Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

1.    Maßnahme 202602: Der Stadt Nienburg soll für Marketingmaßnahmen im Zusammenhang mit der für den Herbst 2020 geplanten Einführung eines Fifty-Fifty Taxis als alternativer Bedienform im ÖPNV ein Zuschuss mit einem Kostenrahmen von bis zu 30.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Nach Beendigung der Maßnahme erhält der Ausschuss einen Bericht über das Ergebnis.

 

2.    Maßnahme 202603: Der Stadtbusgesellschaft soll für die Jahre 2020 bis 2022 Finanzmittel für diverse Marketingmaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung ihres ÖPNV-Angebotes mit einem Kostenrahmen von bis zu 54.000 Euro erhalten.

3.    Maßnahme 201601: Für die Einrichtung eines Ticketshops auf der Homepage des Verkehrsservices Landkreis Nienburg (VLN) sollen Finanzmittel mit Kostenrahmen von rund 30.000 Euro verwendet werden.

4.    Maßnahme 201602: Für die Erstellung eines Informationsflyers des VLN zum richtigen Umgang mit den Schülersammelzeitkarten sollen Finanzmittel mit einem Kostenrahmen von ca. 2.300 Euro verwendet werden.

5.    Maßnahme 202104: Für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Binnen Kirche soll die Samtgemeinde Liebenau Finanzmittel mit einem Kostenrahmen von ca. 60.000,00 Euro erhalten.


Beratungsgang:

 

Dipl. Geogr. Rühe stellt die Maßnahme 202602, Marketingmaßnahmen für die Einführung eines Fifty-Fifty-Taxis im Stadtbusverkehr, vor.

 

Frau Köhler erläutert den Antrag der Stadtbusgesellschaft, Maßnahme 202603, diverse Marketingmaßnahmen für den Stadtbus in den Jahren 2020 – 2022.

 

Dipl. Geogr. Rühe stellt die Maßnahme 201601, Online-Ticketshop, vor.

 

KTA Kurowski hinterfragt, ob es nicht sinnvoller ist, zuerst das Handy Ticket einzurichten und erst danach mit der Installation eines Online Shops zu beginnen.

 

Dipl. Geogr. Rühe führt dazu aus, dass die Einführung eines Handy-Tickets zu lange dauert.  Daher  wäre es besser, zunächst mit dem Online Shop zu beginnen, da im Falle einer zweiten Corona-Welle im Herbst die Busfahrer und Busfahrerinnen besser geschützt sind.

 

Dipl. Geogr. Arndt ergänzt, dass der Ticket-Shop als erste Lösung gedacht ist, da dieser schneller eingerichtet werden kann. Der Einsatz eines Handy-Tickets ist frühestens im nächsten Jahr möglich.

 

KR Hoffmann stellt klar, dass in den Linienbündeln 2 und 3 Ausfälle in Höhe von  über 50.000,- € an Fahrgasteinnahmen wegen fehlender Erwerbs- und Kontrollmöglichkeiten anfallen können. Die Investition von 30.000,- € ist damit gut angelegt.

 

KTA Kurowski sieht bei Einführung des Shops einen gesteigerten Aufwand, der zusätzliches Personal bindet.

 

Dipl. Geogr. Rühe sieht im Ticket Shop lediglich einen Zwischenschritt zur Handy-App.

 

KTA Weißenborn beantragt die Ergänzung des Beschlussvorschlages zu Maßnahme 202602 um folgenden Wortlaut: „ Nach Beendigung der Maßnahme erhält der Ausschuss einen Bericht über das Ergebnis.“ Ansonsten wird das Thema möglicherweise in Vergessenheit geraten.

 

KTA Schiemann ist der Ansicht, dass eine Handy-App wichtiger ist als der Online-Shop. Daher sollte das Thema vorangestellt werden. Auch die Deutsche Bahn regelt den Ticket Verkauf über das Handy.

 

KTA Dr. Bauer kann nicht die Schwierigkeit bei der Einführung des Handy-Tickets erkennen, zumal die Bahn dieses bereits problemlos nutzt.

 

Dipl. Geogr. Rühe erläutert dazu, dass die Schwierigkeit in der Verifizierung der Tickets liegt. Zur Vermeidung des Missbrauchs müssten die Tickets zweimal registriert werden, eine dafür notwendige Hardware ist auf den Bussen jedoch nicht vorhanden. Es wird derzeit nach Alternativen gesucht.

 

KTA Leseberg äußert sich kritisch zu Maßnahme 202602. Diese zielt seiner Meinung nach nur auf einen bestimmten Personenkreis ab und er befürchtet dadurch eine Neiddiskussion. Ein persönlicher Brief an die entsprechende Kundschaft ist nach seiner Ansicht günstiger.

 

KTA Kurowski ist der Ansicht, dass die Maßnahme bei einem Erfolg auf das gesamte Kreisgebiet ausgeweitet werden könnte.

 

Dipl. Geogr. Rühe erläutert die Maßnahmen 201602 und 202104, Informationsflyer des VLN sowie Haltestelle Binnen/Kirche.

 

KTA Hille merkt an, dass die Haltestelle Binnen auch von Grundschülern genutzt wird.

 

Dipl. Geogr. Rühe erläutert dazu, dass auch Oberschüler und andere Fahrgäste die Haltestelle nutzen

 

Herr Schäfer bemängelt, dass der Beirat für Menschen mit Behinderung im Vorfeld wieder nicht beteiligt worden ist.

 

Dipl. Geogr, Rühe teilt dazu mit, dass ja zunächst erstmal die Freigabe der notwendigen Mittel beschlossen werden soll und dass bei der anschließenden Bauausführung eine Beteiligung erfolgen soll.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 1 Enthaltung