Beschluss:

 

Das Einvernehmen zum Beschluss der Regionsversammlung der Region Hannover vom 28.04.2020 zu der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Westufer Steinhuder Meer“ (NSG-HA 060) wird erteilt.

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen erläutert die Gründe für die Beschlussvorlage (BV) zur Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) "Westufer Steinhuder Meer".

 

Das insgesamt rd. 663 ha große NSG zur Sicherung von Teilen des FFH-Gebietes 094 „Steinhuder Meer (mit Randbereichen)“ und des Vogelschutzgebietes V 42 „Steinhuder Meer“ beinhaltet auch rd. 26 ha des Landkreisgebietes in der Stadt Rehburg-Loccum. Die 26 ha im Landkreis stehen bereits als NSG „Meerbruch“ unter Schutz.

 

Die Zuständigkeit zur Anpassung der Alt-Verordnung an „Natura 2000“ liegt bei der Region Hannover. Seitens der Gremien des Landkreises Nienburg/Weser bedarf es aber formal der Erteilung des Einvernehmens zum Beschluss über die NSG-Verordnung „Westufer Steinhuder Meer“ (NSG HA 60).

 

Das NSG ist geprägt von einem vielfältigen Wechsel an Feuchtlebensräumen und offenen Wasserflächen. Besonders hervorzuheben ist das Vogelbiotop auf Flächen der Stadt Rehburg-Loccum.

 

Die Eigentumsverhältnisse im kreisnienburger Teil des NSGs verteilen sich auf das Land Niedersachsen (71 %), die Stadt Rehburg-Loccum (21 %), den Landkreis Nienburg/Weser (7,6 %) und den Unterhaltungsverband (UHV) „Meerbach und Führse“ (0,4 %). Privateigentum ist nicht vorhanden.

 

Über die Einleitung des offiziellen Beteiligungsverfahrens mit Durchführung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Gemeinden, der sonst betroffenen Behörden, der anerkannten Naturschutzvereinigungen und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durch die Region Hannover wurde bereits in der ALNU-Sitzung am 22.05.2019 informiert.

 

Das Teilgebiet im Landkreis Nienburg/Weser betrafen Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde (UNB), der unteren Wasserbehörde (UWB) sowie der Jagdbehörde des Landkreises Nienburg/Weser, des Hannoverschen Wander- und Gebirgsvereins e.V. sowie eines Bürgers aus Rehburg-Loccum.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen gibt einen kurzen Überblick zur fachlichen und rechtlichen Auseinandersetzung mit den eingegangenen Stellungnahmen zum kreisnienburger Teilgebiet (siehe auch Anlage 9 zur BV).

 

Der Anregung der Jagdbehörde des Landkreises Nienburg/Weser, in die Erläuterungen zur Verordnung bei den Beispielen zu invasiven Neozoen (§ 5 Abs. 3 Nr. 4) die Nilgans mit aufzuführen, wurde gefolgt.

Die Erläuterungen zur § 7 der Verordnung wurden dahingehend ergänzt, dass für die Entfernung jagdlicher Einrichtungen die Jagdbehörde zuständig ist. Die UNB kann diesbezüglich aufgrund einer eigenen Ermächtigungsgrundlage tätig werden.

 

Dem Einwand des Bürgers aus Rehburg-Loccum, dass das ganzjährige Verbot der Jagd auf Federwild in dem in der Verordnungskarte als Jagdkulisse I gekennzeichneten Bereich unverhältnismäßig sei, konnte nicht gefolgt werden.

Das Verbot bezweckt, Störungen und Beunruhigungen von Brut- und Rastvögeln zu vermeiden. Die Verordnungen des Landkreises Nienburg/Weser in Vogelschutzgebieten beinhalten ebenfalls dieses Verbot (z.B. „Domäne Stolzenau/Leese“ und „Wellier Schleife / Staustufe Landesbergen“).

Das NSG-Teilgebiet innerhalb des Landkreises Nienburg/Weser ist komplett Teil des Eigenjagdbezirkes „Winzlar“. Dem Jagdausübungsberechtigten ist schon über die geschlossene Vereinbarung die Jagd auf Federwild verboten.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen berichtet über die fachaufsichtliche Weisung des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) vom 13.02.2020 bzw. 26.03.2020 an die Region Hannover, die hoheitliche Sicherung des FFH-Gebietes 094 „Steinhuder Meer (mit Randbereichen)“ bis spätestens zum 15.10.2020 zu beschließen.

Am 28.04.2020 erfolgte daraufhin der Beschluss der Regionsversammlung über die NSG-VO „Westufer Steinhuder Meer“ ohne das Einvernehmen des Landkreises Nienburg/Weser.

 

Erstmalige Kenntnisnahme von dieser Weisung bekam der Landkreis Nienburg/Weser am 23.06.2020.

 

Am 29.06.2020 erfolgte dann auch die Weisung des MU an den Landkreis Nienburg/Weser, sämtlichen Mitwirkungspflichten gegenüber der Region Hannover im Hinblick auf die NSG-VO „Westufer Steinhuder Meer“ so nachzukommen, dass die Region die Verordnung weisungskonform beschließen könne.

 

Seitens der Region Hannover und des Landkreises Nienburg/Weser wird der Beschluss der Regionsversammlung vom 28.04.2020 als Erfüllung der fachaufsichtlichen Weisung gewertet. Dies wurde dem MU schriftlich mitgeteilt. Eine Reaktion hierauf erfolgte nicht.

 

KTA Hille widerspricht einer Erteilung des Einvernehmens, da es sich seines Erachtens nicht auf die kreisnienburger Flächenanteile beschränke, sondern auf das gesamte NSG beziehe.

 

Aus den Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens werde deutlich, dass viele Betroffene die Verordnung ablehnten, kritisierten oder Bedenken dagegen äußerten.

Insbesondere die Betroffenen aus der Tourismus-Branche rund um das Steinhuder Meer sprächen sich gegen eine Erweiterung des NSGs auf die Wasserfläche sowie für die Entschlammung des Gewässers aus.

Der Tourismus-Branche sei gerade auch in der Mittelweserregion eine gewichtige Rolle beizumessen. Entsprechend solle die Region Hannover aufgefordert werden, den Anregungen und Bedenken der Städte Neustadt am Rübenberge und Wunstorf zu folgen. Sein Einvernehmen zur Verordnung sollte der Landkreises Nienburg/Weser bis dahin versagen.     

 

KTA Hille bemängelt die Formulierung des Beschlussvorschlages.

Seines Erachtens sollte das Versagen des Einvernehmens sowie die Aufforderung an die Region Hannover schriftlich im Beschlussvorschlag fixiert werden.

 

 

Er stellt daher den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

„Das Einvernehmen zum Beschluss der Regionsversammlung der Region Hannover vom 28.04.2020 zu der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Westufer Steinhuder Meer“ (NSG-HA 060) wird vorerst nicht erteilt.

Die Region Hannover wird aufgefordert den Anregungen und Bedenken der Stadt Neustadt am Rübenberge gemäß der ursprünglichen Eingabe  1.1 und den Anregungen und Bedenken der Stadt Wunstorf gemäß Eingabe A 2.3 der Anlage 8 zur BDs. 2958 (IV) [Anlage 10 der Beschlussvorlage 2020/245] zu folgen. Die geplante Erweiterung des Naturschutzgebietes auf der Wasserfläche des Steinhuder Meers im Bereich des Westufers wird nicht umgesetzt.“

 

Kreisrat Hoffmann informiert darüber, dass das Versagen des Einvernehmens des Landkreises Nienburg/Weser formal die gesamte Verordnung betreffe. Territorial betrachtet sei der Landkreis nur mit einem verhältnismäßig geringen Flächenanteil von rd. 26 ha betroffen.

Er sei sich sicher, dass man sich seitens der Region Hannover mit den vorgebrachten Anregungen und Bedenken auseinandergesetzt hat. Die entsprechenden Gremien haben hierüber beraten und ihre Beschlüsse gefasst.

Seines Erachtens sollten hier den praktischen Aspekten Vorrang gegenüber den juristischen eingeräumt werden.

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Gerner weist darauf hin, dass die durch die Verordnung hinzugezogene Wasserfläche nur am Randbereich gelegen ist. Dies mache vielleicht 1 % der Gesamtwasserfläche aus.

Die Flächenhinzuziehung zum NSG beschränke die Tourismus-Branche nicht entscheidend, bereichere aber andererseits enorm den Gewässerrand ökologisch als Ruhebereich für Flora und Fauna.

 

KTA Dralle bemerkt, dass aufgrund der Verschlammung des Gewässers in diesem Bereich nicht mit dem Verkehr größerer Boote zu rechnen sei.

 

KTA Prüfer spricht sich dafür aus, den Beschlussvorschlag in der Urform beizubehalten. Ein Änderungsbeschluss wäre gegenüber den Beratungen und Beschlüssen der Gremien der Region Hannover respektlos.

 

KTA Podehl regt an, einen Beschlussvorschlag zu formulieren, der einen Kompromiss darstellt. So solle neben der grundsätzlichen Zustimmung zum „Gesamtpaket“ auch die Abwägung als „Fingerzeig“ wiedergespiegelt werden.

 

Kreisrat Hoffmann macht deutlich, keine Bedingungen oder Eventualitäten in den Beschlussvorschlag aufnehmen zu wollen. Es ginge hier um das Votum für oder gegen das Einvernehmen des Landkreises Nienburg/Weser.

 

KTA Kruse wünscht sich vom Gremium weniger Engagement für die Tourismus-Branche in der Region Hannover und dafür mehr Einsatz für die touristischen Potenziale im eigenen Kreisgebiet, insbesondere in der durch den Kiesabbau immer größer werdenden Seenlandschaft im Nienburger Wesertal, damit diese nicht verloren gingen.

 

KTA Kuhlmann betont die vielfältigen Formen des Tourismus, wie er z.B. durch Segler, Fahrradfahrer, Angler usw. praktiziert werde. Gerade im Bereich des Steinhuder Meeres sei deshalb auf einen ausreichenden Naturschutz zu achten.

 

Der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke stellt den Ergänzungsantrag zur Abstimmung.

 

Das Abstimmungsergebnis lautet wie folgt:

1 Ja-Stimme, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, 0 Befangene.

 

Damit ist der Ergänzungsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Hinweis:

Die Karten „Abgrenzungen“ (Anlage 2 zur BV) und „Nutzung“ (Anlage 3 zur BV) zur Naturschutzgebietsverordnung NSG HA 60 lagen im Originalmaßstab 1:10.000 während der Sitzung aus.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:         10 Ja-Stimmen         1 Nein-Stimme         0 Enthaltungen.