Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Das Gremium beschließt zunächst über die beantragte Änderung des Beschlussvorschlages, dem Kreisjugendfeuerwehrwart eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 350,00 € ab 01.01.2020 zu gewähren.

 

Die 7. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen Inhaber eines Ehrenamtes wird beschlossen.

 


Beratungsgang:

 

Verwaltungsangestellter Sauer trägt einleitend die Eckpunkte des Sachverhaltes vor. Er geht dabei kurz auf die Berechnung und Vergleiche zu Nachbarlandkreisen ein. Insgesamt sei eine Anhebung der Aufwandsentschädigungen und erstmalige Gewährungen mit einem Gesamtvolumen von über 50% aus Sicht der Verwaltung ein deutliches Zeichen der Wertschätzung ehrenamtlicher Tätigkeit. Dabei sei zu berücksichtigen, dass für ehrenamtliche Tätigkeit lediglich der Aufwand entschädigt werden dürfe. Eine Vergütung dürfe nicht gewährt werden.

 

KTA Hauschildt drückt zunächst seine Verwunderung darüber aus, dass zu diesem TOP kein Vertreter der Kreisfeuerwehr anwesend ist. Der ausführliche Beschlussvorschlag ist aus seiner Sicht akzeptabel. Zusätzlich müsse dabei zur Kenntnis genommen werden, dass die Führung der Kreisfeuerwehr zusätzlich über für sie kostenfreie Dienstwagen verfüge. Die Fraktion der CDU möchte dem Vorschlag im Wesentlichen folgen. KTA Hauschildt beantragt allerdings, die Aufwandsentschädigung für den Kreisjugendfeuerwehrwart nochmals um 50,00 € monatlich gegenüber dem Vorschlag der Verwaltung zu erhöhen. Damit solle dem vergleichsweise hohen Aufwand und der Wichtigkeit, die mit dieser Funktion verbunden sei, Rechnung getragen werden.

 

Kreisrat Hoffmann weist darauf hin, dass der Vorschlag der Verwaltung für den Kreisjugendfeuerwehrwart mit 300,00 € monatlich schon über den Antrag der Kreisfeuerwehr (265,00 €) hinaus gehe. Eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 350,00 € könne die Verwaltung jedoch auch mittragen. Er gehe auch davon aus, dass die vorgeschlagenen Anpassungen die Motivation für die ehrenamtlichen Aufgaben noch weiter steigern werde.

 

Auch die Fraktion der SPD trägt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Anpassungen der Aufwandsentschädigungen mit.

 

KTA Niepel spricht sich aber auch ausdrücklich für die vorgeschlagene nochmalige Erhöhung für den Kreisjugendfeuerwehrwart aus.

 

KTA Hille, KTA Köhler und KTA Hustedt tragen alle vorgeschlagenen Erhöhungen ebenfalls mit.

 

KTA Schlemermeyer betont, wie wichtig die Förderung der Jugendarbeit in der Feuerwehr sei. Ohne gute Jugendarbeit stünden die Feuerwehren im Landkreis nicht so gut da.

 

KTA Höper bedauert, dass die Presse nicht anwesend sei, um über eine derart wichtige Entscheidung berichten zu können.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig