Sitzung: 04.03.2020 Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Kreisrat Hoffmann weist noch einmal auf das Bündnis für den
Rettungsdienst (siehe Drucksache 2019/217) hin und verteilt den als Anlage
beigefügten Bündnis-Rundbrief 3 zur Kenntnis. Mehr als die Hälfte der
Rettungsdienstträger und der Beauftragten im Rettungsdienst seien dem Bündnis
bisher beigetreten. Der von der Bundesregierung vorgelegte neue Gesetzesentwurf
basiert auf fehlerhaften Annahmen und dürfe so nicht umgesetzt werden. Die
Verwaltung habe hierzu Kontakt zu den hiesigen Bundes- und Landtagsabgeordneten
aufgenommen, um für das Thema zu sensibleren. Es sollen bspw. Integrierte
Notfallzentren in Kliniken nach einem festgelegten Anforderungskatalog
entstehen. Ob die Klinik in Nienburg dazu gehören werde, sei zur Zeit nicht
absehbar. Längere Transporte im Rettungsdienst könnten die Folge sein.
Herr Sewohl ergänzt, dass die Gesetzesänderungen auch
weitreichende Folgen in der Finanzierung nach sich ziehen können und die
individuellen Unterschiede in den Rettungsdienstbereichen keine Rolle mehr
spielen könnten.