, solle sie für das Jahresbauprogramm  angemeldet werden. Aufgrund der erforderlichen Einhaltung des Eckwertebeschlusses sei ein Bau jedoch voraussichtlich erst 2021/2022 möglich.