Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Bereitstellung von

 

a)           37.000 € Eigenleistungsanteilen für Ausführungskosten im Ergebnishaushalt und

b)         288.000 € für Gewässerbau und Flächenerwerb im Finanzhaushalt

 

für das Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“, aufgeteilt auf die nächsten Haushaltsjahre wird zugestimmt.

 

Die weiteren vom Landkreis geforderten Eigenanteile von rd. 650.000 € können wie bisher aus bereits eingenommenen zweckgebundenen Ersatzzahlungen zur Verfügung gestellt werden.

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen erläutert die Hintergründe für die erforderliche Finanzierungszusage des Landkreises zur Flurbereinigung Lichtenmoor mit dem integrierten Förderprogramm „Flächenmanagement Klimaschutz und Umwelt (FKU)“ ab 2021.

 

Mit der Flurbereinigung verfolge man die gemeinschaftliche Weiterentwicklung unter Berücksichtigung von Natur- und Klimaschutz, Landwirtschaft, Tourismus, Torfabbau und Wegeinfrastruktur.

 

Genehmigt wurde diese aber nur, weil gleichzeitig dazu auch die finanziellen Möglichkeiten über die Beantragung und Bewilligung der Förderprojekte „Flächenmanagement für Klima und Umwelt (FKU)“ und „Klima- und Moorschutz (KliMo) Lichtenmoor“ geschaffen wurden.

 

Die Umsetzung der KliMo-Maßnahmen steht in Abhängig zum Bau des Gewässernetzes im Rahmen der Flurbereinigung und der Flächenakquirierungen durch die Flurbereinigung in 2021 (FKU).

Das KliMo-Projekt muss bis Ende 2022 abgerechnet sein, was in der Konsequenz dazu führt, dass Baumaßnahmen nur noch im Winterhalbjahr 2021/22 bzw. kleinere Bausteine ggf. noch im Spätsommer 2022 möglich sind.

 

Daher ist es erforderlich, die Finanzierungseigenanteile durch den Landkreis für 2021 und die Folgejahre sicherzustellen.

 

Wesentliche Kostensteigerungen in den Ausführungen der wasserbaulichen Anlagen ergeben sich durch allgemein gestiegene Baukosten sowie die Verlängerung des Ausbaus der Moorbeeke und neuer Gewässer nördlich der K 36. Die Finanzplanung der Flurbereinigungsbehörde sieht hier eine Steigerung der Maßnahmenkosten von 1.230.000 € (Stand 27.10.2016) auf nunmehr 1.596.000 € vor.

2016 noch nicht absehbare Mehrausgaben für Planungskosten i.H.v. 125.000 € begründen sich in notwendigen Bauausführungsplanungen, Homogenuntersuchungen der Böden und Gutachten zu wasserwirtschaftlichen Auswirkungen auf östlich der Alpe gelegenen Bereichen.

 

Das Projektvolumen erhöht sich hinsichtlich der Flurbereinigung von 4,25 Mio. € (2016) auf nunmehr 4,75 Mio. €. Das Volumen für das KliMo-Projekt bleibt unverändert bei 1,7  Mio. €.

 

Der damalige Finanzierungs-Beschluss (DS 2016/223) sah bei einer Gesamtsumme der LK-Anteile von 855.000 € eine Deckung von 220.000 € aus dem Kreishaushalt für die Flurbereinigung Lichtenmoor vor. Der restliche LK-Anteil wird über bereits eingenommene Ersatzzahlungen zur Verfügung gestellt.

Aufgrund der aktualisierten Planungswerte ist ein neuer Beschluss für die Haushalte ab 2021 erforderlich. Bei einer Gesamtsumme der LK-Anteile von 924.625 € werden 325.000 € (inkl. 6,02 % Kostenpuffer) aus dem Kreishaushalt für die Flurbereinigung

Lichtenmoor gedeckt. Der restliche LK-Anteil  (ca. 650.000 €) wird nach wie vor über bereits eingenommene Ersatzzahlungen zur Verfügung gestellt.

 

 

 

KTA Dr. Bauer spricht den teilweisen Konflikt der Maßnahmenziele an.

Dem KliMo-Projekt zur Hochmoorentwicklung stünde der Aufwand für die Flurbereinigung ja zum Teil entgegen.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen weist auf die Gemengelage zwischen landwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Zielen sowie Ansprüchen aus dem Torfabbau hin. Zugeständnisse mussten von allen Seiten gemacht werden, um einen Konsens zu bilden. Um die finanzielle Förderung vom Land zu bekommen, ist es im Rahmen der Flurbereinigung auch erforderlich, Teilräume für eine intensiv zu betreibende Landwirtschaft mit vorzusehen.

 

Der hierzu gebildete Arbeitskreis hat in intensiver Auseinandersetzung zu einer Zielformulierung gefunden. Dieser Kompromiss hat sehr viel Zeit und Arbeit gekostet, was zu würdigen ist. Im Ergebnis habe man sich aus naturschutzfachlicher Sicht aber mehr gewünscht.

 

Baudirektor Wehr erklärt, dass sich die Situation zum Gewässerausbau durch den mit dem Land abgestimmten Gewässerplan ergibt. Maßnahmen zum Ausbau der Moorbeeke und neuer Gewässer nördlich der K 36 tangieren Torfabbauflächen, auf denen zum Teil der Torfabbau bereits abgeschlossen ist und kein Torfabbau mehr betrieben wird, aber auch Flächen, auf denen noch Abbaurechte liegen.

Rd. 80% der Flächen verteilen sich auf Naturschutz und Landwirtschaft. Im Rahmen der Kompromissfindung sind dem Naturschutz immerhin rd. 70 ha Fläche zur Landschaftspflege zugeteilt worden.

 

Erster Kreisrat Hoffmann fasst zusammen, dass zwar der volkswirtschaftliche Sinn des Torfabbaus kritisierungswürdig sei, hier aber nicht generell zur Entscheidung stehe. Schäden seien nachweislich dadurch ja aber bereits entstanden.

Die eigentliche Frage stelle sich, ob die geringe Wertschöpfung durch den Torfabbau weiterhin erlaubt werden dürfe.

Den aktiven Torfabbau zu untersagen wird jedoch rechtlich nicht umsetzbar sein, da man i.d.R. an bestehende Rechte gebunden ist.

 

KTA Dr. Bauer spricht von einer klimatisch bedenklichen Entwicklung. Die Einschätzungen zur Wassersituation seien aufgrund der Sommerdürren der letzten Jahre als alarmierend zu bezeichnen.

Das für die Flurbereinigung Lichtenmoor bereits investierte Geld solle nicht verloren gehen. Er spricht sich daher für eine Fortführung und die Budgetanpassung aus. Insgesamt sei ihm aber das Projekt zu kompromissbehaftet.

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Gerner stimmt den Ausführungen von KTA Dr. Bauer zu. Der Torfabbau stehe den Klimazielen generell entgegen.

Der BUND war an allen Sitzungen des Arbeitskreises beteiligt und habe die rechtliche Situation der Torfabbaufirmen mit ihren bestehenden Rechten akzeptiert.

Auch, wenn es aus klimatischer Sicht nicht sinnvoll erscheint, ergebe sich hierüber aber die Gelegenheit, verbesserungswürdige Teile finanzieren zu können. 

 

 

 

 

Erster Kreisrat Hoffmann betont, dass die rechtliche Situation nicht wegzudiskutieren sei. Die Zulassung einer weiteren Torfnutzung sei kritisch zu sehen. Eine „Enteignung“ der Torfabbauunternehmen werde es aber auch nicht geben, zumal dann mit erheblichen Kompensationsforderungen gerechnet werden müsste. So bliebe nur, einen Teil der entstandenen Schäden wieder zu reparieren.

 

Auf Nachfrage von KTA Höper, ob die Kosten für die Überarbeitung des Gutachtens in den Mitteln berücksichtigt wurden, bejaht dies Landschaftsarchitekt Gänsslen.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 3 Enthaltungen.