Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Maßnahme 202108: Zur Kofinanzierung  der Haltestellensanierung durch die SG Uchte sollen 114.500,00 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 202109: Zur Kofinanzierung  der Haltestellensanierung durch die SG Mittelweser sollen 53.000,00 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 202110: Zum barrierefreien Ausbau von 3 Haltestellen in Schessinghausen und Husum sollen 52.500,00 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden

 

Maßnahme 201103: Zur Kofinanzierung  der Haltestellensanierung durch die Stadt
Nienburg sollen 150.000,00 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 202505: Die Förderung des Car- Sharing Projektes der VGH in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya ist ausgelaufen und soll nun für die Jahre 2021 und 2022 verlängert werden. Unter dem Vorbehalt einer weiteren Abstimmung mit der Kreisverwaltung soll die Maßnahme in einer Größenordnung von bis zu 99.500 Euro gefördert werden.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, in wieweit das Potential des Carsharing bereits für die Mitarbeitenden des Landkreises genutzt wird und in welchem Umfang Carsharing für die Landkreisverwaltung noch auszuweiten ist.

 


Beratungsgang:

 

Dipl. Geogr. Rühe stellt die Maßnahmen 202108, 202109, 202110 und 201103 vor.

 

Herr Dr. Kiene, Fa.Christian Lühmann GmbH, erläutert den Förderantrag für das Classic Car Sharing in der SG Grafschaft Hoya sowie die bisherigen Ergebnisse und Erfahrungen der Jahre 2018 und 2019.

 

KTA Dr. Bauer fragt zu Folie 2 der Präsentation, wieso die Nutzungszahlen in Hoya im Dezember stark rückläufig waren und wie hoch die Nutzung in absoluten Zahlen war.

 

Herr Dr. Kiene teilt mit, dass die Grafik der Darstellung dient, dass die Nachfrage in Hoya in Bezug auf das Car-Sharing noch nicht so weit ist, wie Nienburg. Der Abfall der 2. Kurve ist der Corona Pandemie geschuldet. Durch ein neues Hygienekonzept wurde wieder mehr Car-Sharing nachgefragt.

 

KTA Hille unterstützt das Projekt und fragt die Verwaltung, aus welchen Mitteln die Zuwendung erfolgt.

 

Dipl. Geogr. Rühe teilt mit, dass zur Finanzierung § 7b-Mittel verwendet werden. Somit ist die Zuwendung für den Landkreis Nienburg ein durchlaufender Posten.

 

KTA Weißenborn ist der Auffassung, dass die Verwaltung in Bezug auf Car-Sharing eine Vorbildfunktion hat und stellt den Antrag, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, inwieweit das Potential des Carsharing bereits von den Mitarbeitenden des Landkreises genutzt wird und in welchem Umfang Carsharing für die Landkreisverwaltung noch auszuweiten ist.

KTA Schiemann teilt mit, dass er den Eindruck hat, dass das E-Auto vor dem Rathaus in Hoya ständig nur an der Ladestation angeschlossen ist und wenig genutzt wird. Seiner Ansicht nach lohnt Car-Sharing im ländlichen Raum nicht.

KTA Leseberg lobt das Projekt ausdrücklich, fragt sich aber, wieso ausgerechnet eine Firma, die vom Verkauf fossiler Brennstoffe lebt, die Nutzung von E-Mobilität vorantreibt und damit den eigenen Absatz schrumpfen lässt.

Herr Dr.  Kiene teil dazu mit, dass die Lühmangruppe technologieoffen in die Zukunft schaut und auf der Suche nach neuen Geschäftsmodellen ist.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 3 Enthaltungen