Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Samtgemeinde Uchte wird unter Berücksichtigung des Beschlusses zur Drucksache 2020/187 für den Um- und Anbau an der Grundschule Uchte eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 383.900 gewährt.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsfachwirt Härtel trägt den Sachverhalt vor.

 

KTA Leseberg stellt fest, dass der Sachverhalt und die Begründung gut auf gebaut sei und so wie vorgeschlagen verfahren werden sollte.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig