Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Den Mittelanmeldungen wird zugestimmt.

 


Beratungsgang:

 

Baudirektor Wehr stellt die Haushaltsplanung 2021 im Fachbereich 55 Umwelt vor. Ausgenommen sind die Ansätze des Produktes 55120 „Kreisstraßen“, da diese im Ausschuss für Kreisstraßen separat beraten werden.

 

Maßgebliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich im Fachdienst 551 Umweltrecht und Kreisstraßen im Produkt 55110 „Bodenschutz, Altlasten“, Konto 427100 „Aufwendungen für Boden- und Grundwasseruntersuchung, Gefährdungsabschätzung“.

Für das Jahr 2021 werden 277.000,- € in Ansatz gebracht (2020: 260.000,- €). Diese setzen sich zusammen aus einer weiterführenden Detailuntersuchung der Rüstungsaltlast Leese (100.000,- €), der Fortführung des Programms zur Erfassung der im Landkreis Nienburg gemeldeten Bohrschlammgruben (78.000,- € und 54.000,- €), einer Orientierenden Untersuchung an Altstandorten u.a. (35.000,- €) sowie anlassbezogene Gefahrenabwehrmaßnahmen (10.000,- €).

Abzüglich der hierfür geplanten Zuweisungen durch das Land (Kto. 314100) i.H.v. 226.600,- € ergibt sich eine Netto-Belastung von 50.400,- €.

 

Im Produkt 55140 „Abfallbehörde“ geht man davon aus, dass die Gesamtzahl der abfallrechtlichen Fälle in 2021 ansteigen wird. Aufgrund der durchzuführenden Regelüberwachung nach § 47 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) werden gegenüber dem Vorjahr 200 abfallrechtliche Fälle mehr erwartet.

Die planerischen Erträge aus öffentlich-rechtlichen Entgelten (Konto 331100) werden zudem um 3.000,- € leicht angehoben bzw. angepasst.

 

Im Produkt 55150 „Labor“ wird der steigende Überwachungsaufwand bei älteren Kleinkläranlagen dadurch gewährleistet, dass die Untersuchungen nach Abwasserverordnung soweit möglich auf den Summenparameter TOC beschränkt bleiben.

Die planerischen Erträge aus Gebühren für Laboranalysen (Konto 331100) bleiben unverändert gegenüber 2020 bei 125.000,- €.

Aktuell bestehe ein Prüfauftrag zum Bestand des Labors an die Verwaltung, da der Betrieb des Labors eine freiwillige Aufgabe des Landkreises ist und es keine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt.

 

Gegenüber dem Vorjahr wird im Fachdienst 552 Wasserwirtschaft, Produkt 55210 „Abwasserentsorgung“, die Zielkennzahl für die Einleitung von Niederschlagswasser von 2.020 Fällen in 2020 auf nunmehr 2.070 Fälle in 2021 angehoben.

Der Ansatz für die Erträge aus öffentlich-rechtlichen Entgelten, Verwaltungsgebühren (Konto 331100) wurde auf 60.000,- € (2020 noch 100.000,- €) verringert, da in 2021 bei den Kleinkläranlagen aufgrund einer Änderung der Abwasserverordnung (Bestandsschutzregelung) weniger Erlaubnisse erteilt werden können.

 

Im Produkt 55211 „Gewässerbenutzungen und –schutz“ werden die planerischen Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Konto: 348100) auf 266.500,- € (2020 50.500,- €) angehoben. Grund dafür ist die erwartete Erstattung vom Land für die Erstellung des Wassermengenmanagementkonzepts i.H.v. 216.000,- €.

 

 

 

 

 

Im Produkt 55212 „Entwicklung, Ausbau von Gewässern“ werden höhere Erträge durch den Abschluss einer wasserrechtlichen Planfeststellung im Bereich des Kiesabbaus erwartet. Der Ansatz für Erträge aus öffentlich-rechtlichen Entgelten, Verwaltungsgebühren (Produktkonto 331100) wird für 2021 auf 80.000,- € angehoben (2020 60.000,- €).

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen stellt die maßgeblichen Veränderungen im Haushalt 2021 im Fachdienst 554 Naturschutz vor.

 

Im Produkt 55410 „Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung“ wird für 2021 die Kennzahl der Schutzobjekte um 397 reduziert, da der Gesetzesentwurf  (Stand 11.07.2019) zur Änderung des Nds. Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) die Streichung des § 22 Abs. 4 vorsieht und damit 397 geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) i.S.d. § 22 Abs. 4 wegfallen.

 

Nach einem Gesetzentwurf zur Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“ (Stand 09.09.2020) sollen die gesetzlich geschützten Biotope ergänzt werden. Das hat zur Folge, dass nicht alle GLB´s wegfallen, sondern ein Teil in den Biotopschutz nach § 24 NAGBNatSchG übergeht.

Die genaue Zahl der 397 GLB´s, die künftig als Biotop geschützt sind, wird vom tatsächlich verabschiedeten Wortlaut des Gesetzes abhängen und muss dann im Weiteren noch ermittelt werden. Die Kennzahl wird sich somit nicht wie angegeben um 397 verringern.

 

Im Jahresergebnis ergibt sich ein planerischer Fehlbetrag i.H.v. 1.035.200,- € (2020 1.023.500,- €). Landschaftsarchitekt Gänsslen  erinnert daran, dass der Fehlbetrag in 2020 eigentlich deutlich höher ausgefallen wäre, wenn die Ansätze nicht über den Nachtragshaushalt reduziert worden wären (siehe dazu DS 2020/136).

 

Im Produkt 55411 „Eingriffsregelung und Umweltverträglichkeit von Vorhaben“ beträgt der planerische Fehlbetrag im Jahresergebnis 2021 276.200,- € gegenüber 247.700,- € in 2020.

 

Im Produkt 55430 „Waldangelegenheiten“ beträgt der planerische Fehlbetrag im Jahresergebnis 2021 1.300,- € gegenüber 5.400,- € in 2020.

 

Hinsichtlich der Investitionen wurde das Budget über den Eckwertebeschluss des Kreisausschusses vom 18.06.2018 zugewiesen.

 

Für das Produkt 55410 werden darüber 10.000,- € in 2021 zur Verfügung gestellt. Davon sind je 1.500,- € für Arbeitsgeräte und Nist-/Bruthilfen verplant, so dass lediglich noch 7.000,- € für Flächenerwerb verbleiben.

 

Alle anderen Investitionen werden zu 100 % durch Fördergelder oder Übertragung aus Ersatzgeld erstattet oder unterliegen Beschlüssen zu Investitionen.

Dies sind insbesondere 220.000,- €, davon 45.000,- € als Investitionen für Flächenerwerb zur Flurbereinigung Lichtenmoor (DS 2016/223) und den hierauf aufbauenden erweiterten Beschluss für 325.000,- €, davon 288.000,- € als Investitionen für Gewässerbau und Flächenerwerb zur Flurbereinigung Lichtenmoor (DS 2020/161).

 

 

 

Anmerkung:

 

/         Dem Protokoll zur Sitzung beigefügt sind die aktualisierten Teilergebnispläne der einzelnen Produkte, die nun auch die Ansätze für die Abschreibungen (AfA), die Interne Leistungsverrechnung (ILV) und die Zuweisungen für die Aufgabenerfüllung des Übertragenen Wirkungskreises (ÜWK) berücksichtigen.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.