Sitzung: 13.11.2019 Ausschuss für Kreisstraßen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2019/202
Beratungsgang:
Kreisstraßenmanager
Sangmeister stellt die
Entwurfsplanung für den in 2021/2022 geplanten Radwegneubau im Zuge der K 3
Stöckse – Einmündung K 46 vor. Danach werde neben der Fahrbahn ein
Seitenstreifen von 1,75 m angelegt und dann der Radweg in 2,50 m Breite bebaut,
um einen Begegnungsverkehr zu ermöglichen und auch der E-Mobilität Rechnung zu
tragen.
Die Entwässerung müsse auf
eigenen Flächen stattfinden, daher solle neben dem 0,50 m breiten Bankett eine
2,00 m breite Versickerungsmulde gebaut werden. Daran solle sich ein 0,50 m
breiter Grenzstreifen anschließen. Auf weiteren 3,00 m werde ein
Sicherungsstreifen der Forstverwaltung erforderlich, um eine Entlastung hinsichtlich
der Verkehrssicherungspflicht zu erhalten.
Im Bereich der Böschung sei der
Regelquerschnitt insgesamt 1,00 m geringer, weil hier die Versickerungsmulde
und der Grenzstreifen entfielen und stattdessen eine Böschungsanpassung vorgenommen
werden solle.
Vom dem erforderlichen
Grunderwerb seien neben der Forstverwaltung nur zwei weitere Anlieger
betroffen.
Direkt vor dem Ortseingang
Stöckse werde eine Verschiebung zwischen der im Bau befindlichen Maßnahme K 3
OD Stöckse und der v. g. Radwegbaumaßnahme erforderlich, weil die notwendige
Querungshilfe nicht wie zunächst vorgesehen zusammen mit der OD Stöckse sondern
erst später mit dem Radweg gebaut werden solle. Eine Querungshilfe sei
notwendig, da der Radfahrer von Nienburg kommend von der linken Fahrbahnseite
in der OD Stöckse auf die rechte Seite queren müsse. Hierdurch werde ein verkehrsgerechter,
sicherer Anschluss geschaffen.
Sobald die Maßnahme baureif
sei, solle sie für das Jahresbauprogramm
angemeldet werden. Aufgrund der erforderlichen Einhaltung des
Eckwertebeschlusses sei ein Bau jedoch voraussichtlich erst 2021/2022 möglich.