Sitzung: 09.09.2020 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/045
Beschluss:
Das
Einvernehmen zum Beschluss der Regionsversammlung der Region Hannover vom
28.04.2020 zu der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Westufer Steinhuder
Meer“ (NSG-HA 060) wird erteilt.
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt
Gänsslen erläutert die Gründe für die
Beschlussvorlage (BV) zur Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG)
"Westufer Steinhuder Meer".
Das
insgesamt rd. 663 ha große NSG zur Sicherung von Teilen des FFH-Gebietes 094
„Steinhuder Meer (mit Randbereichen)“ und des Vogelschutzgebietes V 42
„Steinhuder Meer“ beinhaltet auch rd. 26 ha des Landkreisgebietes in der Stadt
Rehburg-Loccum. Die 26 ha im Landkreis stehen bereits als NSG „Meerbruch“ unter
Schutz.
Die
Zuständigkeit zur Anpassung der Alt-Verordnung an „Natura 2000“ liegt bei der
Region Hannover. Seitens der Gremien des Landkreises Nienburg/Weser bedarf es
aber formal der Erteilung des Einvernehmens zum Beschluss über die
NSG-Verordnung „Westufer Steinhuder Meer“ (NSG HA 60).
Das
NSG ist geprägt von einem vielfältigen Wechsel an Feuchtlebensräumen und
offenen Wasserflächen. Besonders hervorzuheben ist das Vogelbiotop auf Flächen
der Stadt Rehburg-Loccum.
Die
Eigentumsverhältnisse im kreisnienburger Teil des NSGs verteilen sich auf das
Land Niedersachsen (71 %), die Stadt Rehburg-Loccum (21 %), den Landkreis Nienburg/Weser
(7,6 %) und den Unterhaltungsverband (UHV) „Meerbach und Führse“ (0,4 %).
Privateigentum ist nicht vorhanden.
Über
die Einleitung des offiziellen Beteiligungsverfahrens mit Durchführung der öffentlichen
Auslegung und Beteiligung der Gemeinden, der sonst betroffenen Behörden, der
anerkannten Naturschutzvereinigungen und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange durch die Region Hannover wurde bereits in der ALNU-Sitzung am
22.05.2019 informiert.
Das
Teilgebiet im Landkreis Nienburg/Weser betrafen Stellungnahmen der unteren
Naturschutzbehörde (UNB), der unteren Wasserbehörde (UWB) sowie der Jagdbehörde
des Landkreises Nienburg/Weser, des Hannoverschen Wander- und Gebirgsvereins
e.V. sowie eines Bürgers aus Rehburg-Loccum.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen gibt einen kurzen Überblick
zur fachlichen und rechtlichen Auseinandersetzung mit den eingegangenen
Stellungnahmen zum kreisnienburger Teilgebiet (siehe auch Anlage 9 zur BV).
Der
Anregung der Jagdbehörde des Landkreises Nienburg/Weser, in die Erläuterungen
zur Verordnung bei den Beispielen zu invasiven Neozoen (§ 5 Abs. 3 Nr. 4) die
Nilgans mit aufzuführen, wurde gefolgt.
Die
Erläuterungen zur § 7 der Verordnung wurden dahingehend ergänzt, dass für die
Entfernung jagdlicher Einrichtungen die Jagdbehörde zuständig ist. Die UNB kann
diesbezüglich aufgrund einer eigenen Ermächtigungsgrundlage tätig werden.
Dem
Einwand des Bürgers aus Rehburg-Loccum, dass das ganzjährige Verbot der Jagd
auf Federwild in dem in der Verordnungskarte als Jagdkulisse I gekennzeichneten
Bereich unverhältnismäßig sei, konnte nicht gefolgt werden.
Das
Verbot bezweckt, Störungen und Beunruhigungen von Brut- und Rastvögeln zu
vermeiden. Die Verordnungen des Landkreises Nienburg/Weser in Vogelschutzgebieten
beinhalten ebenfalls dieses Verbot (z.B. „Domäne Stolzenau/Leese“ und „Wellier
Schleife / Staustufe Landesbergen“).
Das
NSG-Teilgebiet innerhalb des Landkreises Nienburg/Weser ist komplett Teil des
Eigenjagdbezirkes „Winzlar“. Dem Jagdausübungsberechtigten ist schon über die
geschlossene Vereinbarung die Jagd auf Federwild verboten.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen berichtet über die
fachaufsichtliche Weisung des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und
Klimaschutz (MU) vom 13.02.2020 bzw. 26.03.2020 an die Region Hannover, die
hoheitliche Sicherung des FFH-Gebietes 094 „Steinhuder Meer (mit
Randbereichen)“ bis spätestens zum 15.10.2020 zu beschließen.
Am
28.04.2020 erfolgte daraufhin der Beschluss der Regionsversammlung über die
NSG-VO „Westufer Steinhuder Meer“ ohne das Einvernehmen des Landkreises Nienburg/Weser.
Erstmalige
Kenntnisnahme von dieser Weisung bekam der Landkreis Nienburg/Weser am
23.06.2020.
Am
29.06.2020 erfolgte dann auch die Weisung des MU an den Landkreis Nienburg/Weser,
sämtlichen Mitwirkungspflichten gegenüber der Region Hannover im Hinblick auf
die NSG-VO „Westufer Steinhuder Meer“ so nachzukommen, dass die Region die
Verordnung weisungskonform beschließen könne.
Seitens
der Region Hannover und des Landkreises Nienburg/Weser wird der Beschluss der
Regionsversammlung vom 28.04.2020 als Erfüllung der fachaufsichtlichen Weisung
gewertet. Dies wurde dem MU schriftlich mitgeteilt. Eine Reaktion hierauf
erfolgte nicht.
KTA
Hille widerspricht einer Erteilung
des Einvernehmens, da es sich seines Erachtens nicht auf die kreisnienburger
Flächenanteile beschränke, sondern auf das gesamte NSG beziehe.
Aus
den Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens werde deutlich, dass
viele Betroffene die Verordnung ablehnten, kritisierten oder Bedenken dagegen
äußerten.
Insbesondere
die Betroffenen aus der Tourismus-Branche rund um das Steinhuder Meer sprächen
sich gegen eine Erweiterung des NSGs auf die Wasserfläche sowie für die
Entschlammung des Gewässers aus.
Der
Tourismus-Branche sei gerade auch in der Mittelweserregion eine gewichtige
Rolle beizumessen. Entsprechend solle die Region Hannover aufgefordert werden,
den Anregungen und Bedenken der Städte Neustadt am Rübenberge und Wunstorf zu
folgen. Sein Einvernehmen zur Verordnung sollte der Landkreises Nienburg/Weser
bis dahin versagen.
KTA
Hille bemängelt die Formulierung des
Beschlussvorschlages.
Seines
Erachtens sollte das Versagen des Einvernehmens sowie die Aufforderung an die
Region Hannover schriftlich im Beschlussvorschlag fixiert werden.
Er
stellt daher den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:
„Das Einvernehmen zum Beschluss der
Regionsversammlung der Region Hannover vom 28.04.2020 zu der Verordnung über
das Naturschutzgebiet „Westufer Steinhuder Meer“ (NSG-HA 060) wird vorerst
nicht erteilt.
Die Region Hannover wird aufgefordert
den Anregungen und Bedenken der Stadt Neustadt am Rübenberge gemäß der
ursprünglichen Eingabe 1.1 und den Anregungen
und Bedenken der Stadt Wunstorf gemäß Eingabe A 2.3 der Anlage 8 zur BDs. 2958
(IV) [Anlage 10 der Beschlussvorlage 2020/245] zu folgen. Die geplante Erweiterung
des Naturschutzgebietes auf der Wasserfläche des Steinhuder Meers im Bereich
des Westufers wird nicht umgesetzt.“
Kreisrat
Hoffmann informiert darüber, dass das
Versagen des Einvernehmens des Landkreises Nienburg/Weser formal die gesamte
Verordnung betreffe. Territorial betrachtet sei der Landkreis nur mit einem
verhältnismäßig geringen Flächenanteil von rd. 26 ha betroffen.
Er
sei sich sicher, dass man sich seitens der Region Hannover mit den vorgebrachten
Anregungen und Bedenken auseinandergesetzt hat. Die entsprechenden Gremien
haben hierüber beraten und ihre Beschlüsse gefasst.
Seines
Erachtens sollten hier den praktischen Aspekten Vorrang gegenüber den juristischen
eingeräumt werden.
Das
Mitglied mit beratender Stimme Gerner weist darauf hin, dass die durch
die Verordnung hinzugezogene Wasserfläche nur am Randbereich gelegen ist. Dies
mache vielleicht 1 % der Gesamtwasserfläche aus.
Die
Flächenhinzuziehung zum NSG beschränke die Tourismus-Branche nicht entscheidend,
bereichere aber andererseits enorm den Gewässerrand ökologisch als Ruhebereich
für Flora und Fauna.
KTA
Dralle bemerkt, dass aufgrund der
Verschlammung des Gewässers in diesem Bereich nicht mit dem Verkehr größerer
Boote zu rechnen sei.
KTA
Prüfer spricht sich dafür aus, den
Beschlussvorschlag in der Urform beizubehalten. Ein Änderungsbeschluss wäre
gegenüber den Beratungen und Beschlüssen der Gremien der Region Hannover
respektlos.
KTA
Podehl regt an, einen
Beschlussvorschlag zu formulieren, der einen Kompromiss darstellt. So solle
neben der grundsätzlichen Zustimmung zum „Gesamtpaket“ auch die Abwägung als
„Fingerzeig“ wiedergespiegelt werden.
Kreisrat
Hoffmann macht deutlich, keine
Bedingungen oder Eventualitäten in den Beschlussvorschlag aufnehmen zu wollen.
Es ginge hier um das Votum für oder gegen das Einvernehmen des Landkreises
Nienburg/Weser.
KTA
Kruse wünscht sich vom Gremium
weniger Engagement für die Tourismus-Branche in der Region Hannover und dafür
mehr Einsatz für die touristischen Potenziale im eigenen Kreisgebiet,
insbesondere in der durch den Kiesabbau immer größer werdenden Seenlandschaft
im Nienburger Wesertal, damit diese nicht verloren gingen.
KTA
Kuhlmann betont die vielfältigen
Formen des Tourismus, wie er z.B. durch Segler, Fahrradfahrer, Angler usw. praktiziert
werde. Gerade im Bereich des Steinhuder Meeres sei deshalb auf einen
ausreichenden Naturschutz zu achten.
Der
Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke stellt den Ergänzungsantrag
zur Abstimmung.
Das
Abstimmungsergebnis lautet wie folgt:
1
Ja-Stimme, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, 0 Befangene.
Damit
ist der Ergänzungsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Hinweis:
Die
Karten „Abgrenzungen“ (Anlage 2 zur BV) und „Nutzung“ (Anlage 3 zur BV) zur
Naturschutzgebietsverordnung NSG HA 60 lagen im Originalmaßstab 1:10.000 während
der Sitzung aus.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 10
Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen.