Sitzung: 02.11.2020 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/162
Beschlussvorschlag:
Den
Mittelanmeldungen wird zugestimmt.
Beratungsgang:
Baudirektor
Wehr stellt die Haushaltsplanung 2021
im Fachbereich 55 Umwelt vor. Ausgenommen sind die Ansätze des Produktes 55120
„Kreisstraßen“, da diese im Ausschuss für Kreisstraßen separat beraten werden.
Maßgebliche
Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich im Fachdienst 551 Umweltrecht und Kreisstraßen im Produkt 55110 „Bodenschutz, Altlasten“, Konto
427100 „Aufwendungen für Boden- und Grundwasseruntersuchung, Gefährdungsabschätzung“.
Für
das Jahr 2021 werden 277.000,- € in Ansatz
gebracht (2020: 260.000,- €). Diese setzen sich zusammen aus einer weiterführenden
Detailuntersuchung der Rüstungsaltlast Leese (100.000,- €), der Fortführung des
Programms zur Erfassung der im Landkreis Nienburg gemeldeten Bohrschlammgruben
(78.000,- € und 54.000,- €), einer Orientierenden Untersuchung an Altstandorten
u.a. (35.000,- €) sowie anlassbezogene Gefahrenabwehrmaßnahmen (10.000,- €).
Abzüglich
der hierfür geplanten Zuweisungen durch das Land (Kto. 314100) i.H.v. 226.600,-
€ ergibt sich eine Netto-Belastung von 50.400,- €.
Im
Produkt 55140 „Abfallbehörde“ geht
man davon aus, dass die Gesamtzahl der abfallrechtlichen Fälle in 2021 ansteigen
wird. Aufgrund der durchzuführenden Regelüberwachung nach § 47 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG) werden gegenüber dem Vorjahr 200 abfallrechtliche Fälle mehr erwartet.
Die
planerischen Erträge aus öffentlich-rechtlichen Entgelten (Konto 331100) werden
zudem um 3.000,- € leicht angehoben bzw.
angepasst.
Im
Produkt 55150 „Labor“ wird der
steigende Überwachungsaufwand bei älteren Kleinkläranlagen dadurch
gewährleistet, dass die Untersuchungen nach Abwasserverordnung soweit möglich
auf den Summenparameter TOC beschränkt bleiben.
Die
planerischen Erträge aus Gebühren für Laboranalysen (Konto 331100) bleiben unverändert
gegenüber 2020 bei 125.000,- €.
Aktuell
bestehe ein Prüfauftrag zum Bestand des Labors an die Verwaltung, da der
Betrieb des Labors eine freiwillige Aufgabe des Landkreises ist und es keine
gesetzliche Verpflichtung dazu gibt.
Gegenüber
dem Vorjahr wird im Fachdienst 552
Wasserwirtschaft, Produkt 55210 „Abwasserentsorgung“,
die Zielkennzahl für die Einleitung von Niederschlagswasser von 2.020 Fällen in
2020 auf nunmehr 2.070 Fälle in 2021 angehoben.
Der
Ansatz für die Erträge aus öffentlich-rechtlichen Entgelten, Verwaltungsgebühren
(Konto 331100) wurde auf 60.000,- € (2020 noch 100.000,- €) verringert, da in
2021 bei den Kleinkläranlagen aufgrund einer Änderung der Abwasserverordnung (Bestandsschutzregelung)
weniger Erlaubnisse erteilt werden können.
Im
Produkt 55211 „Gewässerbenutzungen
und –schutz“ werden die planerischen Erträge aus Kostenerstattungen und
Kostenumlagen (Konto: 348100) auf 266.500,- € (2020 50.500,- €) angehoben.
Grund dafür ist die erwartete Erstattung vom Land für die Erstellung des Wassermengenmanagementkonzepts
i.H.v. 216.000,- €.
Im
Produkt 55212 „Entwicklung, Ausbau
von Gewässern“ werden höhere Erträge durch den Abschluss einer wasserrechtlichen
Planfeststellung im Bereich des Kiesabbaus erwartet. Der Ansatz für Erträge aus
öffentlich-rechtlichen Entgelten, Verwaltungsgebühren (Produktkonto 331100)
wird für 2021 auf 80.000,- € angehoben (2020
60.000,- €).
Landschaftsarchitekt
Gänsslen stellt die maßgeblichen
Veränderungen im Haushalt 2021 im
Fachdienst 554 Naturschutz vor.
Im
Produkt 55410 „Schutzgebiete,
Artenschutz und Landschaftsplanung“ wird für 2021 die Kennzahl der Schutzobjekte
um 397 reduziert, da der Gesetzesentwurf
(Stand 11.07.2019) zur Änderung des Nds. Ausführungsgesetzes zum
Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) die Streichung des § 22 Abs. 4 vorsieht
und damit 397 geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) i.S.d. § 22 Abs. 4
wegfallen.
Nach
einem Gesetzentwurf zur Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“ (Stand
09.09.2020) sollen die gesetzlich geschützten Biotope ergänzt werden. Das hat
zur Folge, dass nicht alle GLB´s wegfallen, sondern ein Teil in den
Biotopschutz nach § 24 NAGBNatSchG übergeht.
Die
genaue Zahl der 397 GLB´s, die künftig als Biotop geschützt sind, wird vom tatsächlich
verabschiedeten Wortlaut des Gesetzes abhängen und muss dann im Weiteren noch
ermittelt werden. Die Kennzahl wird sich somit nicht wie angegeben um 397
verringern.
Im
Jahresergebnis ergibt sich ein planerischer Fehlbetrag i.H.v. 1.035.200,- €
(2020 1.023.500,- €). Landschaftsarchitekt Gänsslen erinnert daran, dass der Fehlbetrag in 2020
eigentlich deutlich höher ausgefallen wäre, wenn die Ansätze nicht über den
Nachtragshaushalt reduziert worden wären (siehe dazu DS 2020/136).
Im
Produkt 55411 „Eingriffsregelung und
Umweltverträglichkeit von Vorhaben“ beträgt der planerische Fehlbetrag im
Jahresergebnis 2021 276.200,- € gegenüber 247.700,- € in 2020.
Im
Produkt 55430 „Waldangelegenheiten“
beträgt der planerische Fehlbetrag im Jahresergebnis 2021 1.300,- € gegenüber
5.400,- € in 2020.
Hinsichtlich
der Investitionen wurde das Budget
über den Eckwertebeschluss des Kreisausschusses vom 18.06.2018 zugewiesen.
Für
das Produkt 55410 werden darüber
10.000,- € in 2021 zur Verfügung gestellt. Davon sind je 1.500,- € für
Arbeitsgeräte und Nist-/Bruthilfen verplant, so dass lediglich noch 7.000,- €
für Flächenerwerb verbleiben.
Alle
anderen Investitionen werden zu 100 % durch Fördergelder oder Übertragung aus
Ersatzgeld erstattet oder unterliegen Beschlüssen zu Investitionen.
Dies
sind insbesondere 220.000,- €, davon 45.000,- € als Investitionen für Flächenerwerb
zur Flurbereinigung Lichtenmoor (DS 2016/223) und den hierauf aufbauenden
erweiterten Beschluss für 325.000,- €, davon 288.000,- € als Investitionen für
Gewässerbau und Flächenerwerb zur Flurbereinigung Lichtenmoor (DS 2020/161).
Anmerkung:
/ Dem
Protokoll zur Sitzung beigefügt sind die aktualisierten Teilergebnispläne der
einzelnen Produkte, die nun auch die Ansätze für die Abschreibungen (AfA), die
Interne Leistungsverrechnung (ILV) und die Zuweisungen für die
Aufgabenerfüllung des Übertragenen Wirkungskreises (ÜWK) berücksichtigen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
mit 0 Enthaltungen.