Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0


Beratungsgang:

 

FDL Witt stellt die Baumaßnahme "Neubau der Weserbrücke Stolzenau" einschließlich der daraus resultierenden Straßenverlegung der B 215 und den Umbau des Knotenpunktes B215/L351/K63 in einen sogenannten „Kleinen Kreisverkehrsplatz“ vor. Im Zuge der Planung der Neubau-/Umbaumaßnahmen sei seitens der Landesbehörde der mögliche Bau eines 2,50 m breiten Radweges an der K 63 auf einer Länge von ca. 240 m mit einbezogen worden (Lückenschluss). Die Kosten für den Radweg beziffert die Landesbehörde nach jetziger Kostenschätzung mit brutto rd. 70.000 €. Dies würde, vorbehaltlich einer 60% Förderung, einen Eigenanteil für den Landkreis Nienburg in Höhe von ca. 28.000 € bedeuten.

 

Der Streckenabschnitt sei im Radwegebedarfsplan des Landkreis Nienburg/Weser nicht gelistet und würde als eigenständige Baumaßnahme damit in den kommenden Jahren nicht zur Ausführung kommen. Bei der seinerzeitigen Abfrage im Zuge der Fortschreibung des Radwegebedarfsplanes habe die Gemeinde Stolzenau den Bedarf nicht gesehen. Dieses läge vermutlich darin begründet, den Radverkehr auf dem aus Richtung Schlüsselburg kommenden Weserradweg über die Bahnhofstraße in bzw. durch die Ortslage Stolzenau lenken zu können.

 

Der Bau eines Radweges nach Abschluss der Baumaßnahmen würde nach derzeitiger Einschätzung einen Kostenmehraufwand von ca. 30 % bedeuten. Er schlägt daher vor, das Einsparpotential zu nutzen und den Bau im Zusammenhang mit der Neuanlage des Kreisverkehrsplatzes umzusetzen.

 

Die Gesamtmaßnahme befände sich zurzeit im Planfeststellungsverfahren, anschließend könne der Antrag auf Aufnahme in das Jahresbauprogramm 2022 erfolgen. Für eine vorgesehene Umsetzung der Gesamtmaßnahme in 2023 müsste der Förderantrag spätestens bis Ende August 2022 gestellt werden.

 

Nachtrag zum Protokoll:

Die grundsätzliche Förderfähigkeit wurde seitens des Zuwendungsgebers zwischenzeitlich bestätigt.

 

KTA Iraki befürwortet den Bau des Radweges zum jetzigen Zeitpunkt.

 

KTA Kaltofen merkt an, dass der Ausschuss für Kreisstraßen bereits vor Jahren die Möglichkeit eingeräumt habe, dass sinnvolle Baumaßnahmen "dazwischengeschoben" werden sollten.

 

KTA Hille erkundigt sich, warum die Brücke überhaupt erneuert wird.

 

Lt. BD Schindler antwortet, dass die Brücke abgängig sei. Sie sei seinerzeit zu "weich" gebaut worden. Auf der Brücke befände sich eine Betonplatte, eine Sanierung wäre nur mit erheblichem Aufwand umzusetzen und sei nicht wirtschaftlich. Die neue Brücke würde höher ausgeführt und ohne zusätzliche Stützpfeiler in der Mitte gebaut.

 

KTA Altmann wundert sich, dass die Gemeinde Stolzenau seinerzeit wollte, dass der Verkehr durch die Gemeinde geleitet würde. Nun würde sie anscheinend wollen, dass der Verkehr umgeleitet wird.

 

FDL Witt erläutert hierzu, dass im Zuge der jetzigen Planungen bzw. im Hinblick auf den erfolgenden Lückenschluss von hier keine erneute Abfrage bei der Gemeinde dahingehend erfolgt sei.