Sitzung: 20.11.2019 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
KVR Schulz berichtet auf Grund der
Anfrage von KTA Werner. Eine inklusive Beschulung von Kindern mit
festgestelltem Förderbedarf führe per se schon zu Schülerzahlensteigerungen in
den Regelschulen. Da diese für die Klassenbildung doppelt gezählt würden, könnten
vereinzelt weitere Klassen eingerichtet werden, die einen entsprechenden
Raumbedarf hätten.
Momentan würden an den Kreisschulen in den OBS und
der IGS ca. 2 Inklusionskinder pro Klasse beschult werden, die bei der
Klassenbildung doppelt gezählt würden.
Sowohl für die Inklusionskinder als auch die
Regelkinder würden neben den AUR und FUR zusätzliche Räume benötigt z. B. für
differenzierenden Unterricht, Rückzugsmöglichkeiten, Gruppenarbeiten. Vorgaben,
wieviel Räume dieser Art mit welcher Größe vorzuhalten seien, gäbe es nicht. In
den außer Kraft getretenen Schulbaurichtlinien seien Gruppenräume nicht aufgeführt.
Der Landkreis habe bei den Planungen zum Neubau der
IGS entschieden, dass dort für jeden Jahrgang ein Gruppenraum von ca. 30 qm
(also halbe Klassengröße) vorgehalten werde. In der Machbarkeitsstudie für die
Sanierung und den Anbau der OBS Marklohe sei ebenfalls mit einem Gruppenraum
pro Jahrgang gerechnet worden. Dieser Umfang werde bei vielen Schulträgern für
sachgerecht gehalten. Allerdings werde er in der Regel nur als Zielgröße bei
Neubauten festgelegt und dient als Orientierungsrahmen bei Sanierungen und
größeren Instandsetzungen.
In den Bestandsschulen, seien landesweit nur
vereinzelt Gruppenräume vorhanden, so auch bei den Schulen des Landkreises
Nienburg/Weser. Die Schulen hätten jedoch eine Kompensationsmöglichkeit. Die
räumliche Situation der Schulen sei nach dem Stammklassenprinzip ausgerichtet.
Wanderklassen gäbe es nur noch in Einzelfällen. Somit seien die AUR in den
Zeiten, in denen Fachunterricht in den FUR stattfinde, frei.
Inwieweit darüber hinaus noch weitere Räume wie z.
B. Therapieräume, Trainingsräume, Pflegeräume benötigt würden, könne erst dann
festgestellt werden, wenn Kinder mit einem bestimmten Bedarf solche Räume
benötigten. Analog zu den Festsetzungen der baulichen Standards von
Schulgebäuden in Bezug auf die Inklusion (sh. DS 2018/139), die sich
insbesondere mit der Herstellung der Barrierefreiheit befasse, müsse auch hier
im Einzelfall geprüft werden, welche Bedarfe vorhanden seien und eine zeitnahe
Umsetzung (z. B. durch Umwidmung von Räumen) erfolgen.
KTA
Werner
dankt für die Rückmeldung der Verwaltung und hinterfragt, wie mittelfristig mit
dem Sachverhalt umgegangen werden solle.
KVR
Schulz
entgegnet, dass sich die Schule eigenständig in der Nutzung der vorhandenen
Kapazitäten organisiere. Sie verweist darauf dass Bedarfe greifbar seien
müssten und signalisiert, dass Hospitationen seitens der Verwaltung in
Förderschulen geplant seien, um Anregungen zu erhalten.
Beratungsergebnis:
Einstimmig