Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KVR Schulz teil mit, dass eine Umfrage bei allen Landkreises im ehemaligen Regierungsbezirk Hannover durchgeführt worden sei. Dabei seien folgende Fragen gestellt worden:

 

1.    Haben Sie bei der Landesschulbehörde einen Antrag nach § 183 c Abs. 5 Satz 1 NSchG gestellt?

2.    Wenn ja, konnten Sie die Mindestschülerzahlen von 13 (bzw. 10 für den 10. Jahrgang) nachweisen?

3.    Sind diese Anträge genehmigt worden bzw. welche Ablehnungen haben Sie erhalten?

4.    Sind Genehmigungen zurückgenommen worden, nachdem festgestellt wurde, dass die Mindestschülerzahlen nicht erreicht wurden?

 

Insgesamt hätten sich 5 Landkreise zurückgemeldet.

 

LK Schaumburg

Es sei kein Antrag gestellt worden.

 

LK Hameln-Pyrmont

Es sei kein Antrag gestellt worden. Die Einrichtung einer Lerngruppe an einer allgemeinbildenden Schule sei abgelehnt worden.

 

LK Holzminden

Es sei für eine Schule ein Antrag gestellt worden. Die erforderlichen Zahlen konnten statistisch nur in Teilen (nicht über 5 Jahre) erfüllt werden. Der Antrag sei abgelehnt worden.

 

LK Hildesheim

Es seien für drei Schulen Anträge gestellt worden. Die Prognose der Schülerzahl erfolgte aufgrund einer Elternbefragung mit dem Ergebnis, dass die Mindestschülerzahl erreicht werde. Die Anträge seien genehmigt worden. In der Praxis seien die Mindestschülerzahlen nicht erreicht worden. NLSchB stehe mit dem LK jedes Jahr in einem Dialog und fordere zu Stellungnahmen auf, welche Maßnahmen vor dem Hintergrund der schulrechtlichen Vorgaben beabsichtigt würden. Ein Widerruf Sei bisher nicht erfolgt.

 

LK Diepholz

Es seien für drei Schulen Anträge gestellt worden (15,8 SuS, 11,4 SuS 7,3 SuS statistische Werte). Eine Genehmigung erfolgte nur für ersten beiden, wobei die Genehmigung für 2. Schule nach Feststehen der tatsächlichen Anmeldezahlen widerrufen worden sei.

 

Ein Jahr später sei für beiden abgelehnten Standorte ein erneuter Antrag gestellt worden. Es Sei eine Elternbefragung durchgeführt worden. Die sicheren Rückmeldungen lagen unter 13, mit den noch Unentschlossenen wären 14 bzw. 16 potentielle Schüler/innen möglich gewesen. Beide Anträge seien abgelehnt worden mit der Begründung, dass die Mindestschülerzahl von 13 für mind. 5 Jahre nicht glaubhaft prognostiziert wurde und damit eine pädagogische sinnvolle Arbeit im Sinne einer Schulgemeinschaft nicht möglich sei.

 

EKR Klein unterstreicht, dass vor diesem Hintergrund das vom Landkreis Nienburg/Weser gewählte Verfahren das Richtige gewesen sei.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig