1.
Die
Förderrichtlinie für die Kreisschulbaukasse vom 7.3.2016 wird mit sofortiger Wirkung
aufgehoben.
2.
Die
Förderrichtlinie für die Kreisschulbaukasse wird beschlossen.
3.
Die jährliche
Beitragshöhe wird für die Jahre 2021 und 2022 auf 4 Mio. € festgesetzt.
Die Beiträge sind gemäß § 117 Absatz 6 NSchG zu zwei Dritteln vom Landkreis und
zu einem Drittel von den kreisangehörigen Gemeinden aufzubringen.
4.
Die Ergänzung der
Schulbauhandreichungen wird beschlossen.
Beratungsgang:
KTA Werner erklärt, die Erhöhung
sei sinnvoll. Er spreche sich aber gegen Containerlösungen aus. Investitionen müssten
nachhaltiger sein. Außerdem spiele auch den Lehrkräften sowie
Schülerinnen und Schülern entgegengebrachte Wertschätzung eine Rolle.
KTA Engelking erwidert, Containerlösungen könnten heutzutage bis zu 30 Jahre halten.
Zu seiner Schulzeit
in kleinen Klassenräumen hätte er sich über
Container gefreut.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit drei Enthaltungen