Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister erläutert, dass der Zustand der Fahrbahnen erfasst werde und Maßnahmen daraus abgeleitet würden. 2019 sei eine neue Erfassung vorgenommen worden, die noch professioneller gewesen sei, weil netztechnische Werte wie Längsunebenheiten, Spurrinnen und Griffigkeit mit erfasst worden seien. Hinsichtlich der Messung der Griffigkeit habe es im Südkreis allerdings teilweise Probleme gegeben, weil aufgrund der vorhandenen Fahrbahnunebenheiten  das für eine Messung erforderliche Tempo 30 in manchen Abschnitten mit dem Messfahrzeug nicht erreicht werden konnte. Außerdem sei eine Bilderfassung der Risse und Fahrbahnschäden gemacht worden. Dieses normierte Erfassungsverfahren würden nur 4 – 5 Anbieter durchführen.

 

Im Ergebnis würde der durchschnittliche Gesamtwert der Kreisstraßen des Landkreises Nienburg/Weser bei der Note 3,54 liegen. Die Griffigkeit sei allgemein als gut zu bewerten, während beim Zustand der Oberflächen Nachholbedarf bestehen würde.

 

Derzeit werde eine Auswertung durch ein Ingenieurbüro vorgenommen, um sinnvolle und wirtschaftliche Abschnitte zu finden, die baulich behandelt werden könnten. Danach solle eine Dringlichkeitsreihung aufgestellt werden, die eine Kosten-Nutzen-Rechnung enthalte, mit verschiedenen Kriterien wie z. B. Breiten, DTV usw. Damit könne dann der Investitionsbedarf der nächsten 5 Jahre festgestellt werden.

 

KTA Hille fragt, ob es sich hier um eine Wirtschaftlichkeitsrechnung wie beim PMS handele und ob auch die Gemeinden für ihre Straßen entsprechende Daten erfassen würden.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister entgegnet, dass das PMS die Grundlage darstelle und jetzt die Zustandserfassung nach ZEB zusätzlich obenauf komme. Die Landkreise Hameln und Stadthagen hätten zusammen eine Erfassung gemacht, evtl. würde auch die Region Hannover eine Erfassung machen lassen. Die Gemeinden hätten zu diesem Thema teilweise andere Vorstellungen.