Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

1.    Maßnahme 201102: Für den Ausbau von Haltestellen (Einzelmaßnahmen) im Kreisgebiet soll für 2021 und 2022 ein Kostenrahmen von 120.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

2.    Maßnahme 201503: Für von der Stadtbusgesellschaft angebotene Sonderfahrten zu diversen Veranstaltungen in den Jahren 2020 und 2021 sollen insgesamt 35.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

3.    Maßnahme 201504: Für von der Stadtbusgesellschaft in den Schuljahren 2020/2021 und 2021/2022 beauftragte Verstärkerbusse zur ersten und nach der sechsten Schulstunde sollen jährlich 95.000 Euro bereitgestellt werden.

4.    Maßnahme 201605: Für die Angebote „Busschule für Kindergarten- und Grundschulkinder“ sowie „Mobilitätstraining für Senior*innen“ der Stadtbusgesellschaft sollen in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 18.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

5.    Maßnahme 202105: Für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen Steimbke Grundschule und Rodewald Zentrum (Fahrtrichtung R. Siedlung) sollen für das Jahr 2021 42.000,00 Euro aus Regionalisierungsmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

6.    Maßnahme 202106: Zur Kofinanzierung  der Haltestellensanierung durch die SG Steimbke sollen 47.500,00 Euro aus Regionalisierungsmitteln gem. § 7 NNVG für das Jahr 2021  bereitgestellt werden.

7.    Maßnahme 202107: Zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen Liebenau Stern und Stern/Pennigsehler Straße (3 Haltepunkte) sollen 61.000,00 Euro aus Regionalisierungsmitteln gem. § 7 NNVG für das Jahr 2021  bereitgestellt werden.

 

8.    Maßnahme 202501: Die ÖPNV Linie 6053, die sonntags von Nienburg nach Rehburg über Stolzenau fährt, soll in den Dauerbetrieb überführt werden. Hierfür sollen 40.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt werden.

9.    Maßnahme 202502: Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 soll der Fahrplan auf einigen Regio-Linien ausgeweitet werden. Der Kostenrahmen beläuft sich jährlich auf 86.000 Euro jährlich.

10. Maßnahme 202503: Im Laufe des Jahres 2021 soll auf den Linien 10, 20 und 30 ein Angebot an Sonntagen für einen Probezeitraum von 2 Jahren mit einem Kostenrahmen von 160.000 EURO eingeführt werden. Für das Jahr 2021 entstehen Kosten in Höhe von ca. 36.000 Euro, für 2022 entstehen Kosten in Höhe von 80.000 Euro, für 2023 verbleiben voraussichtlich Kosten in Höhe von 44.000 EURO.

11. Maßnahme 201601: Die Kreisverwaltung informiert über den Umgang mit den Restgeldern der Maßnahme.

12.  Maßnahme 201606: Der VLN benötigt auch im Jahr 2021 ein Marketingbudget für diverse Maßnahmen. Der Kostenrahmen beläuft sich auf 27.000 Euro für das Jahr 2021.


Beratungsgang:

 

KTA Kurowski teilt mit, dass Herr Schäfer vom Behindertenbeirat zum wiederholten Mal bemängelt hat, von den Kommunen vorab nicht beteiligt worden zu sein.

 

Dipl. Geogr. Arndt berichtet dazu, dass im April des Jahres 2020 ein Schreiben an alle Kommunen versandt worden ist mit der Bitte, den Behindertenbeirat bei der Planung und dem Bau der Bushaltestellen grundsätzlich zu beteiligen. Das Beteiligungsgebot wird zudem regelmäßig als Auflage in die Zuwendungsbescheide an die Kommunen aufgenommen.

 

Herr Schäfer bemängelt, dass dieses zum Beispiel in der Samtgemeinde Liebenau wieder nicht erfolgt ist.

 

Dipl. Geogr. Arndt sagt Prüfung und Rücksprache mit Liebenau zu.

 

Dipl. Geogr. Rühe informiert anhand der Vorlage über 12 neue Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig