Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Besuchen Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf „emotionale und soziale Entwicklung (ES)“ eine entsprechende Förderschule außerhalb des Landkreises Nienburg/Weser, werden ab 01. Januar 2021 die Schulrestkosten in der anfallenden Höhe gezahlt, höchstens jedoch der Kostensatz, der zum gleichen Zeitpunkt an der Christophorusschule Nienburg anfällt.  


Beratungsgang:

 

ohne


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig