Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

EKR Klein erläutert auf die Nachfrage von KTA Werner zur Jugendberufsagentur, dass im Landkreis Nienburg die beteiligten Organisationen Agentur für Arbeit, Jobcenter und Landkreis im Rahmen dieser Thematik kooperieren, ohne jedoch eine zentrale räumliche Verfestigung anzustreben. Seit 2015 habe es verschiedene rechtskreisübergreifende Beratungsangebote im Süden und Norden des Landkreises gegeben, die jedoch sehr unterschiedlich angenommen worden seien. Inzwischen finde sich die Initiative in den regulären schulischen Strukturen der Berufsberatung wieder. Vor diesem Hintergrund hätten die beteiligten Organisationen nunmehr beschlossen, das Thema Jugendberufsagentur im Landkreis Nienburg in Form eines attraktiven Online-Portals anzugehen, wofür es bundesweit auch schon Beispiele gebe. Grundlage für die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit von Arbeitsverwaltung, Jobcenter  und Landkreis sei eine Kooperationsvereinbarung für den Übergang Schule und Beruf, die erst jüngst erneuert worden sei.

 

KTA Werner hinterfragt, wie in dem Konzept die Geflüchteten Berücksichtigung fänden

 

EKR Klein verweist darauf, dass eine hohe Personenidentität derer bestehe, die sich mit dem Thema Übergang Schule und Beruf im Allgemeinen und der Begleitung der Flüchtlinge in diesem Bereich i Besonderen befassten. Insoweit sei deren Berücksichtigung sichergestellt.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig