Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KVR Dachs berichtet, dass das Umsatzsteuerrecht für die öffentliche Hand ab 2017 völlig neu geregelt worden wäre. Ausführlich wäre dazu im Ausschuss für Finanzen und Personal am 27.09.2016 berichtet worden (sh. Drucks.-Nr. 2016/183).

Der Gesetzgeber hätte damals eine Option zur Anwendung des alten Rechts bis zum 31.12.2020 eingeräumt, die der Landkreis auch wahrgenommen hätte. Durch das Corona-Steuerhilfegesetz sei diese Frist um zwei Jahre auf den 31.12.2022 verlängert worden.