Sitzung: 18.11.2020 Ausschuss für Kreisstraßen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/200
Beratungsgang:
FDL
Witt
stellt die Baumaßnahme "Neubau der
Weserbrücke Stolzenau" einschließlich der daraus resultierenden
Straßenverlegung der B 215 und den Umbau des Knotenpunktes B215/L351/K63 in
einen sogenannten „Kleinen Kreisverkehrsplatz“ vor. Im Zuge der Planung der
Neubau-/Umbaumaßnahmen sei seitens der Landesbehörde der mögliche Bau eines
2,50 m breiten Radweges an der K 63 auf einer Länge von ca. 240 m mit
einbezogen worden (Lückenschluss). Die Kosten für den Radweg beziffert die
Landesbehörde nach jetziger Kostenschätzung mit brutto rd. 70.000 €. Dies
würde, vorbehaltlich einer 60% Förderung, einen Eigenanteil für den Landkreis
Nienburg in Höhe von ca. 28.000 € bedeuten.
Der Streckenabschnitt sei im
Radwegebedarfsplan des Landkreis Nienburg/Weser nicht gelistet und würde als
eigenständige Baumaßnahme damit in den kommenden Jahren nicht zur Ausführung
kommen. Bei der seinerzeitigen Abfrage im Zuge der Fortschreibung des
Radwegebedarfsplanes habe die Gemeinde Stolzenau den Bedarf nicht gesehen.
Dieses läge vermutlich darin begründet, den Radverkehr auf dem aus Richtung
Schlüsselburg kommenden Weserradweg über die Bahnhofstraße in bzw. durch die
Ortslage Stolzenau lenken zu können.
Der Bau eines Radweges nach
Abschluss der Baumaßnahmen würde nach derzeitiger Einschätzung einen
Kostenmehraufwand von ca. 30 % bedeuten. Er schlägt daher vor, das
Einsparpotential zu nutzen und den Bau im Zusammenhang mit der Neuanlage des
Kreisverkehrsplatzes umzusetzen.
Die Gesamtmaßnahme befände
sich zurzeit im Planfeststellungsverfahren, anschließend könne der Antrag auf
Aufnahme in das Jahresbauprogramm 2022 erfolgen. Für eine vorgesehene Umsetzung
der Gesamtmaßnahme in 2023 müsste der Förderantrag spätestens bis Ende August
2022 gestellt werden.
Nachtrag zum Protokoll:
Die grundsätzliche
Förderfähigkeit wurde seitens des Zuwendungsgebers zwischenzeitlich bestätigt.
KTA
Iraki
befürwortet den Bau des Radweges zum jetzigen Zeitpunkt.
KTA
Kaltofen
merkt an, dass der Ausschuss für Kreisstraßen bereits vor Jahren die
Möglichkeit eingeräumt habe, dass sinnvolle Baumaßnahmen "dazwischengeschoben"
werden sollten.
KTA
Hille
erkundigt sich, warum die Brücke überhaupt erneuert wird.
Lt.
BD Schindler
antwortet, dass die Brücke abgängig sei. Sie sei seinerzeit zu
"weich" gebaut worden. Auf der Brücke befände sich eine Betonplatte,
eine Sanierung wäre nur mit erheblichem Aufwand umzusetzen und sei nicht
wirtschaftlich. Die neue Brücke würde höher ausgeführt und ohne zusätzliche
Stützpfeiler in der Mitte gebaut.
KTA
Altmann
wundert sich, dass die Gemeinde Stolzenau seinerzeit wollte, dass der Verkehr
durch die Gemeinde geleitet würde. Nun würde sie anscheinend wollen, dass der
Verkehr umgeleitet wird.
FDL
Witt
erläutert hierzu, dass im Zuge der jetzigen Planungen bzw. im Hinblick auf den erfolgenden
Lückenschluss von hier keine erneute Abfrage bei der Gemeinde dahingehend
erfolgt sei.