1.     Die Förderrichtlinie für die Kreisschulbaukasse vom 7.3.2016 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

2.     Die Förderrichtlinie für die Kreisschulbaukasse wird beschlossen.

 

3.     Die jährliche Beitragshöhe wird für die Jahre 2021 und 2022 auf 4 Mio. € festgesetzt.

Die Beiträge sind gemäß § 117 Absatz 6 NSchG zu zwei Dritteln vom Landkreis und zu einem Drittel von den kreisangehörigen Gemeinden aufzubringen.

 

4.     Die Ergänzung der Schulbauhandreichungen wird beschlossen.


Beratungsgang:

 

KTA Werner erklärt, die Erhöhung sei sinnvoll. Er spreche sich aber gegen Containerlösungen aus. Investitionen müssten nachhaltiger sein. Außerdem spiele auch den Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern entgegengebrachte Wertschätzung eine Rolle.

 

KTA Engelking erwidert, Containerlösungen könnten heutzutage bis zu 30 Jahre halten. Zu seiner Schulzeit in kleinen Klassenräumen hätte er sich über Container gefreut.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit drei Enthaltungen