Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das Protokoll aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Landschaftspflege, Natur und Umwelt vom 09.09.2020 wird genehmigt.

 


Beratungsgang:

 

Baudirektor Wehr trägt folgende Ergänzung zum Protokoll über die Vertagung des TOP 3 „Antrag der K+S Minerals and Agriculture GmbH auf Erlaubnis über die Einleitung Salzabwasser in die Werra“ vor:

Im Rahmen der Anhörung zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der 3. Periode von 2021 – 2027, besteht für den Landkreis Nienburg die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Einleitung von Salzabwasser anzugeben. Die zugehörigen Dokumente der FGG Weser sind ab 22.12.2020 über die Internetseite des NLWKN öffentlich zugänglich. Die Verwaltung werde diesem Ausschuss den Entwurf der Stellungnahme im Frühjahr 2021 zur Beratung vorlegen.

 

KTA Dr. Bauer bezieht sich auf seine Nachfrage (Seite 5, 6. Absatz des Protokolls), zu der Baudirektor Wehr geantwortet hatte, dass die Förderungen von Maßnahmen an Fließgewässern, die im Rahmen der Umsetzung der WRRL durch das Land Niedersachsen zugewiesen würden, z.B. an die Unterhaltungsverbände adressiert seien.

 

KTA Dr. Bauer erklärt, dass es die WRRL seit Dezember 2000 gebe. Danach soll der Schutz von Oberflächenwasser unsere Lebensgrundlage und den natürlichen Lebensraum erhalten und eine nachhaltige Nutzung des Wassers für die stetige Versorgung von Bevölkerung, Landwirtschaft, sowie von Industrie und Gewerbe erlauben. Eine gute Wasserqualität dient auch der Naherholung und der Fischerei.

Nach Artikel 4 der WRRL sollen Flüsse, Seen, Küsten- und Übergangsgewässer bis spätestens 2027 einen guten Zustand erreichen. Aus der Antwort von Herrn Wehr ginge nicht hervor, wie der dazu erforderliche, finanzielle Aufwand geleistet werden kann.

Hierzu stellt er die Frage, inwieweit die Unterhaltungsverbände finanziell und personell überhaupt dieser Aufgabe gewachsen seien und, falls nicht, wie viele der erwähnten Fließgewässer überhaupt den geforderten guten Zustand erreichen können.

 

Baudirektor Wehr erklärt, dass ihm hierzu keine Einzelinformationen vorliegen. Insgesamt läge die Zuständigkeit und Verantwortung für die Zielerreichung der EG-WRRL beim Land Niedersachsen. Dem Landkreis Nienburg stehen hier nur sehr geringe Handlungsspielräume zu.

Die finanzielle Ausstattung sei abhängig von der neuen Förderperiode 2022 bis 2027. In der Zukunft werden diesbezügliche Gespräche mit den Verbänden stattfinden. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung dem Ausschuss zu gegebener Zeit berichten.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 1 Enthaltung.