Sitzung: 16.11.2020 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Dipl. Geogr. Arndt
informiert über die Kooperationsvereinbarung für das Projekt Erste Hilfe App –
DiNi schockt, die derzeit nur im Entwurf vorliegt. Kooperationspartner in dem
Projekt sind der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Kreisverband Nienburg, der DRK
Kreisverband Diepholz e.V. und der Landkreis Diepholz. Die Kooperation soll auf
Dauer angelegt, ein Austritt aber möglich sein. Eine Evaluation soll nach 2 Jahren
erfolgen. Die App erhält den Namen „DiNi schockt“. Die Alarmierungsfunktion der
App ist auf Reanimationsfälle beschränkt. Bei Erfassung als
„Reanimationseinsatz“ bei einer Rettungsleitstelle versendet die Ersthilfe-App
automatisch die Anfrage an die registrierten Ersthelferinnen und Ersthelfer in
fußläufiger Erreichbarkeit des Notfallorts. Die Hilfsorganisationen betreuen
die Ersthelferinnen und Defi-Standorte, die in Ihrem Wirkungsbereich/Landkreis
verortet sind. Projektmanagement und Aufgabenverteilung erfolgen in gemeinsamer
Abstimmung der Kooperationspartner. Die Landkreise sind Projektträger und
finanzieren die Anschaffung und den Betrieb der Ersthilfe-App. Kosten- und
Finanzierung werden derzeit noch abgestimmt. Sie sollen in der Startphase aus
Mitteln des Landes bzw. seiner Kooperationspartner gefördert werden (bis
30.09.2021).
Die laufenden Kosten in den Folgejahren werden
durch die Landkreise der Gesundheitsregion finanziert. Die Gesamtkosten im
Startjahr betragen ca. 100.000,- €,
laufende Kosten in den Folgejahren ca. 50.000,- €,
also ca. 25.000,- € je Landkreis. Aufgrund der terminlichen Bindung des
Förderprojekts, wird ein Beschluss über die Kooperationsvereinbarung direkt im
Kreisausschuss erfolgen müssen.
KTA Kurowski fragt an, wer diese App nutzen soll.
Dipl. Geogr. Arndt teilt mit, dass dieses z.B. durch registrierte
Ersthelfer geschehen soll.
KTA Kurowski hinterfragt, woher diese kommen sollen.
Dipl. Geogr. Arndt erläutert, dass dieses zum Einen medizinisch
geschulte Personen oder aber registrierte Ersthelfer sein sollen, die
regelmäßig Ersthelferkurse besuchen.