Besuchen Schülerinnen und
Schüler mit einem Förderbedarf „emotionale und soziale Entwicklung (ES)“ eine
entsprechende Förderschule außerhalb des Landkreises Nienburg/Weser, werden ab
01. Januar 2021 die Schulrestkosten in der anfallenden Höhe gezahlt, höchstens
jedoch der Kostensatz, der zum gleichen Zeitpunkt an der Christophorusschule
Nienburg anfällt.
Beratungsgang:
ohne
Beratungsergebnis:
Einstimmig