Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Zum Ausgleich von Mindererträgen bzw. Mehrbelastungen aufgrund der Corona-Pandemie wird den kreisangehörigen Kommunen eine Ausschüttung in Höhe von 2.839.256 Euro gewährt, die nach Maßgabe der Kreisumlage verteilt wird.

 

Die Deckung dieses außerplanmäßigen Aufwands wird durch Mehrerträge in der Grundsicherung für Arbeitssuchende sichergestellt.

 


Beratungsgang:

 

ohne


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig