Sitzung: 06.10.2020 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2020/153
1.
Maßnahme 201102: Für den Ausbau von
Haltestellen (Einzelmaßnahmen) im Kreisgebiet soll für 2021 und 2022 ein
Kostenrahmen von 120.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG
bereitgestellt werden.
2.
Maßnahme 201503: Für von der
Stadtbusgesellschaft angebotene Sonderfahrten zu diversen Veranstaltungen in
den Jahren 2020 und 2021 sollen insgesamt 35.000 Euro zur Verfügung gestellt
werden.
3.
Maßnahme 201504: Für von der
Stadtbusgesellschaft in den Schuljahren 2020/2021 und 2021/2022 beauftragte
Verstärkerbusse zur ersten und nach der sechsten Schulstunde sollen jährlich
95.000 Euro bereitgestellt werden.
4.
Maßnahme 201605: Für die Angebote
„Busschule für Kindergarten- und Grundschulkinder“ sowie „Mobilitätstraining
für Senior*innen“ der Stadtbusgesellschaft sollen in den Jahren 2020 bis 2022
insgesamt 18.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
5.
Maßnahme 202105: Für den barrierefreien
Ausbau der Haltestellen Steimbke Grundschule und Rodewald Zentrum
(Fahrtrichtung R. Siedlung) sollen für das Jahr 2021 42.000,00 Euro aus
Regionalisierungsmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
6.
Maßnahme 202106: Zur Kofinanzierung der Haltestellensanierung durch die SG
Steimbke sollen 47.500,00 Euro aus Regionalisierungsmitteln gem. § 7 NNVG
für das Jahr 2021 bereitgestellt werden.
7.
Maßnahme 202107: Zum barrierefreien Ausbau
der Haltestellen Liebenau Stern und Stern/Pennigsehler Straße (3 Haltepunkte)
sollen 61.000,00 Euro aus Regionalisierungsmitteln gem. § 7 NNVG für das
Jahr 2021 bereitgestellt werden.
8.
Maßnahme 202501: Die ÖPNV Linie 6053, die
sonntags von Nienburg nach Rehburg über Stolzenau fährt, soll in den
Dauerbetrieb überführt werden. Hierfür sollen 40.000 Euro jährlich zur
Verfügung gestellt werden.
9.
Maßnahme 202502: Zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2020 soll der Fahrplan auf einigen Regio-Linien ausgeweitet werden.
Der Kostenrahmen beläuft sich jährlich auf 86.000 Euro jährlich.
10.
Maßnahme 202503: Im Laufe des Jahres 2021
soll auf den Linien 10, 20 und 30 ein Angebot an Sonntagen für einen
Probezeitraum von 2 Jahren mit einem Kostenrahmen von 160.000 EURO eingeführt
werden. Für das Jahr 2021 entstehen Kosten in Höhe von ca. 36.000 Euro, für
2022 entstehen Kosten in Höhe von 80.000 Euro, für 2023 verbleiben
voraussichtlich Kosten in Höhe von 44.000 EURO.
11.
Maßnahme 201601: Die Kreisverwaltung
informiert über den Umgang mit den Restgeldern der Maßnahme.
12. Maßnahme 201606: Der VLN benötigt auch im Jahr 2021 ein Marketingbudget für diverse Maßnahmen. Der Kostenrahmen beläuft sich auf 27.000 Euro für das Jahr 2021.
Beratungsgang:
KTA Kurowski teilt mit, dass Herr Schäfer vom Behindertenbeirat
zum wiederholten Mal bemängelt hat, von den Kommunen vorab nicht beteiligt
worden zu sein.
Dipl. Geogr. Arndt berichtet dazu, dass im April des Jahres 2020 ein
Schreiben an alle Kommunen versandt worden ist mit der Bitte, den Behindertenbeirat
bei der Planung und dem Bau der Bushaltestellen grundsätzlich zu beteiligen. Das
Beteiligungsgebot wird zudem regelmäßig als Auflage in die Zuwendungsbescheide
an die Kommunen aufgenommen.
Herr Schäfer bemängelt, dass dieses zum Beispiel in der
Samtgemeinde Liebenau wieder nicht erfolgt ist.
Dipl. Geogr. Arndt sagt Prüfung und Rücksprache mit Liebenau zu.
Dipl. Geogr. Rühe informiert anhand der Vorlage über 12 neue Maßnahmen
zur Verbesserung des ÖPNV.
Beratungsergebnis:
Einstimmig