Sitzung: 13.11.2019 Ausschuss für Kreisstraßen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2019/208
Beratungsgang:
Kreisstraßenmanager
Sangmeister erläutert, dass der
Zustand der Fahrbahnen erfasst werde und Maßnahmen daraus abgeleitet würden.
2019 sei eine neue Erfassung vorgenommen worden, die noch professioneller
gewesen sei, weil netztechnische Werte wie Längsunebenheiten, Spurrinnen und
Griffigkeit mit erfasst worden seien. Hinsichtlich der Messung der Griffigkeit
habe es im Südkreis allerdings teilweise Probleme gegeben, weil aufgrund der
vorhandenen Fahrbahnunebenheiten das für
eine Messung erforderliche Tempo 30 in manchen Abschnitten mit dem Messfahrzeug
nicht erreicht werden konnte. Außerdem sei eine Bilderfassung der Risse und
Fahrbahnschäden gemacht worden. Dieses normierte Erfassungsverfahren würden nur
4 – 5 Anbieter durchführen.
Im Ergebnis würde der
durchschnittliche Gesamtwert der Kreisstraßen des Landkreises Nienburg/Weser
bei der Note 3,54 liegen. Die Griffigkeit sei allgemein als gut zu bewerten,
während beim Zustand der Oberflächen Nachholbedarf bestehen würde.
Derzeit werde eine Auswertung
durch ein Ingenieurbüro vorgenommen, um sinnvolle und wirtschaftliche
Abschnitte zu finden, die baulich behandelt werden könnten. Danach solle eine
Dringlichkeitsreihung aufgestellt werden, die eine Kosten-Nutzen-Rechnung
enthalte, mit verschiedenen Kriterien wie z. B. Breiten, DTV usw. Damit könne
dann der Investitionsbedarf der nächsten 5 Jahre festgestellt werden.
KTA Hille fragt, ob es sich hier um eine
Wirtschaftlichkeitsrechnung wie beim PMS handele und ob auch die Gemeinden für
ihre Straßen entsprechende Daten erfassen würden.
Kreisstraßenmanager
Sangmeister entgegnet, dass das PMS
die Grundlage darstelle und jetzt die Zustandserfassung nach ZEB zusätzlich
obenauf komme. Die Landkreise Hameln und Stadthagen hätten zusammen eine
Erfassung gemacht, evtl. würde auch die Region Hannover eine Erfassung machen
lassen. Die Gemeinden hätten zu diesem Thema teilweise andere Vorstellungen.