Sitzung: 24.11.2020 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2020/187
- Die Förderrichtlinie für die Kreisschulbaukasse vom 7.3.2016 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
- Die Förderrichtlinie für die Kreisschulbaukasse (Anlage 2) wird beschlossen.
- Die jährliche Beitragshöhe
wird für die Jahre 2021 und 2022 auf 4 Mio. € festgesetzt.
Die Beiträge sind gemäß § 117 Absatz 6 NSchG zu zwei Dritteln vom Landkreis und zu einem Drittel von den kreisangehörigen Gemeinden aufzubringen.
- Die Ergänzung der Schulbauhandreichungen (Anlage 4) wird beschlossen.
Beratungsgang:
KVR Schulz trägt den Sachverhalt vor.
Auf Nachfrage von KTA Kopp
entgegnet Kreisrätin Woltert, dass der Sachverhalt zweimal in der
Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten thematisiert worden sei. In der
letzten Sitzung sei das Einverständnis der Hauptverwaltungsbeamten signalisiert
worden.
Verwaltungsfachwirt Härtel führt auf Nachfrage von KTA Höper aus, dass
derzeit noch Anträge mit einem Volumen von 10 Mio. € bewilligt, jedoch noch
nicht abgerechnet worden seien. Ferner lägen noch 5 Anträge vor, über die der
Kreistag noch nicht entschieden habe. Über zwei soll heute und im Kreistag am
11.12. entschieden werden. Die restlichen Anträge liegen derzeit noch nicht
entscheidungsreif vor. Regelmäßig lägen zwischen Bewilligung und Abrechnung der
Maßnahmen mehrere Jahre, da u. a. die ausführenden Unternehmen zeitversetzt
abrechnen würden. Die Abrechnung der ausführenden Unternehmen sei für die
Abrechnung der Kosten für die Fachplaner und die Kosten der Fachplaner seien
Voraussetzung für die Abrechnung des Architekten. Dieser Zeitversatz für u. a.
dazu, dass auch mehrere Jahre nach Inbetriebnahme des Schulgebäudes noch keine
Abrechnung bei der Kreisschulbaukasse erfolgen konnte, so Verwaltungsfachwirt
Härtel abschließend.
KTA Werner führt aus, dass Mietkauf bzw. Leasing in der neuen
Förderrichtlinie förderfähig sein soll. Er stellt fest, dass es sich dabei
lediglich um ein Finanzierungsmodell des Projektes handele. Er hinterfragt
jedoch, ob man dieses Finanzierungsmodell auf feststehende Gebäude beschränken
könne, um so Containerbauten zu verhindern.
KVR Schulz verliest die Anforderungen des § 117 Absatz 2 NSchG,
in denen die engen Vorgaben für das Leasing aufgeführt sind. Sie macht
weiterhin darauf aufmerksam, dass Container in einer Qualität errichtet werden
können, die eine Nutzung von mehr als 10 Jahren ermöglichten.
Schülervertreter
Brüggemann bittet um Auskunft, ob es
Beispiele für Container im Landkreis Nienburg gäbe.
KVR Schulz erwidert, dass die Schule am Winterbach in
Penningsehl und die Wilhelm-Busch-Schule in Rehburg in Containern mehrere
Jahrzehnte untergebracht gewesen sei.
Schülervertreter
Brüggemann hinterfragt, wie die
Formulierung „Sind die Mittel der Kreisschulbaukasse verbraucht, kommt eine
Förderung weiterer Maßnahmen unabhängig von ihrer Dringlichkeit nicht in
Betracht.“ zu verstehen sei.
Kreisrätin Woltert verweist darauf, dass für die künftigen Jahre die
Einzahlungen in die Kreisschulbaukasse neu festgesetzt werden müsse, um eine
Förderung der Vorhaben zu ermöglichen.
KVR Schulz ergänzt, dass voraussichtlich
mit einer jährlichen Einzahlung von 4 Mio. € in den nächsten 2 Jahren alle
anstehenden Anträge bedient werden könne. Sie hält fest, dass das Ansinnen der
Kreisverwaltung sei, dass alle Maßnahmen gefördert würden.
KTA Leseberg gibt zu bedenken, dass die Höhe der Einzahlungen auch
Zahlungen des Landkreises bedeute, die Teil des Eckwertebeschlusses seien.
KTA Höper verweist darauf, dass die Anträge der Kommunen zu
werten seien. Er hält fest, dass regelmäßig ein langfristiges Gebäude errichtet
werde und bittet darum, den Kommunen den Handlungsspielraum zu belassen um ggf.
auch Container für eine Maßnahme in Betracht ziehen zu können.
KTA Werner verweist auf die Kosten. Aus der Kreisschulbaukasse
sollten lediglich langfristige Maßnahmen gefördert werden. Daher sei es sein
Wunsch, Container generell abzulehnen.
Der Antrag der FDP-Fraktion wird mit 6 Ja-Stimmen, 6
Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 1 Enthaltungen