Sitzung: 18.11.2020 Ausschuss für Kreisstraßen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/203
Beratungsgang:
FDL Witt erläutert die Mittelansätze im Ergebnishaushalt und
im Finanzhaushalt für das Produkt 55120 Kreisstraßen.
Folgende
Positionen im Teilergebnisplan seien besonders hervorzuheben:
Nr. 5: Öffentlich-rechtliche
Entgelte (Ansatz 17.000 €)
Die Erhöhung der
Verwaltungsgebühren ergibt sich aufgrund steigender Fallzahlen im Bereich
"Sondernutzung/sonstige Nutzung (Erlaubnisse)".
Nr. 7: Kostenerstattungen und
Kostenumlagen (Ansatz 46.700 €)
Die Erhöhung der Ansätze
"Erstattungen Bund und Land" ergibt sich auf der Grundlage der
Ergebnisse 2019 und der bereits erfolgten Ist-Buchungen 2020.
Nr. 15: Aufwendungen Sach- u.
Dienstleistungen (Gesamtansatz 2.056.100 €)
Neben Aufwendungen für
Betriebsdienstkosten der Meistereien (762.000 €), Kfz.-Kosten und
Lohnstundenausgleich (340.000 €), Einzelmaßnahmen an Brückenbauwerken (20.000
€), Bankettschälarbeiten (328.000 €) und Sonstigen Kosten (45.000 €) werden die
Kosten für vorgesehene Einzelmaßnahmen an Fahrbahnen u. Radwegen (455.000 €)
ausführlich erläutert.
Für den Haushalt 2021 seien
für Maßnahmen mit Förderung (NGVFG) 1.913.000 €, für eigenfinanzierte
Maßnahmen 128.000 €, für Zuwendungen
vom Land 2.401.000 €, sowie für Zuwendungen
von den Gemeinden 140.000 € (Radweg K 20) eingeplant.
Abschließend gibt FDL Witt
noch einen Ausblick auf geplante neue
Baumaßnahmen ab 2022. Er gibt zu Bedenken, dass es sich um mehrere, in der
Ausführung / Umsetzung größere - und damit kostenintensive -
Fahrbahnausbaumaßnahmen handele, welche - baulich gesehen - in der Umsetzung
nur zum Teil auf mehrere Jahre verteilt werden könnten. Langfristige
Vollzeitsperrungen über ein Jahr oder möglicherweise mehrere Jahre hinaus wären
aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und/oder der Erreichbarkeit von
Grundstücken der Anlieger im Einzelfall nicht immer möglich. Angesichts der
voraussichtlichen Baukosten blicke er mit Sorge auf die Einhaltung der Vorgaben
aus dem Eckwerte-Beschluss.
KTA Hustedt erkundigt sich, ob es bei der Durchführung von
Bankettschälarbeiten in der Vergangenheit schon einmal belasteter Boden
vorgefunden worden sei.
FDL Witt bejaht dieses.
Erster Kreisrat Hoffmann ergänzt den Punkt "Zuwendungen von den
Gemeinden". Neben dem erwähnten Ansatz für die Radwegebaumaßnahme an der K
20 würden noch Zuwendungen vom Flecken Steyerberg für den Radwegneubau an der K
50 Steyerberg - Sarninghausen ausstehen. Der Flecken Steyerberg habe seinerzeit
initiiert, außerhalb des Bauprogrammes kurzfristig einen Radweg bauen zu
lassen, welcher nach der Prioritätseinreihung des Radwegebedarfsplans erst
später vorgesehen wäre.
Der Landkreis Nienburg habe
daraufhin im Jahr 2013 eine Vereinbarung mit dem Flecken Steyerberg
hinsichtlich einer Kostentragungspflicht für den nicht förderfähigen Anteil
geschlossen und versucht aktuell, diesen mit dem Flecken Steyerberg abzurechnen.
Der Flecken Steyerberg
verträte nun die Auffassung, dass die damals geschlossene Vereinbarung nicht
rechtens sei und in dieser Form nicht hätte abgeschlossen werden dürfen, da der
Landkreis als Baulastträger der Maßnahme damit auch Kostenträger sei. Erster
Kreisrat Hoffmann betont, dass die Durchsetzung der Forderung gegenüber dem
Flecken Steyerberg nicht einfach sei. Es hätte mehrfach Kontakt mit dem
Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport und von dort die Rückmeldung
gegeben, dass die geschlossene Vereinbarung rechtens wäre und der Flecken
Steyerberg somit zur Zahlung der Kosten für den Radweg verpflichtet sei. Bis
einschließlich heute sei jedoch noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen gewesen.
KTA Altmann erkundigt sich nach der Höhe der Kosten.
Erster Kreisrat Hoffmann beziffert den Gesamtbetrag mit rd.155.000 €, welcher
als Abschlag in zwei Teilbeträgen zu sehen sei, da die Abrechnung mit dem
Fördergeber noch nicht abschließend erfolgen konnte. Er betont, dass der
Flecken Steyerberg bis zum Sommer 2020 die Zahlung der Kosten für den Radweg
nicht infrage gestellt habe. Die Angelegenheit sei nun zweimal vom Ministerium
geprüft worden. Seitens der Kommunalaufsicht wurden ebenfalls keine Zweifel an
der Rechtmäßigkeit der Forderung gehegt. Der nächste Schritt wäre nun die
Einleitung des Klageverfahrens. Dieser Schritt werde zurzeit rechtlich geprüft.
Er betont, dass die ganze Angelegenheit aus seiner Sicht unverständlich und
überflüssig sei.
Nachtrag zum Protokoll:
Der für das Jahr 2020
festgesetzte Teilbetrag wurde am 23.12.2020 gezahlt.
KTA Höper vermisst die Planung der Kosten für die K 37
(Eckelshof - Steimbke).
FDL Witt erinnert an die Präsentation im vergangenen Jahr hinsichtlich
einer Fahrbahnerneuerung in Schaumbetonweise im Landkreis Cuxhaven. Dieses
Verfahren wurde mit einem positiven Ergebnis durchgeführt. Im Bereich Steinhude hatte es jedoch Probleme mit
dieser Bauweise gegeben und es sei daher zumindest zum heutigen Zeitpunkt
fraglich, ob man dieses uneingeschränkt nun im Zuge der K 37 anwenden könne. Es
gäbe Überlegungen, versuchsweise auf einem Teilstück der Strecke von ca. 500 m
die Erneuerung der Asphaltschicht mit diesem neuartigen Verfahren umzusetzen.
Ob dieses Projekt in der angedachten Form realisierbar sei und wie hoch die
Kosten wären müsse noch geprüft bzw. berechnet werden. Daneben sei die Frage
der Förderfähigkeit für einen derartigen "Versuch" noch abschließend
zu klären.
KTA Höper entgegnet, dass Unklarheiten hinsichtlich der
Bauweise nicht der Grund sein könne, dass diese Baumaßnahme nicht in den
Planungen enthalten sei.
FDL Witt erklärt hierzu, dass eine Erneuerung der Fahrbahn in
der beschriebenen Leichtbauweise auf einer Strecke von ca. 5 km, kostenmäßig
gesehen, sicherlich im mittleren siebenstelligen Bereich liegen werde. In
diesem Gebiet der Samtgemeinde Steimbke werde in den nächsten Jahren verstärkt
Torf abgebaut. Auch dieser Aspekt müsse
Berücksichtigung finden. Zudem werde seitens der Landesbehörde auch noch die
Meinung eines Geologen eingeholt. Die aktuellen Planungen würden vorsehen, im
Jahr 2022 einen Streckenabschnitt auf 500 m Länge versuchsweise mit der
Schaumbetonbauweise auszuführen.
KTA Höper merkt zum Thema Eckwertebeschluss an, dass ca. 70 %
der Kosten für investive Baumaßnahmen gar nicht aus Mitteln des Landkreises
Nienburg gezahlt werden würden (Bsp. Uchte) weil hierfür Fördergelder bzw.
Zuschüsse abgerufen werden könnten. Im Haushalt würden die Kosten aber zu 100 %
verbucht. Er stellt die Frage, ob diese Kosten im Hinblick auf den
Eckwertebeschluss damit in voller Höhe „angerechnet“ würden.
FBL Wehr erläutert hierzu, dass für den Landkreis Nienburg
insgesamt ein Betrag in Höhe von 12 Mio. € als Eckwert für Investitionen zur
Verfügung stünde, für den Bereich Kreisstraßen insgesamt durchschnittlich 1,375
Mio. € für investive Baumaßnahmen. In Abstimmung mit der NLStBV müsse die
Verwaltung hier prüfen, welche Maßnahmen über das Bauprogramm gefördert werden
sollen und im Anschluss wäre der investive Bedarf mit in das Bauprogramm
aufzunehmen. Daneben sei zu prüfen, ob die investiven Kosten in Relation zu den
Kosten aus anderen Fachbereichen des Landkreises stünden.
Erster Kreisrat Hoffmann erklärt, dass die Beträge, die in der "Vorlage
der Mittelanmeldung Haushalt 2021 und Folgejahre" am Ende ausgewiesen
seien, die effektive Nettobelastung des Landkreises Nienburg darstellen. Die
voraussichtlichen Zuwendungen vom Land und von den Gemeinden für die
Baumaßnahmen wären in der Summe (Einladung Anlage 3) von den reinen Baukosten
bereits in Abzug gebracht worden.
KTA Höper erkundigt sich zum Stand der Umsetzung von Maßnahmen
aus dem Radwegeprogramm des Landes. Danach wäre der Landkreis Nienburg etwa alle
10 Jahre mit der Förderung eines Radweges an der Reihe. Er fragt, ob der
Landkreis Nienburg in den letzten 10 Jahren eine Förderung erhalten habe.
Dieses wird von FDL Witt verneint.
KTA Hille stellt fest, dass in den Jahren 2018 und 2019
zusätzliche Unterhaltungsmittel für Fahrbahnen- und Radweginstandsetzung zur
Verfügung gestellt worden seien. Für das Jahr 2020 sei das Budget wieder
reduziert bzw. auf das Niveau vor der Erhöhung angepasst worden. Er erkundigt
sich nach den Gründen hierfür.
FDL Witt erklärt hierzu, dass die Kosten für Fahrbahnen- und
Radweginstandsetzung in den Jahren 2018 und 2019 höher gewesen seien weil hausintern
entsprechende zusätzliche Mittel bereitgestellt und somit auch für
Unterhaltungsmaßnahmen ausgegeben worden wären.
KTA Hille teilt seinen Unmut hinsichtlich der plötzlichen
Zahlungsunwilligkeit des Flecken Steyerberg mit und plädiert dafür, dass diese
Angelegenheit noch in diesem Jahr geklärt und die
"Internetgeschichte" bereinigt werden solle. Er spricht speziell die
SPD- und CDU-Fraktionen an und bittet darum, diese Problematik in den Kreistagsfraktionen
zu diskutieren und sich ggf. Maßnahmen gegen den Flecken Steyerberg zu
überlegen.
KTA Plate appelliert an Gelassenheit. Man solle doch das
Ergebnis der rechtlichen Prüfung abwarten. Er teilt aber auch sein persönliches
Unverständnis in dieser Angelegenheit mit.