Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Landrat wird ermächtigt, die in Anlage 1 beigefügte vertragliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Einrichtung und dem Betrieb einer gemeinsamen Erhebungsstelle für den Zensus 2021 zu unterzeichnen.


Beratungsgang:

 

Dipl. Geogr. Arndt erläutert die Vorlage.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig