Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Dipl. Geogr. Arndt teilt mit, dass für den Zensus 2020/2021 noch kein abschließendes Gesetz vorliegt. Es sollen aber Partner kooperieren können, wie hier der Landkreis Nienburg mit der Stadt Nienburg. Dazu muss jedoch noch ein Kooperationsvertrag geschlossen werden. Dies soll im 1. Quartal 2020 erfolgen. Eine Erhebungsstelle ist ab dem 01.07.2020 für die Dauer von 18 Monaten einzurichten, wobei es derzeit schwierig ist, geeignete Räumlichkeiten zu finden.