Der Landrat wird ermächtigt,
die vertragliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Einrichtung und
dem Betrieb einer gemeinsamen Erhebungsstelle für den Zensus 2021 zu
unterzeichnen.
Beratungsgang:
KTA
Hille
führt aus, im Newsletter des Niedersächsischen Landkreistags sei die Verlegung
des Zensus ebenfalls thematisiert worden. Dort sei die Rede davon gewesen, die
Datenlieferung sei entbehrlich, da auf ein registerbasiertes Verfahren zurückgegriffen
werden solle. Die Frage sei, ob der Landrat das gemeinsame Vorhaben beende,
wenn sich diese Entwicklung bewahrheiten sollte.
Landrat
Kohlmeier
erwidert, der NLT habe sich für das registerbasierte Verfahren ausgesprochen.
Die Einführung eines solchen Verfahrens sei ohnehin vorgesehen. Daher laute der
Vorschlag des NLT, den Zensus 2020 ersatzlos zu streichen und den Zensus 2030
auf Grundlage dieses Verfahrens vorzuziehen. Der Vereinbarung mit der Stadt
Nienburg würde dieser Weg natürlich die Grundlage entziehen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig