Zum Ausgleich von
Mindererträgen bzw. Mehrbelastungen aufgrund der Corona-Pandemie wird den
kreisangehörigen Kommunen eine Ausschüttung in Höhe von 2.839.256 Euro gewährt,
die nach Maßgabe der Kreisumlage verteilt wird.
Die Deckung dieses
außerplanmäßigen Aufwands wird durch Mehrerträge in der Grundsicherung für
Arbeitssuchende sichergestellt.
Beratungsgang:
ohne
Beratungsergebnis:
Einstimmig