Sitzung: 02.11.2020 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Das Protokoll aus der öffentlichen Sitzung des
Ausschusses für Landschaftspflege, Natur und Umwelt vom 09.09.2020 wird
genehmigt.
Beratungsgang:
Baudirektor
Wehr trägt folgende Ergänzung zum
Protokoll über die Vertagung des TOP 3 „Antrag der K+S Minerals and Agriculture
GmbH auf Erlaubnis über die Einleitung Salzabwasser in die Werra“ vor:
Im
Rahmen der Anhörung zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der
3. Periode von 2021 – 2027, besteht für den Landkreis Nienburg die Möglichkeit,
eine Stellungnahme zur Einleitung von Salzabwasser anzugeben. Die zugehörigen
Dokumente der FGG Weser sind ab 22.12.2020 über die Internetseite des NLWKN
öffentlich zugänglich. Die Verwaltung werde diesem Ausschuss den Entwurf der
Stellungnahme im Frühjahr 2021 zur Beratung vorlegen.
KTA
Dr. Bauer bezieht sich auf seine
Nachfrage (Seite 5, 6. Absatz des Protokolls), zu der Baudirektor Wehr
geantwortet hatte, dass die Förderungen von Maßnahmen an Fließgewässern, die im
Rahmen der Umsetzung der WRRL durch das Land Niedersachsen zugewiesen würden,
z.B. an die Unterhaltungsverbände adressiert seien.
KTA
Dr. Bauer erklärt, dass es die WRRL
seit Dezember 2000 gebe. Danach soll der Schutz von Oberflächenwasser unsere
Lebensgrundlage und den natürlichen Lebensraum erhalten und eine nachhaltige
Nutzung des Wassers für die stetige Versorgung von Bevölkerung, Landwirtschaft,
sowie von Industrie und Gewerbe erlauben. Eine gute Wasserqualität dient auch
der Naherholung und der Fischerei.
Nach
Artikel 4 der WRRL sollen Flüsse, Seen, Küsten- und Übergangsgewässer bis
spätestens 2027 einen guten Zustand erreichen. Aus der Antwort von Herrn Wehr
ginge nicht hervor, wie der dazu erforderliche, finanzielle Aufwand geleistet
werden kann.
Hierzu
stellt er die Frage, inwieweit die Unterhaltungsverbände finanziell und personell
überhaupt dieser Aufgabe gewachsen seien und, falls nicht, wie viele der erwähnten
Fließgewässer überhaupt den geforderten guten Zustand erreichen können.
Baudirektor
Wehr erklärt, dass ihm hierzu keine
Einzelinformationen vorliegen. Insgesamt läge die Zuständigkeit und
Verantwortung für die Zielerreichung der EG-WRRL beim Land Niedersachsen. Dem
Landkreis Nienburg stehen hier nur sehr geringe Handlungsspielräume zu.
Die
finanzielle Ausstattung sei abhängig von der neuen Förderperiode 2022 bis 2027.
In der Zukunft werden diesbezügliche Gespräche mit den Verbänden stattfinden.
Über die Ergebnisse wird die Verwaltung dem Ausschuss zu gegebener Zeit
berichten.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 1 Enthaltung.