Sitzung: 20.11.2019 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
KVR Schulz teil mit, dass eine Umfrage bei allen Landkreises im
ehemaligen Regierungsbezirk Hannover durchgeführt worden sei. Dabei seien
folgende Fragen gestellt worden:
1. Haben Sie
bei der Landesschulbehörde einen Antrag nach § 183 c Abs. 5 Satz 1 NSchG
gestellt?
2. Wenn ja,
konnten Sie die Mindestschülerzahlen von 13 (bzw. 10 für den 10. Jahrgang)
nachweisen?
3. Sind diese
Anträge genehmigt worden bzw. welche Ablehnungen haben Sie erhalten?
4. Sind
Genehmigungen zurückgenommen worden, nachdem festgestellt wurde, dass die
Mindestschülerzahlen nicht erreicht wurden?
Insgesamt hätten sich 5
Landkreise zurückgemeldet.
LK Schaumburg
Es sei kein Antrag gestellt
worden.
LK Hameln-Pyrmont
Es sei kein Antrag gestellt
worden. Die Einrichtung einer Lerngruppe an einer allgemeinbildenden Schule sei
abgelehnt worden.
LK Holzminden
Es sei für eine Schule ein
Antrag gestellt worden. Die erforderlichen Zahlen konnten statistisch nur in
Teilen (nicht über 5 Jahre) erfüllt werden. Der Antrag sei abgelehnt worden.
LK Hildesheim
Es seien für drei Schulen
Anträge gestellt worden. Die Prognose der Schülerzahl erfolgte aufgrund einer
Elternbefragung mit dem Ergebnis, dass die Mindestschülerzahl erreicht werde.
Die Anträge seien genehmigt worden. In der Praxis seien die Mindestschülerzahlen
nicht erreicht worden. NLSchB stehe mit dem LK jedes Jahr in einem Dialog und
fordere zu Stellungnahmen auf, welche Maßnahmen vor dem Hintergrund der
schulrechtlichen Vorgaben beabsichtigt würden. Ein Widerruf Sei bisher nicht
erfolgt.
LK Diepholz
Es seien für drei Schulen
Anträge gestellt worden (15,8 SuS, 11,4 SuS 7,3 SuS statistische Werte). Eine
Genehmigung erfolgte nur für ersten beiden, wobei die Genehmigung für 2. Schule
nach Feststehen der tatsächlichen Anmeldezahlen widerrufen worden sei.
Ein Jahr später sei für beiden
abgelehnten Standorte ein erneuter Antrag gestellt worden. Es Sei eine
Elternbefragung durchgeführt worden. Die sicheren Rückmeldungen lagen unter 13,
mit den noch Unentschlossenen wären 14 bzw. 16 potentielle Schüler/innen
möglich gewesen. Beide Anträge seien abgelehnt worden mit der Begründung, dass
die Mindestschülerzahl von 13 für mind. 5 Jahre nicht glaubhaft prognostiziert
wurde und damit eine pädagogische sinnvolle Arbeit im Sinne einer Schulgemeinschaft
nicht möglich sei.
EKR Klein unterstreicht, dass vor diesem Hintergrund das vom
Landkreis Nienburg/Weser gewählte Verfahren das Richtige gewesen sei.
Beratungsergebnis:
Einstimmig