Das Einvernehmen zum Beschluss der Regionsversammlung der Region Hannover vom 28.04.2020 zu der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Westufer Steinhuder Meer“ (NSG-HA 060) wird erteilt.

 


Beratungsgang:

 

Kreisrat Hoffmann teilt mit, dass die Region Hannover in dem Entwurf der Verordnung eine redaktionelle Änderung vorgenommen habe:

 

§ 5 Abs. 1 lautete bisher:

„Die in den Absätzen 2 bis 6 und Abs. 8 aufgeführten Handlungen oder Nutzungen sind von den Verboten des § 4 Abs. 1 und 3 freigestellt.“

 

§ 5 Abs. 1 wurde wie folgt geändert:

„Die in den Absätzen 2 bis 6 und Abs. 8 aufgeführten Handlungen oder Nutzungen sind von den Verboten des § 4 Abs. 1 und 2 freigestellt.“

 

/         Die geänderte Fassung der Naturschutzgebietsverordnung wird beigefügt.

 

KTA Hille bemängelt die Formulierung des Beschlussvorschlages.

Seines Erachtens sollte das Versagen des Einvernehmens sowie die Aufforderung an die Region Hannover schriftlich im Beschlussvorschlag fixiert werden.

 

Er stellt daher den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

 

„Das Einvernehmen zum Beschluss der Regionsversammlung der Region Hannover vom 28.04.2020 zu der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Westufer Steinhuder Meer“ (NSG-HA 060) wird vorerst nicht erteilt.

Die Region Hannover wird aufgefordert den Anregungen und Bedenken der Stadt Neustadt am Rübenberge gemäß der ursprünglichen Eingabe  1.1 und den Anregungen und Bedenken der Stadt Wunstorf gemäß Eingabe A 2.3 der Anlage 8 zur BDs. 2958 (IV) [Anlage 10 der Beschlussvorlage 2020/245] zu folgen. Die geplante Erweiterung des Naturschutzgebietes auf der Wasserfläche des Steinhuder Meers im Bereich des Westufers wird nicht umgesetzt.“

 

Stellv. Landrat Dr. Schmädeke erklärt, das sei alles bereits im Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt diskutiert worden.

 

Der Antrag der FDP wird bei 2 Ja-Stimmen und 36 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

 


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    36 Ja-Stimmen     1 Nein-Stimme         1 Enthaltung