Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Das Gremium beschließt, dass die in der Anlage 1.1 - 1.3 aufgeführten Ausschluss- und Abwägungskriterien als Grundlage für die Ermittlung von Potenzialflächen zur Festlegung von Vorranggebieten Rohstoffgewinnung mit Ausschlusswirkung und von Vorranggebieten Rohstoffsicherung im Planungsraum „Wesertal“ (Anlage 2) dienen sollen.

 


Beratungsgang:

 

Dipl. Geogr. Rohlfing erläutert die Vorlage anhand einer PowerPoint Präsentation.

 

KTA Kruse hinterfragt, in wieweit die auf der Rohstoffsicherungskarte festgelegten Gebiete verbindlich sind.

 

Dipl. Geogr. Rohlfing teilt dazu mit, dass es sich bei der Karte um Empfehlungen des LBEG handelt und sich die Flächen mit weichen und harten Kriterien überlagern können.

 

KTA Kruse hinterfragt, ob es Möglichkeiten der Einflussnahme gibt, um zu vermeiden, dass in Zukunft an stelle von Ackerflächen nur noch Wasserflächen vorhanden sein werden.

 

Dipl. Geogr. Arndt erläutert hierzu, dass die Rohstoffsicherungskarte des LBEG lediglich fachliche Grundlage für die Festlegung von Vorrang und Vorbehaltsgebieten Rohstoffgewinnung ist. Für die Festlegung im RROP sind aber vor allem die Vorgaben aus dem LROP 2017 verbindlich; diese stimmen mit geringen Ergänzungen mit den Darstellungen des RROP 2003 überein. Insgesamt wird von der Regionalplanung angestrebt, die Flächenkulisse für den Bodenabbau im Wesertal nicht wesentlich zu erweitern.

 

Anm. der Verw.: Wie das großflächige, im RROP 2003 als Vorsorgegebiet Rohstoffgewinnung dargestellte Gebiet bei Hibben im „neuen“ RROP dargestellt wird, muss sich im Zuge der Neuaufstellung des RROP zeigen. Wesentlich hierfür sind die Kriterien und die Abstimmung im Zuge des Aufstellungsprozesses.

 

KTA Kurowski kritisiert am Beispiel Müsleringen, dass sich Betriebe dort nicht mehr entwickeln können. Dieses muss für die Zukunft aber sichergestellt werden.

 

KTA Kruse erwähnt, dass in Müsleringen aufgrund der vorhandenen Biogasanlage kein Abbau möglich ist. Die Flächen liegen nicht mehr unmittelbar an der Weser, es gehen dort viele Flächen verloren.

 

Dipl. Geogr. Arndt teilt mit, dass im Zuge der Regionalplanung  angestrebt wird, das zentrale Vorranggebiet Rohstoffgewinnung  bei Müsleringen zu streichen und ersatzweise eine weiter südlich entlang der Weser gelegene Fläche neu als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung festzulegen.

 

KTA Kurowski fragt an, wie viel Fläche vorgehalten werden muss.

 

Dipl. Geogr. Arndt sagt zu, eine Erläuterung im Protokoll nachzuliefern.

 

Anm. der Verw.: In der Rohstoffsicherungskarte im Wesertal sind mehr als 90 Flächen mit einer Fläche von fast 10.000 ha dargestellt, die zumindest wertvolle Rohstoffvorkommen beinhalten; mehr als 50 dieser Flächen mit einer Gesamtfläche von rund 6.000 ha werden dabei als Lagerstätte 1.Ordnung – also in die höchste Kategorie - eingestuft. Diese Flächen umfassen mit Ausnahme des Abschnittes zwischen Nienburg und Haßbergen mehr oder weniger das gesamte Wesertal. Im RROP 2003 sind im Wesertal 13 Vorranggebiete in der ersten Zeitstufe enthalten, die eine Fläche von insgesamt rund 1.644 ha einnehmen. Die Rohstoffart dieser Gebiete ist ausschließlich „Kies und Kiessand“ (Ki). Rund 500 ha hiervon sind bereits weitgehend abgebaut.

 

KTA Kurowski hebt die Belastung der Bevölkerung, zum einen durch den Lärm beim Abbau und zum anderen den Lärm, hervorgerufen durch die hohe Zahl der Wildgänse im Bereich der entstehenden Wasserflächen hervor.

 

Dipl. Geogr. Rolfing bekräftigt, dass alle Nutzungsinteressen aufgenommen werden müssen.

 

KTA Kruse kritisiert die große Menge an Auskiesung innerhalb kurzer Zeit, die zu einer Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität führt.

 


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    8 Ja-Stimmen       2 Nein-Stimmen       0 Enthaltungen