Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Mittelanmeldung wird zugestimmt.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsfachwirt Härtel stellt den Sachverhalt vor.

 

KTA Werner hinterfragt, wie die Verwaltung zum Thema Luftreinigungsgeräte stünde.

 

KVR Schulz entgegnet, dass es eine Anforderung gegeben habe. Dabei ging es darum, dass die vorhandene Soundfieldanlage für einen hörgeschädigten Schüler derzeit nicht genutzt werden könne, da die Schülermikrofone weitergereicht werden müssten. Ziel des Gerätes sollte sein, dass die hörgeschädigten Kinder weiterhin von den Lippen der Mitschüler ablesen könnten. Diesem Umstand wurde durch die weitere Anschaffung von Schülermikrofonen abgeholfen. Für die Luftreinigungsgeräte gäbe es seitens des Landes strenge Vorgaben, wann diese zugelassen werden könnten. Dabei sei u. a. der Lärmpegel entscheidend. Diese Geräte würden dann mehrere tausend Euro kosten, daher versucht die Kreisverwaltung den Einsatz weitestgehend durch andere Maßnahmen zu kompensieren, so KVR Schulz abschließend.

 

KTA Harms-Hentschel fragt, wie die Schülerbeförderung derzeit aufgestellt sei.

 

Verwaltungsfachwirt Hartmann entgegnet, dass die Busse gefühlt zu voll seien. Er verweist darauf, dass die Abstandregelungen in Bussen nicht gelten. Der VLN und die Stabsstelle Regionalentwicklung hätten jedoch bereits nachgesteuert. Er macht deutlich, dass neben den Fahrzeugen auch das Personal fehlten, um weitere Busse zu stellen.

 

Auf Nachfrage von KTA Altmann, wie der Sachstand der Evaluation der Schülerbeförderung sei, entgegnet KVR Schulz, dass diese stattgefunden habe und die Ergebnisse im Schulausschuss am 16.03.2018 (Drucksache 2018/044) vorgestellt wurden. Das Ergebnis der Evaluation habe keine weiteren Bedarfe ergeben. Ferner verweist KVR Schulz darauf, dass zu jedem Fahrplanwechsel die Bedarfe geprüft und die Angebote angepasst würden.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig