Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0


Beratungsgang:

 

FDL Witt erläutert die Mittelansätze im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt für das Produkt 55120 Kreisstraßen.

 

Folgende Positionen im Teilergebnisplan seien besonders hervorzuheben:

 

Nr. 5: Öffentlich-rechtliche Entgelte (Ansatz 17.000 €)

Die Erhöhung der Verwaltungsgebühren ergibt sich aufgrund steigender Fallzahlen im Bereich "Sondernutzung/sonstige Nutzung (Erlaubnisse)".

 

Nr. 7: Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Ansatz 46.700 €)

Die Erhöhung der Ansätze "Erstattungen Bund und Land" ergibt sich auf der Grundlage der Ergebnisse 2019 und der bereits erfolgten Ist-Buchungen 2020.

 

Nr. 15: Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen (Gesamtansatz 2.056.100 €)

Neben Aufwendungen für Betriebsdienstkosten der Meistereien (762.000 €), Kfz.-Kosten und Lohnstundenausgleich (340.000 €), Einzelmaßnahmen an Brückenbauwerken (20.000 €), Bankettschälarbeiten (328.000 €) und Sonstigen Kosten (45.000 €) werden die Kosten für vorgesehene Einzelmaßnahmen an Fahrbahnen u. Radwegen (455.000 €) ausführlich erläutert.

 

Für den Haushalt 2021 seien für Maßnahmen mit Förderung (NGVFG) 1.913.000 €, für eigenfinanzierte Maßnahmen 128.000 €, für Zuwendungen vom Land 2.401.000 €, sowie für Zuwendungen von den Gemeinden 140.000 € (Radweg K 20) eingeplant.

 

Abschließend gibt FDL Witt noch einen Ausblick auf geplante neue Baumaßnahmen ab 2022. Er gibt zu Bedenken, dass es sich um mehrere, in der Ausführung / Umsetzung größere - und damit kostenintensive - Fahrbahnausbaumaßnahmen handele, welche - baulich gesehen - in der Umsetzung nur zum Teil auf mehrere Jahre verteilt werden könnten. Langfristige Vollzeitsperrungen über ein Jahr oder möglicherweise mehrere Jahre hinaus wären aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und/oder der Erreichbarkeit von Grundstücken der Anlieger im Einzelfall nicht immer möglich. Angesichts der voraussichtlichen Baukosten blicke er mit Sorge auf die Einhaltung der Vorgaben aus dem Eckwerte-Beschluss.

 

KTA Hustedt erkundigt sich, ob es bei der Durchführung von Bankettschälarbeiten in der Vergangenheit schon einmal belasteter Boden vorgefunden worden sei.

 

FDL Witt bejaht dieses.

 

Erster Kreisrat Hoffmann ergänzt den Punkt "Zuwendungen von den Gemeinden". Neben dem erwähnten Ansatz für die Radwegebaumaßnahme an der K 20 würden noch Zuwendungen vom Flecken Steyerberg für den Radwegneubau an der K 50 Steyerberg - Sarninghausen ausstehen. Der Flecken Steyerberg habe seinerzeit initiiert, außerhalb des Bauprogrammes kurzfristig einen Radweg bauen zu lassen, welcher nach der Prioritätseinreihung des Radwegebedarfsplans erst später vorgesehen wäre.

 

Der Landkreis Nienburg habe daraufhin im Jahr 2013 eine Vereinbarung mit dem Flecken Steyerberg hinsichtlich einer Kostentragungspflicht für den nicht förderfähigen Anteil geschlossen und versucht aktuell, diesen mit dem Flecken Steyerberg abzurechnen.

 

Der Flecken Steyerberg verträte nun die Auffassung, dass die damals geschlossene Vereinbarung nicht rechtens sei und in dieser Form nicht hätte abgeschlossen werden dürfen, da der Landkreis als Baulastträger der Maßnahme damit auch Kostenträger sei. Erster Kreisrat Hoffmann betont, dass die Durchsetzung der Forderung gegenüber dem Flecken Steyerberg nicht einfach sei. Es hätte mehrfach Kontakt mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport und von dort die Rückmeldung gegeben, dass die geschlossene Vereinbarung rechtens wäre und der Flecken Steyerberg somit zur Zahlung der Kosten für den Radweg verpflichtet sei. Bis einschließlich heute sei jedoch noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen gewesen.

 

KTA Altmann erkundigt sich nach der Höhe der Kosten.

 

Erster Kreisrat Hoffmann beziffert den Gesamtbetrag mit rd.155.000 €, welcher als Abschlag in zwei Teilbeträgen zu sehen sei, da die Abrechnung mit dem Fördergeber noch nicht abschließend erfolgen konnte. Er betont, dass der Flecken Steyerberg bis zum Sommer 2020 die Zahlung der Kosten für den Radweg nicht infrage gestellt habe. Die Angelegenheit sei nun zweimal vom Ministerium geprüft worden. Seitens der Kommunalaufsicht wurden ebenfalls keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung gehegt. Der nächste Schritt wäre nun die Einleitung des Klageverfahrens. Dieser Schritt werde zurzeit rechtlich geprüft. Er betont, dass die ganze Angelegenheit aus seiner Sicht unverständlich und überflüssig sei.

 

Nachtrag zum Protokoll:

Der für das Jahr 2020 festgesetzte Teilbetrag wurde am 23.12.2020 gezahlt.

 

KTA Höper vermisst die Planung der Kosten für die K 37 (Eckelshof - Steimbke).

 

FDL Witt erinnert an die Präsentation im vergangenen Jahr hinsichtlich einer Fahrbahnerneuerung in Schaumbetonweise im Landkreis Cuxhaven. Dieses Verfahren wurde mit einem positiven Ergebnis durchgeführt. Im Bereich Steinhude hatte es jedoch Probleme mit dieser Bauweise gegeben und es sei daher zumindest zum heutigen Zeitpunkt fraglich, ob man dieses uneingeschränkt nun im Zuge der K 37 anwenden könne. Es gäbe Überlegungen, versuchsweise auf einem Teilstück der Strecke von ca. 500 m die Erneuerung der Asphaltschicht mit diesem neuartigen Verfahren umzusetzen. Ob dieses Projekt in der angedachten Form realisierbar sei und wie hoch die Kosten wären müsse noch geprüft bzw. berechnet werden. Daneben sei die Frage der Förderfähigkeit für einen derartigen "Versuch" noch abschließend zu klären.

 

KTA Höper entgegnet, dass Unklarheiten hinsichtlich der Bauweise nicht der Grund sein könne, dass diese Baumaßnahme nicht in den Planungen enthalten sei.

 

FDL Witt erklärt hierzu, dass eine Erneuerung der Fahrbahn in der beschriebenen Leichtbauweise auf einer Strecke von ca. 5 km, kostenmäßig gesehen, sicherlich im mittleren siebenstelligen Bereich liegen werde. In diesem Gebiet der Samtgemeinde Steimbke werde in den nächsten Jahren verstärkt Torf abgebaut.  Auch dieser Aspekt müsse Berücksichtigung finden. Zudem werde seitens der Landesbehörde auch noch die Meinung eines Geologen eingeholt. Die aktuellen Planungen würden vorsehen, im Jahr 2022 einen Streckenabschnitt auf 500 m Länge versuchsweise mit der Schaumbetonbauweise auszuführen.

 

KTA Höper merkt zum Thema Eckwertebeschluss an, dass ca. 70 % der Kosten für investive Baumaßnahmen gar nicht aus Mitteln des Landkreises Nienburg gezahlt werden würden (Bsp. Uchte) weil hierfür Fördergelder bzw. Zuschüsse abgerufen werden könnten. Im Haushalt würden die Kosten aber zu 100 % verbucht. Er stellt die Frage, ob diese Kosten im Hinblick auf den Eckwertebeschluss damit in voller Höhe „angerechnet“ würden.

 

FBL Wehr erläutert hierzu, dass für den Landkreis Nienburg insgesamt ein Betrag in Höhe von 12 Mio. € als Eckwert für Investitionen zur Verfügung stünde, für den Bereich Kreisstraßen insgesamt durchschnittlich 1,375 Mio. € für investive Baumaßnahmen. In Abstimmung mit der NLStBV müsse die Verwaltung hier prüfen, welche Maßnahmen über das Bauprogramm gefördert werden sollen und im Anschluss wäre der investive Bedarf mit in das Bauprogramm aufzunehmen. Daneben sei zu prüfen, ob die investiven Kosten in Relation zu den Kosten aus anderen Fachbereichen des Landkreises stünden.

 

Erster Kreisrat Hoffmann erklärt, dass die Beträge, die in der "Vorlage der Mittelanmeldung Haushalt 2021 und Folgejahre" am Ende ausgewiesen seien, die effektive Nettobelastung des Landkreises Nienburg darstellen. Die voraussichtlichen Zuwendungen vom Land und von den Gemeinden für die Baumaßnahmen wären in der Summe (Einladung Anlage 3) von den reinen Baukosten bereits in Abzug gebracht worden.

 

KTA Höper erkundigt sich zum Stand der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Radwegeprogramm des Landes. Danach wäre der Landkreis Nienburg etwa alle 10 Jahre mit der Förderung eines Radweges an der Reihe. Er fragt, ob der Landkreis Nienburg in den letzten 10 Jahren eine Förderung erhalten habe. Dieses wird von FDL Witt verneint.

 

KTA Hille stellt fest, dass in den Jahren 2018 und 2019 zusätzliche Unterhaltungsmittel für Fahrbahnen- und Radweginstandsetzung zur Verfügung gestellt worden seien. Für das Jahr 2020 sei das Budget wieder reduziert bzw. auf das Niveau vor der Erhöhung angepasst worden. Er erkundigt sich nach den Gründen hierfür.

 

FDL Witt erklärt hierzu, dass die Kosten für Fahrbahnen- und Radweginstandsetzung in den Jahren 2018 und 2019 höher gewesen seien weil hausintern entsprechende zusätzliche Mittel bereitgestellt und somit auch für Unterhaltungsmaßnahmen ausgegeben worden wären.

 

KTA Hille teilt seinen Unmut hinsichtlich der plötzlichen Zahlungsunwilligkeit des Flecken Steyerberg mit und plädiert dafür, dass diese Angelegenheit noch in diesem Jahr geklärt und die "Internetgeschichte" bereinigt werden solle. Er spricht speziell die SPD- und CDU-Fraktionen an und bittet darum, diese Problematik in den Kreistagsfraktionen zu diskutieren und sich ggf. Maßnahmen gegen den Flecken Steyerberg zu überlegen.

 

KTA Plate appelliert an Gelassenheit. Man solle doch das Ergebnis der rechtlichen Prüfung abwarten. Er teilt aber auch sein persönliches Unverständnis in dieser Angelegenheit mit.