Sitzung: 29.09.2020 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
KVR
Dachs berichtet, dass das
Umsatzsteuerrecht für die öffentliche Hand ab 2017 völlig neu geregelt worden
wäre. Ausführlich wäre dazu im Ausschuss für Finanzen und Personal am
27.09.2016 berichtet worden (sh. Drucks.-Nr. 2016/183).
Der
Gesetzgeber hätte damals eine Option zur Anwendung des alten Rechts bis zum
31.12.2020 eingeräumt, die der Landkreis auch wahrgenommen hätte. Durch das
Corona-Steuerhilfegesetz sei diese Frist um zwei Jahre auf den 31.12.2022 verlängert
worden.