Sitzung: 02.11.2020 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 2020/095
Beschlussvorschlag:
in 2021 mit einem Anteil von 14.000,00 Euro und
in 2022 mit einem Anteil von 27.184,50 Euro.
Beratungsgang:
Baudirektor
Wehr erläutert zunächst die Arbeiten,
die im Rahmen des Projekts „Klimatools – Klimaschutz und Biodiversität in der
Diepholzer Moorniederung“ in den vergangenen Jahren ausgeführt wurden.
Das
rd. 460 ha große Projektgebiet der Diepholzer Moorniederung ist in 5 Teilräume
aufgeteilt. 2 Teilräume, das „Uchter Moor I“ und das „Uchter Moor II“ (zusammen
rd. 180 ha) liegen im NSG „Uchter Moor“ im Landkreis Nienburg.
Das
Klima- und Moorschutzprojekt „Klimatools“ des BUND hat dort in den Jahren 2016
bis 2020 in erheblichen Umfang und erfolgreich Maßnahmen zur Verbesserung der
Wiedervernässung der Moore im Naturraum der Diepholzer Moorniederung umgesetzt
(siehe dazu auch DS 2019/049).
Das
Finanzvolumen beträgt 2,0 Mio. €. Seitens des Landkreises Nienburg werden
Fördergelder in einer Gesamthöhe von 120.000,00 Euro für den Projektzeitraum
2016 bis 2021 zur Verfügung gestellt (DS 2015/263).
Im
Zuge des Gemeinschaftsprojekts mit dem Landkreis Diepholz stellt dieser einen
vergleichbaren Förderanteil zur Verfügung.
Im
1. Bauabschnitt (Winterhalbjahr 2018/2019) wurden auf rd. 850 m Wegeseitengraben
Gehölzarbeiten, wie Forstmulchen, Gehölzentfernungen usw. ausgeführt.
Im
Winterhalbjahr 2019/2020 wurden im Teilraum „Uchter Moor I“ Grabenverfüllungen
an der Ostseite vorgenommen. Im gleichen Zeitraum wurden ebenso im Teilraum
„Uchter Moor II“ Gräben verfüllt und Verwallungen mit regulierbaren Überläufen
geschaffen. Mit der Fertigstellung der Verwallungen und Abschluss der Maßnahmen
im Teil „Uchter Moor I“ ist im Winterhalbjahr 2020/2021 zu rechnen.
Im
Zuge des Projekts "Klimatools„ wurden auf dem Projektgebiet insgesamt 18
mit Datenloggern ausgestattete Messstellen eingerichtet und Messungen der
Grundwasserstände des Moorbodens und im mineralischen Untergrund durchgeführt.
Über
das Grundwasser-Monitoring konnten die mittleren Wasserganglinien der ausgewählten
18 Datenlogger für den Zeitraum 01/2018 bis 03/2020 ausgewertet werden.
Der
für natürliche Hochmoore typische Schwankungsbereich des Wasserstandes liegt
optimaler weise bei max. 10 cm unter Flur. Akzeptabel für die hochmoortypische
Vegetation sind Grundwasserstände bis max. 30 cm unter Gelände.
Die
Grundwasserstände im Projektgebiet, insbesondere im „Uchter Moor“ lagen im
Messzeitraum in den Sommermonaten deutlich unter den akzeptablen Werten. Die
Messwerte zeigen aber mit den letzten Erhebungen (Anfang 2020) eine Rückkehr
der Wasserstände in den optimalen Bereich.
Beispielhaft
für weitere Maßnahmen innerhalb des Projekts zeigt Baudirektor Wehr
Bildmaterial zum Spundwandbau im NSG „Neustädter Moor“ (2019/2020). Eingebaut
wurden dort 3 bis 4 m lange Kunststoffprofile (Recycling) in den Moorboden.
Wabenprofile wurden zudem mit Pfählen im Mineralboden verankert.
Der
BUND Diepholzer Moorniederung beabsichtigt nunmehr eine Erweiterung des
Projektes vom 01.08.2021 bis zum 30.09.2022 (13 Monate) um 4 weitere Maßnahmenflächen
zum Ziele der Verbesserung des Klimaschutzes, des Wasserhaushalts und des
Hochmoorlebensraums für Tiere und Pflanzen.
In
der Gebietskulisse im Uchter Moor mit insgesamt 160 ha (Suchraum) sind auf 57
ha Maßnahmen zur Instandsetzung der Hochmoorflächen geplant. Eine Anhebung der
Wasserstände soll mittels Verwallungen, Grabenverfüllungen und Gehölzentfernung
erreicht werden. Ebenso sind Maßnahmen zum Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit
beabsichtigt.
Die
Projektkosten betragen 494.214,00 Euro, davon sind 357.000,00 Euro Bauausgaben.
Finanziert wird das Projekt durch Zuwendungen aus KliMo (75%, 370.660,50€), dem
Eigenanteil des BUND (8,33%, 41.184,50€) sowie durch Zuweisungen der Landkreise
Diepholz und Nienburg mit je 41.184,50€.
Der
Fachdienst Naturschutz befürwortet eine finanzielle Beteiligung an dem Projekt
in einer Gesamthöhe von 41.184,50 Euro. Neben den beschriebenen Vorteilen für
den Klima- und Moorschutz werde hierdurch ein hervorragender Beitrag zur Biodiversität
im Uchter Moor geleistet.
„Klimatools
plus“ ist die Fortsetzung des Gemeinschaftsprojekts des BUND Diepholzer
Moorniederung sowie der Landkreise Nienburg und Diepholz, das in Niedersachsen
als besonders vorbildlich gilt.
Für
einen 8.33%igen Eigenanteil sind ansonsten vergleichbare Maßnahmen in den
Naturschutzgebieten, zu deren Umsetzung die Naturschutzbehörden verpflichtet
sind, nicht zu realisieren.
KTA
Kruse mahnt, angesichts der zu
erwartenden und unkalkulierbaren Kosten durch die CORONA-Pandemie zur
allgemeinen finanziellen Zurückhaltung.
Angesichts
des geringeren Flächenanteils seitens des LK Nienburg gegenüber dem LK Diepholz
sei es unverständlich, den gleichen Anteil zur Förderung zu leisten.
Effektiver
sei es zudem, den BUND Diepholzer Moorniederung direkt finanziell bei der
Entwicklung des NSG „Uchter Moor“ zu unterstützen.
Baudirektor
Wehr erklärt, dass es sich bei der
Entwicklung von Naturschutzgebieten um eine hoheitliche Aufgabe handelt und
keine freiwillige Aufgabe der Verwaltung ist. Die Naturschutzbehörden sind
gesetzlich zur Umsetzung verpflichtet.
Eine
Voraussetzung für die finanzielle Projekt-Förderung ist die Veranschlagung der
Kosten im regulären Haushalt (Ergebnishaushalt). Für die Haushaltsplanung ist
eine Aufteilung der finanziellen Beteiligung auf die Jahre 2021 i.H.v.
14.000,00 € und 27.184,50 € für 2022 geplant.
Ausgleichs-
bzw. Ersatzgelder stehen hier nicht zur Verfügung. Zum einen werden diese zur
Finanzierung des Projektes im Lichtenmoor benötigt. Zum anderen ist hier ein
anderer Projektträger gegeben.
Hinsichtlich
der Flächenverteilung entfallen rd. 2/5 auf den LK Nienburg und rd. 3/5 auf den
LK Diepholz. Im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts wird hier auf eine flächengenaue
Aufteilung der Kosten verzichtet, da der LK Nienburg von dem erworbenen Wissen
und der Erfahrung des LK Diepholz in Bezug auf besondere Risiken in der
Bauumsetzung, durch den Baugrund bedingte Schwierigkeiten usw. profitiere.
KTA
Dr. Bauer bezieht sich auf die
Anfrage der Kreistagsgruppe Bündnis 90/Die Grünen/Die Linke vom 04.09.2020, in
der auf einen dramatischen Rückgang des Wassers in einem Teich des NSG „Uchter
Moor“ hingewiesen wird. Die Entwicklung betreffe auch noch einen weiteren Teich
im NSG „Uchter Moor“.
Bislang
gebe es hierzu keine Antwort der Verwaltung.
Zwar
hätten die trockenen Sommermonate rezenter Jahre zu diesem Rückgang beigetragen,
bekannt sei aber auch, dass bereits in den Jahren zuvor im großen Umfang Wasser
vorrangig durch den „Schmollgraben“ in den „Uchter Mühlenbach“ abgeführt worden
ist.
Angesichts
seiner diesbezüglich rd. 20jährigen
Beobachtungszeit stellt er die Frage, in wie weit es Planungen zum
Schutz dieses bei der EU registrierten Biotops gebe.
Erster
Kreisrat Hoffmann und Baudirektor
Wehr sagen eine zeitnahe Klärung und Antwort zu.
Baudirektor
Wehr erklärt vorab, dass neben dem
Sommerstress für die Flächen die Übernahme und Fertigstellung von
Torfabbaurechten der insolventen Fa. Most durch die Uchter Torfwerke
erschwerend hinzukam.
Man
habe gehofft, das Wasser in den Flächen halten zu können, was leider nicht in
dem gewünschten Maße funktioniert hat. Nun bliebe nur noch, die entstandenen
Schäden über geeignete Maßnahmen zu reparieren.
Hierzu
bedarf es zunächst einer Bewertung innerhalb eines Risikomanagements, um
geeignete und zielführende Wege finden zu können. Das NSG „Uchter Moor“ umfasst
rd. 3.600 ha Flächen, auf denen überall Baustellen lauern. Erschwerend kommt
hinzu, dass partielle Flächen im Eigentum verschiedener Privater stehen.
Für
zielführende und effektive Maßnahmen braucht es neben einer guten Managementplanung
auch eine gute Finanzausstattung. Erfolge benötigen auch dann noch ausreichend
Zeit.
Der
Managementplan für das NSG Uchter Moor werde noch in 2020 fertigstellt werden.
Auf dieser Grundlage aufbauend wird man dann mit den Fachleuten die Möglichkeiten
diskutieren.
KTA
Hille regt an, das Anträge der
Fraktionen grundsätzlich auch den anderen Fraktionen mitgeteilt werden, damit
unglückliche bzw. verwirrende Doppelbeantragungen in der gleichen Sache
vermieden werden.
KTA
Dralle verlässt die Sitzung um 16.55
Uhr.
Beratungsergebnis:
Mit
Stimmenmehrheit: 7 Ja-Stimmen 1
Nein-Stimmen 3 Enthaltungen.