Sitzung: 06.10.2020 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3
Vorlage: 2020/155
Der Entwurf der 4. Änderung des RROP soll auf Grundlage der in der Anlage 1 beigefügten Potenzialflächenanalyse erarbeitet werden.
Beratungsgang:
Dipl. Geogr. Rohlfing erläutert die Vorlage.
Herr Kraetzschmar (PU) ergänzt durch eine Powerpoint Präsentation (s.
Protokollanlage zu TOP 4).
KTA Bergmann-Kramer fragt, warum das harte
Tabukriterium 5-km Abstand nicht auch bei 3 km festgelegt werden kann.
Herr Kraetschmer (PU) erläutert, dass man sich
beim Entwurf für die 4.RROP-Änderung an den Planungskriterien für die 1.
RROP-Änderung orientiert hat, weil es auch schon damals einen Konsens für diese
Planungskriterien gegeben hat. Überdies ist der 5-km-Abstand kein hartes
sondern ein weiches Tabukriterium, welches aber in allen Teilen des Landkreises
gleichermaßen Anwendung finden soll. Er nennt als Beispiel den Landkreis Cuxhaven, der eine teilräumliche
Differenzierung vorgenommen hat und damit vor Gericht gescheitert ist.
KTA Leseberg hinterfragt das Gebiet 22 an der Kreisgrenze, dass
sich nach seiner Kenntnis in weniger als 5 km zu einem Gebiet jenseits der Kreisgrenze
befindet und 250 Meter entfernt davon eine andere Windanlage steht. In der 1.
Änderung des RROP ist das Gebiet nicht ausgewiesen worden.
Herr Kraetschmer (PU) erläutert, dass auch an der Kreisgrenze
grundsätzlich das 5-km-Abstandskriterium gilt. Anders ist es aber, wenn hier
zwei Gebiete unmittelbar aneinandergrenzen, die dann hier zu einem Kreisgrenzen
überschreitenden Windpark zusammengefasst werden können.
Dipl. Geogr. Rohlfing ergänzt, dass auch die
Planungen des Heidekreises einzubeziehen sind.
KR Hoffmann ergänzt, dass das Thema einheitlich und
kreisübergreifend betrachtet wird.
KTA Leseberg ist bisher davon ausgegangen, dass auch die alten
Flächen nochmal betrachtet werden.
Dipl.
Geogr. Rohlfing erläutert dazu, dass man bei der 1. Änderung des RROP rigider
vorgegangen ist. Die Planung muss überzeugend sein. Die
heutige Situation hat sich gegenüber der alten Planung geändert. Der LK
Nienburg muss den rechtlichen Planungsanforderungen gerecht werden. Der
Windpark Suderbruch, der bei der letzten Planaufstellung noch nicht bestand und
der RROP-Entwurf des Heidekreises von 2015, der dort ein Vorranggebiet
darstellt, sind in die Planung miteinzubeziehen. Auch liegt seit 2020 ein neuer
Landschaftsrahmenplan mit einer neuen Landschaftsbildbewertung für den LK Nienburg
vor.
KTA Hille fragt nach, wie mit vorhandenen
Windkraft-Standorten umgegangen wird. Hier hat sich die Windenergienutzung doch
schon durchgesetzt. Warum werden diese Standorte teilweise nicht als
Vorranggebiet festgelegt? Sofern dies nicht geschieht, ist eine Modernisierung
von Anlagen nicht möglich. Dies birgt doch die Gefahr einer erneuten Klage
gegen den Plan.
Herr Kraetschmer (PU) erläutert, dass die
bestehenden Windparkgebiete geprüft und z.T. wieder als Vorranggebiete
vorgeschlagen werden.
KTA Kurowski merkt
an, dass sich das Gebiet des Windparks Hilgermissen für ein Repowering aufgrund
der Siedlungslage dort nicht mehr eignet. Alternativ kommt jetzt ein neues,
größeres Gebiet in Eitzendorf in Betracht.
KTA Hille ist der Ansicht, dass die Ausnahmen nicht
nachvollziehbar sind.
Herr Kraetschmer (PU) teilt mit, dass die 5
km-Regelung der einheitlichen Betrachtung dient. Ständig neue Flächen zu
benennen ist seiner Ansicht nach nicht zielführend und verunsichert die
Bevölkerung.
KTA Bergmann-Kramer bemängelt die Abhängigkeit
von der „großen Politik“, die häufig neue Vorgaben macht, denen man dann auf
regionaler Ebene hinterherläuft.
KTA Leseberg spricht einen Artikel in „Die HARKE“ an, in dem
vorgeschlagen wird, auch im Wald Windenergienutzung zu ermöglichen. Er fragt, ob das auch Gegenstand
des heutigen Beschlusses ist.
KTA Kuhlmann teilt mit, dass z.B. Landesbergen in die
Erweiterung aufgenommen wurde. Das Gebiet Nr. 11 ist ungeeignet , das Gebiet
Nr. 29 hingegen soll erweitert werden, obwohl dieses aus ihrer Sicht wenig
Potential hat.
Herr Kraetschmer (PU) teilt dazu mit, dass eine
Alternativprüfung der Flächen 11 und 29 durchgeführt wurde und man zu der
Einschätzung gekommen ist, dass sich Fläche 29 als Vorranggebiet weiterhin
eignet, da sich hier die Windenergie bereits durchgesetzt hat.
KTA Kuhlmann ist der Ansicht, dass die Gleitschirmflieger nicht
mitbetrachtet werden.
Dipl. Geogr. Rohlfing entgegnet, dass das
Fluggelände als Ausschlusszone berücksichtigt wird.
KTA
Hille teilt
seine Auffassung mit: Mit 205 bestehenden und weiteren 79 geplanten WEA leistet
der Landkreis Nienburg schon heute sehr viel für die regenerative Energieerzeugung.
Er fordert deshalb eine Verkleinerung der Potenzialflächen, um Umwelteinflüsse
auf ein Minimum zu reduzieren.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 7 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen