Sitzung: 28.10.2020 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2020/173
Die Ergänzung des § 6 Abs. 4 der Satzung über die Förderung der Kindertagespflege und der Erhebung von Kostenbeiträgen wird wie vorgeschlagen beschlossen.
Beratungsgang:
Frau Dehmel
teilt mit, dass seinerzeit angedacht war, dass Großtagespflegestellen mit
selbstständigen Tagespflegepersonen ausgestattet sind.
Dies ist zunehmend schwerer geworden, daher
betreuen die vom Landkreis angestellten TPPs in GTPs.
Diese können keine Verträge über den
gesetzlichen Rahmen abschließen. Im Moment werden daher die Eltern je nach TPP
unterschiedlich behandelt. Es ist daher notwendig, hier eine einheitliche
Regelung zu schaffen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig