Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Besuchen Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf „emotionale und soziale Entwicklung (ES)“ eine entsprechende Förderschule außerhalb des Landkreises Nienburg/Weser, werden ab 01. Januar 2021 die Schulrestkosten in der anfallenden Höhe gezahlt, höchstens jedoch der Kostensatz, der zum gleichen Zeitpunkt an der Christophorusschule Nienburg anfällt.  


Beratungsgang:

 

KVR Schulz trägt den Sachverhalt vor.

 

Auf Nachfrage von KTA Sievers entgegnet KVR Schulz, dass bei den Förderschulen ES regelmäßig eine kurzfristige Aufnahme möglich sei. Wartezeiten seien zur Zeit Einzelfälle.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig