Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Dem Verein Herberge zur Heimat wird unter der Voraussetzung, dass das Land die hälftigen Kosten erstattet, für die Durchführung der präventiven Wohnungslosenhilfe ein Zuschuss von 54.000 € für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 gewährt, soweit nicht das Land für die Gesamtkosten eintritt.

 


Beratungsgang:

 

Herr Buchholz erläutert die Sitzungsvorlage und teilt mit, dass das Land inzwischen die mündliche Zusage gegeben habe, die vollen Kosten der präventiven Wohnungslosenhilfe zu übernehmen. Da noch keine schriftliche Zusage vorliege, sollte der Beschluss dennoch gefasst werden.

Der Beschluss wird in angepasster Form gefasst.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig