Sitzung: 28.11.2019 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2019/221
Das Gremium beschließt, dass die in der Anlage 1.1
- 1.3 aufgeführten Ausschluss- und Abwägungskriterien als Grundlage für die
Ermittlung von Potenzialflächen zur Festlegung von Vorranggebieten
Rohstoffgewinnung mit Ausschlusswirkung und von Vorranggebieten Rohstoffsicherung
im Planungsraum „Wesertal“ (Anlage 2) dienen sollen.
Beratungsgang:
Dipl. Geogr. Rohlfing erläutert die Vorlage anhand einer PowerPoint
Präsentation.
KTA Kruse hinterfragt, in wieweit die auf der
Rohstoffsicherungskarte festgelegten Gebiete verbindlich sind.
Dipl. Geogr. Rohlfing teilt dazu mit, dass es sich bei der Karte um
Empfehlungen des LBEG handelt und sich die Flächen mit weichen und harten
Kriterien überlagern können.
KTA Kruse hinterfragt, ob es Möglichkeiten der Einflussnahme
gibt, um zu vermeiden, dass in Zukunft an stelle von Ackerflächen nur noch
Wasserflächen vorhanden sein werden.
Dipl. Geogr. Arndt erläutert hierzu, dass die
Rohstoffsicherungskarte des LBEG lediglich fachliche Grundlage für die
Festlegung von Vorrang und Vorbehaltsgebieten Rohstoffgewinnung ist. Für die
Festlegung im RROP sind aber vor allem die Vorgaben aus dem LROP 2017
verbindlich; diese stimmen mit geringen Ergänzungen mit den Darstellungen des
RROP 2003 überein. Insgesamt wird von der Regionalplanung angestrebt, die
Flächenkulisse für den Bodenabbau im Wesertal nicht wesentlich zu erweitern.
Anm. der Verw.: Wie das großflächige, im RROP 2003 als Vorsorgegebiet Rohstoffgewinnung
dargestellte Gebiet bei Hibben im „neuen“ RROP dargestellt wird, muss sich im
Zuge der Neuaufstellung des RROP zeigen. Wesentlich hierfür sind die Kriterien
und die Abstimmung im Zuge des Aufstellungsprozesses.
KTA Kurowski kritisiert am Beispiel Müsleringen, dass sich
Betriebe dort nicht mehr entwickeln können. Dieses muss für die Zukunft aber
sichergestellt werden.
KTA Kruse erwähnt, dass in Müsleringen aufgrund der vorhandenen
Biogasanlage kein Abbau möglich ist. Die Flächen liegen nicht mehr unmittelbar
an der Weser, es gehen dort viele Flächen verloren.
Dipl. Geogr. Arndt teilt mit, dass im Zuge der Regionalplanung angestrebt wird, das zentrale Vorranggebiet
Rohstoffgewinnung bei Müsleringen zu
streichen und ersatzweise eine weiter südlich entlang der Weser gelegene Fläche
neu als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung festzulegen.
KTA Kurowski fragt an, wie viel Fläche vorgehalten werden muss.
Dipl. Geogr. Arndt sagt zu, eine Erläuterung im Protokoll
nachzuliefern.
Anm. der Verw.: In der Rohstoffsicherungskarte im Wesertal sind mehr als 90 Flächen mit
einer Fläche von fast 10.000 ha dargestellt, die zumindest wertvolle Rohstoffvorkommen
beinhalten; mehr als 50 dieser Flächen mit einer Gesamtfläche von rund 6.000 ha
werden dabei als Lagerstätte 1.Ordnung – also in die höchste Kategorie -
eingestuft. Diese Flächen umfassen mit Ausnahme des Abschnittes zwischen
Nienburg und Haßbergen mehr oder weniger das gesamte Wesertal. Im RROP 2003
sind im Wesertal 13 Vorranggebiete in der ersten Zeitstufe enthalten, die eine
Fläche von insgesamt rund 1.644 ha einnehmen. Die Rohstoffart dieser Gebiete
ist ausschließlich „Kies und Kiessand“ (Ki). Rund 500 ha hiervon sind bereits
weitgehend abgebaut.
KTA Kurowski hebt die Belastung der Bevölkerung, zum einen durch
den Lärm beim Abbau und zum anderen den Lärm, hervorgerufen durch die hohe Zahl
der Wildgänse im Bereich der entstehenden Wasserflächen hervor.
Dipl. Geogr. Rolfing bekräftigt, dass alle Nutzungsinteressen aufgenommen
werden müssen.
KTA Kruse kritisiert die große Menge an Auskiesung innerhalb
kurzer Zeit, die zu einer Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität führt.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 8 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen