Sitzung: 02.11.2020 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 2020/161
Beschluss:
Der
Bereitstellung von
a)
37.000 € Eigenleistungsanteilen für Ausführungskosten im Ergebnishaushalt
und
b) 288.000 € für Gewässerbau und
Flächenerwerb im Finanzhaushalt
für
das Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“, aufgeteilt auf die nächsten Haushaltsjahre
wird zugestimmt.
Die
weiteren vom Landkreis geforderten Eigenanteile von rd. 650.000 € können wie
bisher aus bereits eingenommenen zweckgebundenen Ersatzzahlungen zur Verfügung
gestellt werden.
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt
Gänsslen erläutert die Hintergründe
für die erforderliche Finanzierungszusage des Landkreises zur Flurbereinigung
Lichtenmoor mit dem integrierten Förderprogramm „Flächenmanagement Klimaschutz
und Umwelt (FKU)“ ab 2021.
Mit
der Flurbereinigung verfolge man die gemeinschaftliche Weiterentwicklung unter
Berücksichtigung von Natur- und Klimaschutz, Landwirtschaft, Tourismus,
Torfabbau und Wegeinfrastruktur.
Genehmigt
wurde diese aber nur, weil gleichzeitig dazu auch die finanziellen Möglichkeiten
über die Beantragung und Bewilligung der Förderprojekte „Flächenmanagement für
Klima und Umwelt (FKU)“ und „Klima- und Moorschutz (KliMo) Lichtenmoor“
geschaffen wurden.
Die
Umsetzung der KliMo-Maßnahmen steht in Abhängig zum Bau des Gewässernetzes im
Rahmen der Flurbereinigung und der Flächenakquirierungen durch die
Flurbereinigung in 2021 (FKU).
Das
KliMo-Projekt muss bis Ende 2022 abgerechnet sein, was in der Konsequenz dazu
führt, dass Baumaßnahmen nur noch im Winterhalbjahr 2021/22 bzw. kleinere
Bausteine ggf. noch im Spätsommer 2022 möglich sind.
Daher
ist es erforderlich, die Finanzierungseigenanteile durch den Landkreis für 2021
und die Folgejahre sicherzustellen.
Wesentliche
Kostensteigerungen in den Ausführungen der wasserbaulichen Anlagen ergeben sich
durch allgemein gestiegene Baukosten sowie die Verlängerung des Ausbaus der
Moorbeeke und neuer Gewässer nördlich der K 36. Die Finanzplanung der
Flurbereinigungsbehörde sieht hier eine Steigerung der Maßnahmenkosten von
1.230.000 € (Stand 27.10.2016) auf nunmehr 1.596.000 € vor.
2016
noch nicht absehbare Mehrausgaben für Planungskosten i.H.v. 125.000 € begründen
sich in notwendigen Bauausführungsplanungen, Homogenuntersuchungen der Böden
und Gutachten zu wasserwirtschaftlichen Auswirkungen auf östlich der Alpe
gelegenen Bereichen.
Das
Projektvolumen erhöht sich hinsichtlich der Flurbereinigung von 4,25 Mio. €
(2016) auf nunmehr 4,75 Mio. €. Das Volumen für das KliMo-Projekt bleibt unverändert
bei 1,7 Mio. €.
Der
damalige Finanzierungs-Beschluss (DS 2016/223) sah bei einer Gesamtsumme der
LK-Anteile von 855.000 € eine Deckung von 220.000 € aus dem Kreishaushalt für
die Flurbereinigung Lichtenmoor vor. Der restliche LK-Anteil wird über bereits
eingenommene Ersatzzahlungen zur Verfügung gestellt.
Aufgrund
der aktualisierten Planungswerte ist ein neuer Beschluss für die Haushalte ab
2021 erforderlich. Bei einer Gesamtsumme der LK-Anteile von 924.625 € werden
325.000 € (inkl. 6,02 % Kostenpuffer) aus dem Kreishaushalt für die
Flurbereinigung
Lichtenmoor
gedeckt. Der restliche LK-Anteil (ca.
650.000 €) wird nach wie vor über bereits eingenommene Ersatzzahlungen zur
Verfügung gestellt.
KTA
Dr. Bauer spricht den teilweisen
Konflikt der Maßnahmenziele an.
Dem
KliMo-Projekt zur Hochmoorentwicklung stünde der Aufwand für die Flurbereinigung
ja zum Teil entgegen.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen weist auf die Gemengelage
zwischen landwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Zielen sowie Ansprüchen
aus dem Torfabbau hin. Zugeständnisse mussten von allen Seiten gemacht werden,
um einen Konsens zu bilden. Um die finanzielle Förderung vom Land zu bekommen,
ist es im Rahmen der Flurbereinigung auch erforderlich, Teilräume für eine
intensiv zu betreibende Landwirtschaft mit vorzusehen.
Der
hierzu gebildete Arbeitskreis hat in intensiver Auseinandersetzung zu einer Zielformulierung
gefunden. Dieser Kompromiss hat sehr viel Zeit und Arbeit gekostet, was zu
würdigen ist. Im Ergebnis habe man sich aus naturschutzfachlicher Sicht aber
mehr gewünscht.
Baudirektor
Wehr erklärt, dass sich die Situation
zum Gewässerausbau durch den mit dem Land abgestimmten Gewässerplan ergibt.
Maßnahmen zum Ausbau der Moorbeeke und neuer Gewässer nördlich der K 36
tangieren Torfabbauflächen, auf denen zum Teil der Torfabbau bereits
abgeschlossen ist und kein Torfabbau mehr betrieben wird, aber auch Flächen,
auf denen noch Abbaurechte liegen.
Rd.
80% der Flächen verteilen sich auf Naturschutz und Landwirtschaft. Im Rahmen
der Kompromissfindung sind dem Naturschutz immerhin rd. 70 ha Fläche zur Landschaftspflege
zugeteilt worden.
Erster
Kreisrat Hoffmann fasst zusammen,
dass zwar der volkswirtschaftliche Sinn des Torfabbaus kritisierungswürdig sei,
hier aber nicht generell zur Entscheidung stehe. Schäden seien nachweislich
dadurch ja aber bereits entstanden.
Die
eigentliche Frage stelle sich, ob die geringe Wertschöpfung durch den Torfabbau
weiterhin erlaubt werden dürfe.
Den
aktiven Torfabbau zu untersagen wird jedoch rechtlich nicht umsetzbar sein, da
man i.d.R. an bestehende Rechte gebunden ist.
KTA
Dr. Bauer spricht von einer
klimatisch bedenklichen Entwicklung. Die Einschätzungen zur Wassersituation
seien aufgrund der Sommerdürren der letzten Jahre als alarmierend zu
bezeichnen.
Das
für die Flurbereinigung Lichtenmoor bereits investierte Geld solle nicht
verloren gehen. Er spricht sich daher für eine Fortführung und die
Budgetanpassung aus. Insgesamt sei ihm aber das Projekt zu kompromissbehaftet.
Das
Mitglied mit beratender Stimme Gerner stimmt den Ausführungen von KTA
Dr. Bauer zu. Der Torfabbau stehe den Klimazielen generell entgegen.
Der
BUND war an allen Sitzungen des Arbeitskreises beteiligt und habe die rechtliche
Situation der Torfabbaufirmen mit ihren bestehenden Rechten akzeptiert.
Auch,
wenn es aus klimatischer Sicht nicht sinnvoll erscheint, ergebe sich hierüber
aber die Gelegenheit, verbesserungswürdige Teile finanzieren zu können.
Erster
Kreisrat Hoffmann betont, dass die
rechtliche Situation nicht wegzudiskutieren sei. Die Zulassung einer weiteren Torfnutzung
sei kritisch zu sehen. Eine „Enteignung“ der Torfabbauunternehmen werde es aber
auch nicht geben, zumal dann mit erheblichen Kompensationsforderungen gerechnet
werden müsste. So bliebe nur, einen Teil der entstandenen Schäden wieder zu
reparieren.
Auf
Nachfrage von KTA Höper, ob die Kosten für die Überarbeitung des
Gutachtens in den Mitteln berücksichtigt wurden, bejaht dies Landschaftsarchitekt
Gänsslen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
mit 3 Enthaltungen.