Sitzung: 09.09.2020 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2020/043
Beschluss:
Für
den Landkreis Nienburg wird in Zusammenarbeit mit den Wassernutzern ein integrales
Managementkonzept zur Bewirtschaftung von Wassermengen erstellt.
Beratungsgang:
Der
Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke berichtet erfreut darüber,
dass seitens der Landesregierung Niedersachsens mit der Förderrichtlinie
„Wassermengenmanagement-Projekte“ ein Budget in Höhe von 2,6 Mio. € zur
Verfügung gestellt werden konnte. Die Förderquote liege bei bis zu 90 %.
Der
Landkreis Nienburg/Weser möchte mit dem Projekt „Integrales Managementkonzept
zur Bewirtschaftung von Wassermengen im Landkreis Nienburg/Weser“ daran
partizipieren.
Über
die Inhalte des Konzepts mit den Kosten und der Ablaufplanung informiert Baudirektor
Wehr.
Zunehmend
trockene und heiße Sommer führen in Folge der absinkenden Grundwasserstände und
extremer Niedrigwasserabflüsse zur Austrocknung von Biotopen und
Oberflächengewässern sowie zu Schäden an Wäldern und Ertragsverlusten in der
Landwirtschaft. Andererseits ist aber auch die Zunahme von Hochwassergefahren
als Folge des Klimawandels festzustellen. Mit dem Konzept möchte man dieser
Ausgangslage gezielt entgegenwirken.
Anhand
von Wetteraufzeichnungen visualisiert er die Tendenzen der zunehmenden
Temperaturanomalie (Temperaturanstiege in Niedersachsen insbesondere seit 2011
um mehr als 2 K über dem Mittel) und Niederschlagsanomalie (2010 -2019, in 2018
besonders unterdurchschnittliche Niederschlagsmengen, 30 % unter dem Mittel).
Die
Auswertung der Grundwassermessstellen in Niedersachsen belegt den allgemein
fallenden Trend der mittleren Grundwasserstände. Im Jahr 2019 kam es sogar zum
Fall auf einen historischen Tiefststand.
Der
Grundwasserkörper im Landkreis Nienburg befinde sich aber (noch) in einem guten
mengenmäßigen Zustand. Es gebe aktuell keinen Wassernotstand im Landkreis
Nienburg.
Seit
2015 ist ein deutlicher Rückgang der verfügbaren Wassermengen der Grundwasserkörper
(entsprechend um 2,62 Mio. m³/a, rd. 17 %) festzustellen, der zu bewerten sei.
Jahreszeitlich
problematische Verhältnisse, wie z.B. in den trockenen Sommermonaten, führten
zu Verteilungsproblemen bei den Wasserversorgern. Situationsbedingt wurden von der
Unteren Wasserbehörde (UWB) seit 2015 neue Erlaubnisse für die Feldberegnung in
einer Gesamtmenge von 2,08 Mio. m³/a erteilt.
Die
Nutzungskonkurrenz zwischen Trinkwasser, Landwirtschaft und Industrie führe zur
Verteilungsdiskussion. Wasserversorger und Behörden werden im Sommer zur
Veranlassung von Nutzungseinschränkungen gezwungen sein.
So
führt einerseits das Absinken der Grundwasserstände im Sommer zu wirtschaftlichen
und ökologischen Schäden aber andererseits führen Extremwetterereignisse im
Winter zu Hochwasserschäden.
Mit
dem integralen Managementkonzept zur Bewirtschaftung der Wassermengen werde ein
maßgeblicher Baustein der Daseinsvorsorge für den Landkreis Nienburg erstellt.
Inhaltlich
soll u.a. das Verhältnis von Wasserdargebot zu Wassernutzungen optimiert
werden.
Quantitativ
zeige der Stand der Grundwasserentnahmen im Landkreis Nienburg seitens der
öffentliche Wasserversorgung, des Gewerbes, der Industrie sowie der
Landwirtschaft, dass die tatsächlich genutzte Wassermenge mit rd. 22,0 Mio. m³
(44 %) unter der erlaubten Menge liegt.
Der
mit 40 % (rd. 15,54 Mio. m³/a) größte Teil entfalle dabei auf die für die
landwirtschaftliche Feldberegnung erlaubten Grundwassermengen.
Qualitativ,
d.h. hinsichtlich der Grundwassergüte, ergibt sich im Landkreis Nienburg nach
den vorliegenden Messungen des gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD beim
NLWKN) ein diverses Bild. Von 32 Grundwassermessstellen des GLD überschreiten 7
Messstellen im Jahresmittel den Grenzwert für Nitrat im Grundwasser (d.h. über
50 mg/l).
Baudirektor
Wehr erläutert weiter, dass ein
Gesamtbild zur Wassermengenbewirtschaftung erarbeitet werden soll. Elementar
dafür sei die Erfassung weiterer IST-Daten.
Daten
u.a. zum Wasserbedarf, zum Wasserdargebot hinsichtlich der wichtigsten
Oberflächengewässer, zu den Beständen an Ökosystemen und zu den Böden sollen
zusammen mit Informationen zum Zustand der Natur und der Biotope sowie Daten
der Forstwirtschaft zum Waldzustand gesammelt werden.
Zusammen
mit den Beschreibungen zur Grundwasserherkunft und -güte sollen diese
Informationen in Zusammenhang gestellt werden und die Auswertung der Daten zu
einer übergreifenden Defizitanalyse und Prognose für die Jahre 2030, 2050 und
2100 ausgearbeitet werden.
Ziel
des Konzepts ist eine zeitnahe und bedarfsgerechte Bereitstellung von Wasser an
die unterschiedlichen Nutzer. Den Projektbeteiligten sollen geeignete Mittel
zur Anpassung und Steuerung der Wasserverbräuche an die Hand gegeben werden.
Hierzu zählen z.B. Maßnahmen der Wasserversorger (Wasserverteilung, Wasserdruck,
Speicher usw.) oder die Anpassung der Erlaubnisbescheide durch die Wasserbehörde.
Über
die Bewertung von Nutzungskonkurrenzen und die Bewertung von nachteiligen
Auswirkungen auf die Ökosysteme, die Landnutzung und die Fließgewässer sollen
sich verlässlichere Prognosen zu künftigen Wasserbedarfen differenziert nach Wassernutzern
in Bezug auf das Grundwasser-Dargebot abgeben lassen.
Bereits
jetzt arbeitet der Landkreis Nienburg, Fachdienst Wasserwirtschaft eng mit den
Wasserverbänden und Unterhaltungsverbänden zusammen.
In
die Erarbeitung des Wassermengenmanagementkonzepts werden die Nachbarlandkreise
Diepholz, Verden, Schaumburg und die Region Hannover einbezogen, da Wasser
keine politischen Grenzen kennt.
Interesse
an einer übergreifenden Zusammenarbeit haben zudem der Kreisverband für
Wasserwirtschaft, der ULV Große Aue, der Wasserverband Garbsen-Neustadt sowie
die Landwirtschaftskammer bekundet.
Die
Verantwortlichkeit für die Konzepterstellung liegt bei der Fachbereichsleitung
Umwelt.
Für
die Projektdauer (Oktober 2020 bis Dezember 2021) soll eine detaillierte Ablaufplanung
der Konzeptschritte unter Datenermittlung durch den Fachdienst Wasserwirtschaft
(nur unter Zurückstellung und Priorisierung der vorhandenen Tätigkeiten
möglich) in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro erarbeitet werden.
Die
Kosten hierfür liegen bei rd. 240.000,00 € für das Planungsbüro samt
moderierter Termine mit den Projektbeteiligten. Eine Förderung ist bei der Bank
des Landes Niedersachsens (NBank) in Höhe von 90 % beantragt, so dass der
Eigenanteil des Landkreises bei 24.000,00 € liegt. Die Bereitstellung der
Haushaltsmittel erfolgt über den Nachtragsplan 2020.
KTA
Höper erhebt den Einwand, dass es
z.B. bei der Darstellung des Wasserverbrauchs durch die Feldberegnung in den
Jahren 2018 und 2019 angesichts der extrem warmen und trockenen Sommerzeit zu
sehr hohen Mengen gekommen ist, die zwar dem Bedarf entsprachen, es sich aber
um „Extremwerte“ handele, die das Gesamtbild verfälschten.
Baudirektor
Wehr macht deutlich, dass sich die
zur Verfügung stehenden Grundwasserreserven um die Menge der insgesamt
zugestandenen Nutzungsrechte minimieren.
Darin
seien auch die gewerblichen Großmengenentnehmer, wie z.B. die Firmen
Smurfit-Kappa, Göbber oder Frischli enthalten.
Für
die rd. 9.000 ha zu bewässernden landwirtschaftlichen Flächen werden die Bewässerungskontingente
auf ein 10-Jahres-Mittel begrenzt.
KTA
Höper regt an, sich angesichts der
rückläufigen verfügbaren Wassermengen auch mit dem Verbleib und der Nutzung des
Regenwassers zu beschäftigen.
Der
stellv. Landrat Dr. Schmädeke weist darauf hin, dass noch weitere
Ansätze, wie z.B. der des Hochwasserschutzes, verfolgt werden.
Das
Mitglied mit beratender Stimme Göckeritz mahnt die richtige Trennung der
Begriffe zum Verbrauch und zur Nutzung von Wasser an.
Grundwasser
werde umfangreich für Trinkwasser und in der Industrie verbraucht. Hingegen
tragen z.B. Anteile der Feldberegnungsmengen durch Versickerung wieder zur
Grundwasserneubildung bei. Zudem werde mit dem Wasser als Hauptbestandteil der
Gülle (rd. 97% bis 98% Wasseranteil) hierzu ebenso ein positiver Beitrag geleistet.
Der
Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke widerspricht dem Argument
eines Beitrags der Feldberegnung zur Grundwasserneubildung.
Im
Rahmen der „guten fachlichen Praxis“ sei die Feldberegnung so einzustellen,
dass nur die für die Ertragsproduktion benötige Bewässerungsmenge ausgebracht
werde.
Das
Mitglied mit beratender Stimme Gerner regt an, auch die Menge an
drainiertem Wasser zu ermitteln und nach Möglichkeit zu nutzen, da dieses
generell über die Vorfluter als „Verbrauch“ verlorenginge.
Der
Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke weist in diesem Zusammenhang
als Beispiel auf das Gebiet des Lichtenmoores hin, in dem durch eine innovative
Steuerung von Drainagen eine temporäre Anhebung der Wasserstände untersucht
werden soll.
Baudirektor
Wehr erinnert daran, dass man
zunächst in die differenzierte Betrachtung mit den zur Verfügung stehenden
technischen Möglichkeiten einsteige und die daraus gewonnenen Erkenntnisse
aufbereiten werde.
Unter
Zugrundelegung des Bedarfs bestehe dann die Aufgabe darin, dies mit geeigneten
Maßnahmen in die bestehende wasserwirtschaftliche Landschaft zu implementieren.
KTA
Höper weist darauf hin, dass
hinsichtlich der Datensammlung bzw. –analyse neben den 32 durch den
Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
(NLWKN) aus dem Belastungsnetz des Landkreises ausgewählten
Grundwassermessstellen (GWM) noch viele weitere GWM im Landkreisgebiet
existierten.
In
diesem Zusammenhang macht das Mitglied mit beratender Stimme Göckeritz
deutlich, dass seitens des Landvolkes Mittelweser dem Niedersächsische Ministerium
für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) ein Gutachten zu den Messstellen
vorgelegt wurde, das Mängel am Grundwassermessstellennetz des NLWKN u.a. in
Bezug auf deren Bewirtschaftung und baulichen Zustand beschreibt und somit die
Geeignetheit der Messergebnisse in Frage stellt.
So
passten z.B. die Darstellungen des Grundwasser-Netzes durch den NLWKN (Abb. auf
Seiten 6 und 8 des Konzeptes) nicht überein, was keinen belastbaren hydrogeologischen
Bewertung zuließe.
Baudirektor
Wehr erläutert, dass man sich bewusst
für eine Aufnahme und Auswertung von IST-Daten über den Zeitraum von 10 Jahren
entschieden hat, um sich gegen mögliche Schwankungen abzubilden.
Das
Grundwasserdargebot werde einschließlich der Neubildung aktuell berechnet
werden müssen, um dem erhöhten Bedarf gerecht zu werden. Dabei dürfe die Landnutzung
nicht den wirtschaftlich vertretbaren Rahmen verlassen. Die Abhängigkeit der
Ökosysteme von den Grundwasserständen müsse in die Bewertung eingehen.
Wichtige
Grundlage der Berechnung werden die Daten des „digitalen Wasserbuchs“ sein.
Dessen Informationen werden in der Defizitanalyse auf Schwachstellen und Lücken
überprüft.
Darüber
hinaus sollen weitere Informationen z.B. über organische Böden (Moore) und
Biotope der Landschaftsrahmenplanung übernommen werden, um Verbesserungsmöglichkeiten
über den Wasserhaushalt planen zu können.
Auf
Nachfragen von KTA Dr. Bauer, welche Auswahlkriterien bzw. welche
Bereiche zugrunde gelegt werden und ob diese Maßnahme der
Wasserrahmenrichtlinie entspräche, antwortet Baudirektor Wehr, dass die
Förderungen von Maßnahmen an Fließgewässern, die im Rahmen der Umsetzung der
europäischen Wasserrahmenrichtlinie durch das Land Niedersachsen zugewiesen
würden, z.B. an die Unterhaltungsverbände adressiert seien.
Die
Datenerfassung bzw. –analyse werde schwerpunktmäßig in den Bereichen der Großen
Aue und deren Nebengewässer, des Rohrbachs / Winterbachs, des Steinhuder
Meerbachs, der Alpe und des Wesertals erfolgen.
KTA
Höper merkt an, dass der im Sommer zu
beobachtende Abfall des Wasserdrucks nicht allein darin begründet sei, dass die
Versorger die Drücke zur Wassereinsparung herunterfahren würden.
Teils
sind die Wassernetze bis zu rd. 70 Jahre alt. Die verbauten Querschnitte orientierten
sich zudem an dem damaligen Bedarf.
Zwischenzeitlich
sind die Netze aufgrund von weiter erschlossenen Baugebieten erweitert worden
und durch ein geändertes Verbraucherverhalten seien die Verbräuche gestiegen.
Baudirektor
Wehr erläutert, dass über die
Bestandsaufnahme der Wassernetze auch die Schwachstellen und der
Entwicklungsbedarf untersucht werde und weist auf die Unterhaltungs- und
Investitions-Zuständigkeit der örtlichen Wasserversorger hin.
Der
Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke bestätigt, dass die
Infrastruktur aufgrund der gestiegenen Anforderungen zeitweise an ihre Grenzen
stößt. Neben dem Rohrleitungs-Netz sind u.a. auch die Pumpendrücke und die
Vorhaltemengen reglementierende Faktoren.
Eine
Zielrichtung des Projektes ist es daher auch, die Möglichkeiten zur Umschichtung
und Verteilung der Wassermengen von den regenreichen Monaten in die regenarmen
Sommermonate zu verbessern.
KTA
Kuhlmann spricht sich dafür aus, die
Details der Maßnahme zu gegebener Zeit zu diskutieren. Die Verwaltung werde
hierzu informieren.
Klar
geworden sei, dass man die Zielsetzung verfolgen will, das Dargebot an Wasser
zu steigern und den Verbrauch zu optimieren. Daher befürworte sie die
Aufstellung eines Wassermengenmanagementkonzeptes.
Baudirektor
Wehr betont, dass zunächst der
IST-Vergleich mit Prognose projektiert werde, bevor eine Strategie zur
Umsetzung erarbeitet werden kann.
Neben
zu klärender ordnungsrechtlicher Fragen und Ideen zu neuen Organisationsformen
(z.B. in Form von Beregnungsverbänden) fließen die Ergebnisse der Zusammenarbeit
mit dem NLWKN, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), den
Naturschutzverbänden und den Nachbarkreisen mit in die Maßnahmenkonzeption ein.
Das
Planungsbüro liefere hierzu die planerische Unterstützung. Detailliertere Planungen
zur Umsetzung werden sich in Folge an das Konzept anschließen müssen.
KTA
Hille bemängelt die Formulierung der
Beschlussvorlage.
Seines
Erachtens ist diese nicht umfänglich genug. Hierin sollten auch die Höhen der
Kosten und der Fördermittel festgeschrieben sein.
Er
stellt daher den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:
„Für den Landkreis Nienburg wird in
Zusammenarbeit mit den Wassernutzern ein integrales Managementkonzept zur
Bewirtschaftung von Wassermengen erstellt.
Voraussetzung für die Umsetzung ist eine
gesicherte Finanzierung von mindestens 75 Prozent der tatsächlichen
Gesamtkosten durch Mittel des Landes Niedersachsen im Rahmen der
Förderrichtlinie „Wassermanagement-Projekte“.
Kreisrat
Hoffmann macht deutlich, dass, auch
wenn der Förderbescheid noch nicht vorliegt, davon auszugehen ist, dass das
Projekt des Landkreises mit 90%iger Förderquote bezuschusst werde.
Eine
Erweiterung des Beschlussvorschlages wäre aber auch nicht problematisch.
KTA
Höper spricht sich für die
Erweiterung des Beschlussvorschlages aus.
KTA
Prüfer und KTA Höltke sehen
keinen Bedarf, den Beschlussvorschlag zu ändern. Es bestünden keine
grundsätzlichen Bedenken und das Vertrauen in das Verwaltungshandeln sei
gegeben.
KTA
Kuhlmann sieht angesichts einer zu
erwartenden 90%igen Förderquote die Formulierung „mindestens 75 Prozent“ als irreführend an.
Der
Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke stellt den Ergänzungsantrag
zur Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis lautet wie folgt:
1 Ja-Stimme, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, 0
Befangene.
Damit
ist der Ergänzungsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 10
Ja-Stimmen 0 Nein-Stimme 1 Enthaltung.