Sitzung: 24.11.2020 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2020/208
Der
Mittelanmeldung wird zugestimmt.
Beratungsgang:
Verwaltungsfachwirt Härtel stellt den Sachverhalt vor.
KTA Werner hinterfragt, wie die Verwaltung zum Thema
Luftreinigungsgeräte stünde.
KVR Schulz entgegnet, dass es eine Anforderung gegeben
habe. Dabei ging es darum, dass die vorhandene Soundfieldanlage für einen
hörgeschädigten Schüler derzeit nicht genutzt werden könne, da die
Schülermikrofone weitergereicht werden müssten. Ziel des Gerätes sollte sein,
dass die hörgeschädigten Kinder weiterhin von den Lippen der Mitschüler ablesen
könnten. Diesem Umstand wurde durch die weitere Anschaffung von
Schülermikrofonen abgeholfen. Für die Luftreinigungsgeräte gäbe es seitens des
Landes strenge Vorgaben, wann diese zugelassen werden könnten. Dabei sei u. a.
der Lärmpegel entscheidend. Diese Geräte würden dann mehrere tausend Euro
kosten, daher versucht die Kreisverwaltung den Einsatz weitestgehend durch
andere Maßnahmen zu kompensieren, so KVR Schulz abschließend.
KTA Harms-Hentschel fragt, wie die Schülerbeförderung derzeit aufgestellt
sei.
Verwaltungsfachwirt
Hartmann entgegnet, dass die Busse
gefühlt zu voll seien. Er verweist darauf, dass die Abstandregelungen in Bussen
nicht gelten. Der VLN und die Stabsstelle Regionalentwicklung hätten jedoch
bereits nachgesteuert. Er macht deutlich, dass neben den Fahrzeugen auch das Personal
fehlten, um weitere Busse zu stellen.
Auf Nachfrage von KTA
Altmann, wie der Sachstand der Evaluation der Schülerbeförderung sei,
entgegnet KVR Schulz, dass diese stattgefunden habe und die Ergebnisse
im Schulausschuss am 16.03.2018 (Drucksache 2018/044) vorgestellt wurden. Das Ergebnis
der Evaluation habe keine weiteren Bedarfe ergeben. Ferner verweist KVR
Schulz darauf, dass zu jedem Fahrplanwechsel die Bedarfe geprüft und die Angebote
angepasst würden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig