Sitzung: 24.11.2020 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2020/193
Beratungsgang:
Digitalpakt
KVR Schulz berichtet, dass der Fachbereich Schulen und Kultur
bereits für 23 Projekte entsprechende Anträge gestellt habe. Diese seien
durchgängig genehmigt worden, teilweise ist bereits der Mittelabruf (90 % der
Gesamtkosten) erfolgt. Eine Gesamtabwicklung einzelner Projekt war bisher nicht
möglich, da der zu erstellende digitale Verwendungsnachweis vom Mittelgeber
erst in der 46. KW zur Verfügung gestellt wurde. Insgesamt seien mit diesen
Anträgen 377.997,56 € gebunden worden.
Im nächsten Jahr seien durch
den Fachbereich Schulen und Kultur Maßnahmen in Höhe von 421.000 € für die
allgemein bildenden Schulen (Errichtung von WLAN, Kauf von digitalen Tafeln,
Beamern und Leinwänden, Robotik) und 105.000 € für die Berufsbildenden Schulen
(Kauf von digitalen Tafeln) geplant.
Der Fachdienst Liegenschaften
habe in diesem Jahr Maßnahmen in Höhe von 257.000 € geplant. Zurzeit sei
der erste Antrag in Bearbeitung. Die Planungen für das nächste Jahr beliefen
sich auf Projekte in Höhe von 356.114 €.
Somit seien bisher insgesamt
1.517.111,56 € (rd. 44 %) der Fördersumme verplant.
Ein zentraler Punkt sei die
Ausstattung der Schulen mit flächendeckendem WLAN.
Die IGS und das Gymnasium
Hoya seien bereits vor dem Digitalpakt weitestgehend mit WLAN ausgestattet
gewesen. In diesem Jahr erfolgte die Herrichtung am Gymnasium Stolzenau, der
OBS Steimbke und der Gutenbergschule. In Kürze solle die Helen-Keller-Schule
noch mit der erforderlichen Technik ausgestattet werden. In diesem Jahr geplant
war ebenfalls die OBS Loccum. Diese Maßnahme muss in das nächste Jahr
verschoben werden, da die Maßnahmen zum Sofortausstattungsprogramm die Arbeitszeit
der Sachbearbeiter extrem gebunden habe.
Ebenfalls für 2021 sei die
Ertüchtigung des WLANs in der OBS Uchte vorgesehen. Die BBS Nienburg wird
traktweise nach und nach ausgestattet.
Bei den ebenfalls noch zu
ertüchtigenden Schulen OBS Hoya und Astrid-Lindgren-Schule müssten noch
bauliche Arbeiten (Verlegung der Datenleitungen) erfolgen. Es werde davon
ausgegangen, dass diese im nächsten Jahr erfolgen.
Das WLAN-Netz der OBS
Marklohe wird im Zuge der Sanierungsarbeiten von Bauabschnitt zu Bauabschnitt
geschaffen.
Die Schüler/innen der
Friedrich-Fröbel-Schule (1 Klasse) würden im Gebäude der GS Langendamm
unterrichtet. Hier sei die Stadt Nienburg als Schulträger für die Herstellung
zuständig.
Zusammenfassend könne also
gesagt werden, dass von 13 Schulen in der Trägerschaft des Landkreises bereits
5 mit flächendeckendem WLAN ausgestattet seien, im Jahr 2021 folgen 3 weitere.
Wenn die Fertigstellung von geplanten Baumaßnahmen zeitgerecht erfolgen kann,
könnten noch 2 weitere hinzukommen. Die Herrichtung der BBS insgesamt und der
OBS Marklohe werden erst nach dem Jahr 2021 erfolgen können.
Sofortausstattungsprogramm
Im Rahmen des Sofortausstattungsprogrammes sollen
bedürftige Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten ausgestattet
werden. Darüber hinaus sei auch die Förderung von technischer Ausstattung für
die Erstellung von professionellen Online-Lehrangeboten für den digitalen
Unterricht einschließlich der zur Gestaltung von Medien für digitale
Unterrichtsformen benötigten technischen Werkzeuge (z. B. Aufnahmetechnik),
Software sowie notwendige Ausgaben für Schulungen möglich. Der Förderzeitraum
endet am 31.12.2020. Die Herausgabe der Richtlinien erfolgte in der Woche vor
den Sommerferien. Eine Ermittlung der Zahl der Bedürftigen war den Schulen
kurzfristig nicht mehr möglich.
Daher wurde der Zuwendungsbetrag für den Landkreis,
der zunächst 367.643 € betrug, insgesamt beantragt mit dem Hinweis, dass die
Zahl der Bedürftigen nur geschätzt werden kann und für die Restmittel
schulische Ausstattungen für Online-Angebote beschafft werden sollen.
Mit einem geschätzten Bedarf von 550 Tablets und 30
Notebooks erfolgte eine Ausschreibung dieser Geräte samt Schutzhüllen und
Lizenzen.
In einer zweiten Ausschüttungsrunde von Geldern, die
nicht in Anspruch genommen wurden, beantragte der Landkreis Nienburg/Weser weitere
5.000 Euro, um in dem ersten Antrag nicht genannte Webcams kaufen zu können.
Die Ermittlung der Bedürftigen in den Schulen
verlief sehr schleppend. Eltern hatten zunächst in größerer Zahl Bedarf
angemeldet. Nach Kenntnisnahme des durch den Zuwendungsgeber herausgegebenen
8-seitigen Musterleihvertrages haben Eltern ihr Interesse teilweise wieder
zurückgenommen.
Der Landkreis hatte sich im Übrigen vergeblich bei
der Zuwendungsstelle bemüht, diesen Leihvertrag in andere Sprachen übersetzt zu
bekommen. Darauf wurde in eigener Verantwortung eine Übersetzung in 6 Sprachen
veranlasst. Die Kosten wurden mit 3 weiteren Landkreisen, die ebenfalls
Interesse bekundeten, geteilt. Inzwischen soll auch das Land Übersetzungen in
Auftrag gegeben haben.
Für die Erstellung von Lerninhalten sollen neben den
Webcams noch Mikrophone und Tablet-Halterungen beschafft werden.
Die Feststellung der Bedürftigen ist immer noch
nicht abgeschlossen. Bisher wurden 357 Geräte ausgeliefert. Da die
Zuwendung noch nicht ausgeschöpft war, das Ende des Förderzeitraumes
unmittelbar bevor steht und die Befürchtung vorhanden ist, dass der Markt keine
weiteren Geräte liefern kann, wurde eine im Vergaberecht mögliche
Nachbestellung von 20 % (110 Tablets) und eine Bestellung von 30 weiteren
Laptops in die Wege geleitet. Wenn Geräte nicht von den Eltern abgefordert
werden, sollen sie als Ersatzgeräte bei Diebstahl und Verlust sowie für neu
aufzunehmende Schüler/innen bereitgehalten werden. Ebenso ist ein Einsatz bei
der Erstellung von Lerninhalten denkbar.
Momentan läuft die Beschaffung der Webcams,
Mikrophone und Tablet-Halterungen. Sie gestaltet sich als Herausforderung, da
auch hier der Markt nicht genügend Geräte zur Verfügung hat.
Sollten
die Beschaffungen wie geplant möglich sein, entstünden insgesamt Kosten von rd.
292.000 €. Somit blieben rd. 80.000 € nicht ausgeschöpft, so KVR Schulz
abschließend.
KTA
Kopp
hinterfragt, ob die Medienbildungskonzepte aller Schulen vorlägen.
KVR
Schulz
entgegnet, dass diese teilweise vorlägen, verweist jedoch darauf, dass die
Konzepte fortlaufend zu führen seien und die Ansprüche des Landes nicht sehr
hoch seien. Das Medienbildungskonzept müsse erst bei der Abgabe des Verwendungsnachweises
dem Land zur Verfügung gestellt werden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig