Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Landrat wird ermächtigt, die vertragliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Einrichtung und dem Betrieb einer gemeinsamen Erhebungsstelle für den Zensus 2021 zu unterzeichnen.


Beratungsgang:

 

KTA Hille führt aus, im Newsletter des Niedersächsischen Landkreistags sei die Verlegung des Zensus ebenfalls thematisiert worden. Dort sei die Rede davon gewesen, die Datenlieferung sei entbehrlich, da auf ein registerbasiertes Verfahren zurückgegriffen werden solle. Die Frage sei, ob der Landrat das gemeinsame Vorhaben beende, wenn sich diese Entwicklung bewahrheiten sollte.

 

Landrat Kohlmeier erwidert, der NLT habe sich für das registerbasierte Verfahren ausgesprochen. Die Einführung eines solchen Verfahrens sei ohnehin vorgesehen. Daher laute der Vorschlag des NLT, den Zensus 2020 ersatzlos zu streichen und den Zensus 2030 auf Grundlage dieses Verfahrens vorzuziehen. Der Vereinbarung mit der Stadt Nienburg würde dieser Weg natürlich die Grundlage entziehen.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig