Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Kreisrat Hoffmann weist noch einmal auf das Bündnis für den Rettungsdienst (siehe Drucksache 2019/217) hin und verteilt den als Anlage beigefügten Bündnis-Rundbrief 3 zur Kenntnis. Mehr als die Hälfte der Rettungsdienstträger und der Beauftragten im Rettungsdienst seien dem Bündnis bisher beigetreten. Der von der Bundesregierung vorgelegte neue Gesetzesentwurf basiert auf fehlerhaften Annahmen und dürfe so nicht umgesetzt werden. Die Verwaltung habe hierzu Kontakt zu den hiesigen Bundes- und Landtagsabgeordneten aufgenommen, um für das Thema zu sensibleren. Es sollen bspw. Integrierte Notfallzentren in Kliniken nach einem festgelegten Anforderungskatalog entstehen. Ob die Klinik in Nienburg dazu gehören werde, sei zur Zeit nicht absehbar. Längere Transporte im Rettungsdienst könnten die Folge sein.

 

Herr Sewohl ergänzt, dass die Gesetzesänderungen auch weitreichende Folgen in der Finanzierung nach sich ziehen können und die individuellen Unterschiede in den Rettungsdienstbereichen keine Rolle mehr spielen könnten.