Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Digitalpakt

 

KVR Schulz berichtet, dass der Fachbereich Schulen und Kultur bereits für 23 Projekte entsprechende Anträge gestellt habe. Diese seien durchgängig genehmigt worden, teilweise ist bereits der Mittelabruf (90 % der Gesamtkosten) erfolgt. Eine Gesamtabwicklung einzelner Projekt war bisher nicht möglich, da der zu erstellende digitale Verwendungsnachweis vom Mittelgeber erst in der 46. KW zur Verfügung gestellt wurde. Insgesamt seien mit diesen Anträgen 377.997,56 € gebunden worden.

 

Im nächsten Jahr seien durch den Fachbereich Schulen und Kultur Maßnahmen in Höhe von 421.000 € für die allgemein bildenden Schulen (Errichtung von WLAN, Kauf von digitalen Tafeln, Beamern und Leinwänden, Robotik) und 105.000 € für die Berufsbildenden Schulen (Kauf von digitalen Tafeln) geplant.

 

Der Fachdienst Liegenschaften habe in diesem Jahr Maßnahmen in Höhe von 257.000 € geplant. Zurzeit sei der erste Antrag in Bearbeitung. Die Planungen für das nächste Jahr beliefen sich auf Projekte in Höhe von 356.114 €.

 

Somit seien bisher insgesamt 1.517.111,56 € (rd. 44 %) der Fördersumme verplant.

 

Ein zentraler Punkt sei die Ausstattung der Schulen mit flächendeckendem WLAN.

 

Die IGS und das Gymnasium Hoya seien bereits vor dem Digitalpakt weitestgehend mit WLAN ausgestattet gewesen. In diesem Jahr erfolgte die Herrichtung am Gymnasium Stolzenau, der OBS Steimbke und der Gutenbergschule. In Kürze solle die Helen-Keller-Schule noch mit der erforderlichen Technik ausgestattet werden. In diesem Jahr geplant war ebenfalls die OBS Loccum. Diese Maßnahme muss in das nächste Jahr verschoben werden, da die Maßnahmen zum Sofortausstattungsprogramm die Arbeitszeit der Sachbearbeiter extrem gebunden habe.

 

Ebenfalls für 2021 sei die Ertüchtigung des WLANs in der OBS Uchte vorgesehen. Die BBS Nienburg wird traktweise nach und nach ausgestattet.

 

Bei den ebenfalls noch zu ertüchtigenden Schulen OBS Hoya und Astrid-Lindgren-Schule müssten noch bauliche Arbeiten (Verlegung der Datenleitungen) erfolgen. Es werde davon ausgegangen, dass diese im nächsten Jahr erfolgen.

 

Das WLAN-Netz der OBS Marklohe wird im Zuge der Sanierungsarbeiten von Bauabschnitt zu Bauabschnitt geschaffen.

 

Die Schüler/innen der Friedrich-Fröbel-Schule (1 Klasse) würden im Gebäude der GS Langendamm unterrichtet. Hier sei die Stadt Nienburg als Schulträger für die Herstellung zuständig.

 

Zusammenfassend könne also gesagt werden, dass von 13 Schulen in der Trägerschaft des Landkreises bereits 5 mit flächendeckendem WLAN ausgestattet seien, im Jahr 2021 folgen 3 weitere. Wenn die Fertigstellung von geplanten Baumaßnahmen zeitgerecht erfolgen kann, könnten noch 2 weitere hinzukommen. Die Herrichtung der BBS insgesamt und der OBS Marklohe werden erst nach dem Jahr 2021 erfolgen können.

 

 

Sofortausstattungsprogramm

 

Im Rahmen des Sofortausstattungsprogrammes sollen bedürftige Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Darüber hinaus sei auch die Förderung von technischer Ausstattung für die Erstellung von professionellen Online-Lehrangeboten für den digitalen Unterricht einschließlich der zur Gestaltung von Medien für digitale Unterrichtsformen benötigten technischen Werkzeuge (z. B. Aufnahmetechnik), Software sowie notwendige Ausgaben für Schulungen möglich. Der Förderzeitraum endet am 31.12.2020. Die Herausgabe der Richtlinien erfolgte in der Woche vor den Sommerferien. Eine Ermittlung der Zahl der Bedürftigen war den Schulen kurzfristig nicht mehr möglich.

 

Daher wurde der Zuwendungsbetrag für den Landkreis, der zunächst 367.643 € betrug, insgesamt beantragt mit dem Hinweis, dass die Zahl der Bedürftigen nur geschätzt werden kann und für die Restmittel schulische Ausstattungen für Online-Angebote beschafft werden sollen.

 

Mit einem geschätzten Bedarf von 550 Tablets und 30 Notebooks erfolgte eine Ausschreibung dieser Geräte samt Schutzhüllen und Lizenzen.

 

In einer zweiten Ausschüttungsrunde von Geldern, die nicht in Anspruch genommen wurden, beantragte der Landkreis Nienburg/Weser weitere 5.000 Euro, um in dem ersten Antrag nicht genannte Webcams kaufen zu können.

 

Die Ermittlung der Bedürftigen in den Schulen verlief sehr schleppend. Eltern hatten zunächst in größerer Zahl Bedarf angemeldet. Nach Kenntnisnahme des durch den Zuwendungsgeber herausgegebenen 8-seitigen Musterleihvertrages haben Eltern ihr Interesse teilweise wieder zurückgenommen.

 

Der Landkreis hatte sich im Übrigen vergeblich bei der Zuwendungsstelle bemüht, diesen Leihvertrag in andere Sprachen übersetzt zu bekommen. Darauf wurde in eigener Verantwortung eine Übersetzung in 6 Sprachen veranlasst. Die Kosten wurden mit 3 weiteren Landkreisen, die ebenfalls Interesse bekundeten, geteilt. Inzwischen soll auch das Land Übersetzungen in Auftrag gegeben haben.

 

Für die Erstellung von Lerninhalten sollen neben den Webcams noch Mikrophone und Tablet-Halterungen beschafft werden.

 

Die Feststellung der Bedürftigen ist immer noch nicht abgeschlossen. Bisher wurden 357 Geräte ausgeliefert. Da die Zuwendung noch nicht ausgeschöpft war, das Ende des Förderzeitraumes unmittelbar bevor steht und die Befürchtung vorhanden ist, dass der Markt keine weiteren Geräte liefern kann, wurde eine im Vergaberecht mögliche Nachbestellung von 20 % (110 Tablets) und eine Bestellung von 30 weiteren Laptops in die Wege geleitet. Wenn Geräte nicht von den Eltern abgefordert werden, sollen sie als Ersatzgeräte bei Diebstahl und Verlust sowie für neu aufzunehmende Schüler/innen bereitgehalten werden. Ebenso ist ein Einsatz bei der Erstellung von Lerninhalten denkbar.

 

Momentan läuft die Beschaffung der Webcams, Mikrophone und Tablet-Halterungen. Sie gestaltet sich als Herausforderung, da auch hier der Markt nicht genügend Geräte zur Verfügung hat.

 

Sollten die Beschaffungen wie geplant möglich sein, entstünden insgesamt Kosten von rd. 292.000 €. Somit blieben rd. 80.000 € nicht ausgeschöpft, so KVR Schulz abschließend.

 

KTA Kopp hinterfragt, ob die Medienbildungskonzepte aller Schulen vorlägen.

 

KVR Schulz entgegnet, dass diese teilweise vorlägen, verweist jedoch darauf, dass die Konzepte fortlaufend zu führen seien und die Ansprüche des Landes nicht sehr hoch seien. Das Medienbildungskonzept müsse erst bei der Abgabe des Verwendungsnachweises dem Land zur Verfügung gestellt werden.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig