Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KTA Hille fragt an, ob durch den Einwand der AfD, über den im Harke-Artikel vom 14.11.2020 berichtet wurde, eine Änderung des Verfahrens zur 4. Änderung des RROP 2003 zu erwarten ist.

 

EKR Hoffmann sagt eine Antwort im Protokoll zu.

 

Anmerkung der Verwaltung: Im Presseartikel ist die persönliche Meinung von KTA Köhler wiedergegeben, dass

  • Windkraftanlagen eine tödliche Gefahr für Wildvögel seien,
  • beim Repowering von alten Anlagen Riesenmengen an nicht recycelbaren Material anfielen,
  • die Art der Energiegewinnung nicht grundlastfähig sei und
  • die Stromgewinnung aus Wind mit Steuergeldern subventioniert werde und zu hohen Strompreisen führe.

 

Diese Einschätzungen haben auf das Verfahren zur 4. RROP-Änderung keinen Einfluss. Die Kreisverwaltung beabsichtigt, im Ausschuss für Regionalentwicklung am 10.03.2021 einen Beteiligungsentwurf für die 4. RROP-Änderung vorzulegen und im nachfolgenden Kreisausschuss einen Beschluss über die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens herbeizuführen. Es ist vorgesehen, das Beteiligungsverfahren im Frühjahr 2021 einzuleiten.