Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KVR Schulz berichtet auf Grund der Anfrage von KTA Werner. Eine inklusive Beschulung von Kindern mit festgestelltem Förderbedarf führe per se schon zu Schülerzahlensteigerungen in den Regelschulen. Da diese für die Klassenbildung doppelt gezählt würden, könnten vereinzelt weitere Klassen eingerichtet werden, die einen entsprechenden Raumbedarf hätten.

 

Momentan würden an den Kreisschulen in den OBS und der IGS ca. 2 Inklusionskinder pro Klasse beschult werden, die bei der Klassenbildung doppelt gezählt würden.

 

Sowohl für die Inklusionskinder als auch die Regelkinder würden neben den AUR und FUR zusätzliche Räume benötigt z. B. für differenzierenden Unterricht, Rückzugsmöglichkeiten, Gruppenarbeiten. Vorgaben, wieviel Räume dieser Art mit welcher Größe vorzuhalten seien, gäbe es nicht. In den außer Kraft getretenen Schulbaurichtlinien seien Gruppenräume nicht aufgeführt.

 

Der Landkreis habe bei den Planungen zum Neubau der IGS entschieden, dass dort für jeden Jahrgang ein Gruppenraum von ca. 30 qm (also halbe Klassengröße) vorgehalten werde. In der Machbarkeitsstudie für die Sanierung und den Anbau der OBS Marklohe sei ebenfalls mit einem Gruppenraum pro Jahrgang gerechnet worden. Dieser Umfang werde bei vielen Schulträgern für sachgerecht gehalten. Allerdings werde er in der Regel nur als Zielgröße bei Neubauten festgelegt und dient als Orientierungsrahmen bei Sanierungen und größeren Instandsetzungen.

 

In den Bestandsschulen, seien landesweit nur vereinzelt Gruppenräume vorhanden, so auch bei den Schulen des Landkreises Nienburg/Weser. Die Schulen hätten jedoch eine Kompensationsmöglichkeit. Die räumliche Situation der Schulen sei nach dem Stammklassenprinzip ausgerichtet. Wanderklassen gäbe es nur noch in Einzelfällen. Somit seien die AUR in den Zeiten, in denen Fachunterricht in den FUR stattfinde, frei.

 

Inwieweit darüber hinaus noch weitere Räume wie z. B. Therapieräume, Trainingsräume, Pflegeräume benötigt würden, könne erst dann festgestellt werden, wenn Kinder mit einem bestimmten Bedarf solche Räume benötigten. Analog zu den Festsetzungen der baulichen Standards von Schulgebäuden in Bezug auf die Inklusion (sh. DS 2018/139), die sich insbesondere mit der Herstellung der Barrierefreiheit befasse, müsse auch hier im Einzelfall geprüft werden, welche Bedarfe vorhanden seien und eine zeitnahe Umsetzung (z. B. durch Umwidmung von Räumen) erfolgen.

 

KTA Werner dankt für die Rückmeldung der Verwaltung und hinterfragt, wie mittelfristig mit dem Sachverhalt umgegangen werden solle.

 

KVR Schulz entgegnet, dass sich die Schule eigenständig in der Nutzung der vorhandenen Kapazitäten organisiere. Sie verweist darauf dass Bedarfe greifbar seien müssten und signalisiert, dass Hospitationen seitens der Verwaltung in Förderschulen geplant seien, um Anregungen zu erhalten.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig