1. Die Förderrichtlinie für die Kreisschulbaukasse vom 7.3.2016 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

  1. Die Förderrichtlinie für die Kreisschulbaukasse (Anlage 2) wird beschlossen.

 

  1. Die jährliche Beitragshöhe wird für die Jahre 2021 und 2022 auf 4 Mio. € festgesetzt.

    Die Beiträge sind gemäß § 117 Absatz 6 NSchG zu zwei Dritteln vom Landkreis und zu einem Drittel von den kreisangehörigen Gemeinden aufzubringen.

 

  1. Die Ergänzung der Schulbauhandreichungen (Anlage 4) wird beschlossen.

Beratungsgang:

 

KVR Schulz trägt den Sachverhalt vor.

 

Auf Nachfrage von KTA Kopp entgegnet Kreisrätin Woltert, dass der Sachverhalt zweimal in der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten thematisiert worden sei. In der letzten Sitzung sei das Einverständnis der Hauptverwaltungsbeamten signalisiert worden.

 

Verwaltungsfachwirt Härtel führt auf Nachfrage von KTA Höper aus, dass derzeit noch Anträge mit einem Volumen von 10 Mio. € bewilligt, jedoch noch nicht abgerechnet worden seien. Ferner lägen noch 5 Anträge vor, über die der Kreistag noch nicht entschieden habe. Über zwei soll heute und im Kreistag am 11.12. entschieden werden. Die restlichen Anträge liegen derzeit noch nicht entscheidungsreif vor. Regelmäßig lägen zwischen Bewilligung und Abrechnung der Maßnahmen mehrere Jahre, da u. a. die ausführenden Unternehmen zeitversetzt abrechnen würden. Die Abrechnung der ausführenden Unternehmen sei für die Abrechnung der Kosten für die Fachplaner und die Kosten der Fachplaner seien Voraussetzung für die Abrechnung des Architekten. Dieser Zeitversatz für u. a. dazu, dass auch mehrere Jahre nach Inbetriebnahme des Schulgebäudes noch keine Abrechnung bei der Kreisschulbaukasse erfolgen konnte, so Verwaltungsfachwirt Härtel abschließend.

 

KTA Werner führt aus, dass Mietkauf bzw. Leasing in der neuen Förderrichtlinie förderfähig sein soll. Er stellt fest, dass es sich dabei lediglich um ein Finanzierungsmodell des Projektes handele. Er hinterfragt jedoch, ob man dieses Finanzierungsmodell auf feststehende Gebäude beschränken könne, um so Containerbauten zu verhindern.

 

KVR Schulz verliest die Anforderungen des § 117 Absatz 2 NSchG, in denen die engen Vorgaben für das Leasing aufgeführt sind. Sie macht weiterhin darauf aufmerksam, dass Container in einer Qualität errichtet werden können, die eine Nutzung von mehr als 10 Jahren ermöglichten.

 

Schülervertreter Brüggemann bittet um Auskunft, ob es Beispiele für Container im Landkreis Nienburg gäbe.

 

KVR Schulz erwidert, dass die Schule am Winterbach in Penningsehl und die Wilhelm-Busch-Schule in Rehburg in Containern mehrere Jahrzehnte untergebracht gewesen sei.

 

Schülervertreter Brüggemann hinterfragt, wie die Formulierung „Sind die Mittel der Kreisschulbaukasse verbraucht, kommt eine Förderung weiterer Maßnahmen unabhängig von ihrer Dringlichkeit nicht in Betracht.“ zu verstehen sei.

 

Kreisrätin Woltert verweist darauf, dass für die künftigen Jahre die Einzahlungen in die Kreisschulbaukasse neu festgesetzt werden müsse, um eine Förderung der Vorhaben zu ermöglichen.

 

KVR Schulz ergänzt, dass voraussichtlich mit einer jährlichen Einzahlung von 4 Mio. € in den nächsten 2 Jahren alle anstehenden Anträge bedient werden könne. Sie hält fest, dass das Ansinnen der Kreisverwaltung sei, dass alle Maßnahmen gefördert würden.

 

KTA Leseberg gibt zu bedenken, dass die Höhe der Einzahlungen auch Zahlungen des Landkreises bedeute, die Teil des Eckwertebeschlusses seien.

 

KTA Höper verweist darauf, dass die Anträge der Kommunen zu werten seien. Er hält fest, dass regelmäßig ein langfristiges Gebäude errichtet werde und bittet darum, den Kommunen den Handlungsspielraum zu belassen um ggf. auch Container für eine Maßnahme in Betracht ziehen zu können.

 

KTA Werner verweist auf die Kosten. Aus der Kreisschulbaukasse sollten lediglich langfristige Maßnahmen gefördert werden. Daher sei es sein Wunsch, Container generell abzulehnen.

 

Der Antrag der FDP-Fraktion wird mit 6 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 1 Enthaltungen