Sitzung: 19.11.2019 Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2019/213
Das
Gremium beschließt zunächst über die beantragte Änderung des Beschlussvorschlages,
dem Kreisjugendfeuerwehrwart eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von
350,00 € ab 01.01.2020 zu gewähren.
Die 7. Änderungssatzung der
Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen Inhaber eines
Ehrenamtes wird beschlossen.
Beratungsgang:
Verwaltungsangestellter
Sauer trägt einleitend die Eckpunkte
des Sachverhaltes vor. Er geht dabei kurz auf die Berechnung und Vergleiche zu
Nachbarlandkreisen ein. Insgesamt sei eine Anhebung der Aufwandsentschädigungen
und erstmalige Gewährungen mit einem Gesamtvolumen von über 50% aus Sicht der
Verwaltung ein deutliches Zeichen der Wertschätzung ehrenamtlicher Tätigkeit.
Dabei sei zu berücksichtigen, dass für ehrenamtliche Tätigkeit lediglich der
Aufwand entschädigt werden dürfe. Eine Vergütung dürfe nicht gewährt werden.
KTA Hauschildt drückt zunächst seine Verwunderung darüber aus, dass
zu diesem TOP kein Vertreter der Kreisfeuerwehr anwesend ist. Der ausführliche
Beschlussvorschlag ist aus seiner Sicht akzeptabel. Zusätzlich müsse dabei zur
Kenntnis genommen werden, dass die Führung der Kreisfeuerwehr zusätzlich über
für sie kostenfreie Dienstwagen verfüge. Die Fraktion der CDU möchte dem
Vorschlag im Wesentlichen folgen. KTA Hauschildt beantragt allerdings, die
Aufwandsentschädigung für den Kreisjugendfeuerwehrwart nochmals um 50,00 €
monatlich gegenüber dem Vorschlag der Verwaltung zu erhöhen. Damit solle dem
vergleichsweise hohen Aufwand und der Wichtigkeit, die mit dieser Funktion
verbunden sei, Rechnung getragen werden.
Kreisrat Hoffmann weist darauf hin, dass der Vorschlag der Verwaltung
für den Kreisjugendfeuerwehrwart mit 300,00 € monatlich schon über den Antrag
der Kreisfeuerwehr (265,00 €) hinaus gehe. Eine monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 350,00 € könne die Verwaltung jedoch auch
mittragen. Er gehe auch davon aus, dass die vorgeschlagenen Anpassungen die
Motivation für die ehrenamtlichen Aufgaben noch weiter steigern werde.
Auch die Fraktion der SPD
trägt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Anpassungen der Aufwandsentschädigungen
mit.
KTA Niepel spricht sich aber auch ausdrücklich für die
vorgeschlagene nochmalige Erhöhung für den Kreisjugendfeuerwehrwart aus.
KTA Hille, KTA Köhler und KTA Hustedt tragen alle
vorgeschlagenen Erhöhungen ebenfalls mit.
KTA Schlemermeyer betont, wie wichtig die Förderung der Jugendarbeit in
der Feuerwehr sei. Ohne gute Jugendarbeit stünden die Feuerwehren im Landkreis
nicht so gut da.
KTA Höper bedauert, dass die Presse nicht anwesend sei, um über
eine derart wichtige Entscheidung berichten zu können.
Beratungsergebnis:
Einstimmig