Der Entwurf der 4. Änderung des RROP soll auf Grundlage der in der Anlage 1 beigefügten Potenzialflächenanalyse erarbeitet werden.


Beratungsgang:

 

Dipl. Geogr. Rohlfing erläutert die Vorlage.

 

Herr Kraetzschmar (PU)  ergänzt durch eine Powerpoint Präsentation (s. Protokollanlage zu TOP 4).

KTA Bergmann-Kramer fragt, warum das harte Tabukriterium 5-km Abstand nicht auch bei 3 km festgelegt werden kann.

Herr Kraetschmer (PU) erläutert, dass man sich beim Entwurf für die 4.RROP-Änderung an den Planungskriterien für die 1. RROP-Änderung orientiert hat, weil es auch schon damals einen Konsens für diese Planungskriterien gegeben hat. Überdies ist der 5-km-Abstand kein hartes sondern ein weiches Tabukriterium, welches aber in allen Teilen des Landkreises gleichermaßen Anwendung finden soll. Er nennt als Beispiel den Landkreis  Cuxhaven, der eine teilräumliche Differenzierung vorgenommen hat und damit vor Gericht gescheitert ist.

KTA Leseberg hinterfragt das Gebiet 22 an der Kreisgrenze, dass sich nach seiner Kenntnis in weniger als 5 km zu einem Gebiet jenseits der Kreisgrenze befindet und 250 Meter entfernt davon eine andere Windanlage steht. In der 1. Änderung des RROP ist das Gebiet nicht ausgewiesen worden.

Herr Kraetschmer (PU)  erläutert, dass auch an der Kreisgrenze grundsätzlich das 5-km-Abstandskriterium gilt. Anders ist es aber, wenn hier zwei Gebiete unmittelbar aneinandergrenzen, die dann hier zu einem Kreisgrenzen überschreitenden Windpark zusammengefasst werden können.

Dipl. Geogr. Rohlfing ergänzt, dass auch die Planungen des Heidekreises einzubeziehen sind.

KR Hoffmann ergänzt, dass das Thema einheitlich und kreisübergreifend betrachtet wird.

KTA Leseberg ist bisher davon ausgegangen, dass auch die alten Flächen nochmal betrachtet werden.

Dipl. Geogr. Rohlfing erläutert dazu, dass man bei der 1. Änderung des RROP rigider vorgegangen ist. Die Planung muss überzeugend sein. Die heutige Situation hat sich gegenüber der alten Planung geändert. Der LK Nienburg muss den rechtlichen Planungsanforderungen gerecht werden. Der Windpark Suderbruch, der bei der letzten Planaufstellung noch nicht bestand und der RROP-Entwurf des Heidekreises von 2015, der dort ein Vorranggebiet darstellt, sind in die Planung miteinzubeziehen. Auch liegt seit 2020 ein neuer Landschaftsrahmenplan mit einer neuen Landschaftsbildbewertung für den LK Nienburg vor.

 

KTA Hille fragt nach, wie mit vorhandenen Windkraft-Standorten umgegangen wird. Hier hat sich die Windenergienutzung doch schon durchgesetzt. Warum werden diese Standorte teilweise nicht als Vorranggebiet festgelegt? Sofern dies nicht geschieht, ist eine Modernisierung von Anlagen nicht möglich. Dies birgt doch die Gefahr einer erneuten Klage gegen den Plan.

 

 

 

Herr Kraetschmer (PU) erläutert, dass die bestehenden Windparkgebiete geprüft und z.T. wieder als Vorranggebiete vorgeschlagen werden.

KTA Kurowski  merkt an, dass sich das Gebiet des Windparks Hilgermissen für ein Repowering aufgrund der Siedlungslage dort nicht mehr eignet. Alternativ kommt jetzt ein neues, größeres Gebiet in Eitzendorf in Betracht.

KTA Hille ist der Ansicht, dass die Ausnahmen nicht nachvollziehbar sind.

Herr Kraetschmer (PU) teilt mit, dass die 5 km-Regelung der einheitlichen Betrachtung dient. Ständig neue Flächen zu benennen ist seiner Ansicht nach nicht zielführend und verunsichert die Bevölkerung.

KTA Bergmann-Kramer bemängelt die Abhängigkeit von der „großen Politik“, die häufig neue Vorgaben macht, denen man dann auf regionaler Ebene hinterherläuft.

KTA Leseberg spricht einen Artikel in „Die HARKE“ an, in dem vorgeschlagen wird, auch im Wald Windenergienutzung  zu ermöglichen. Er fragt, ob das auch Gegenstand des heutigen Beschlusses ist.

KTA Kuhlmann teilt mit, dass z.B. Landesbergen in die Erweiterung aufgenommen wurde. Das Gebiet Nr. 11 ist ungeeignet , das Gebiet Nr. 29 hingegen soll erweitert werden, obwohl dieses aus ihrer Sicht wenig Potential hat.

Herr Kraetschmer (PU) teilt dazu mit, dass eine Alternativprüfung der Flächen 11 und 29 durchgeführt wurde und man zu der Einschätzung gekommen ist, dass sich Fläche 29 als Vorranggebiet weiterhin eignet, da sich hier die Windenergie bereits durchgesetzt hat.

KTA Kuhlmann ist der Ansicht, dass die Gleitschirmflieger nicht mitbetrachtet werden.

Dipl. Geogr. Rohlfing entgegnet, dass das Fluggelände als Ausschlusszone berücksichtigt wird.

KTA Hille teilt seine Auffassung mit: Mit 205 bestehenden und weiteren 79 geplanten WEA leistet der Landkreis Nienburg schon heute sehr viel für die regenerative Energieerzeugung. Er fordert deshalb eine Verkleinerung der Potenzialflächen, um Umwelteinflüsse auf ein Minimum zu reduzieren.


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    7 Ja-Stimmen       3 Nein-Stimmen       0 Enthaltungen