Das Kreisgebiet wird für die
Kreistagswahl 2021 entsprechend der Anlage 1 in vier Wahlbereiche eingeteilt.
Beratungsgang:
KTA
Schnitzler führt aus, die vorgesehene Einteilung der
Wahlbereiche berücksichtige nicht, dass die Samtgemeinden Liebenau und Marklohe
fusionieren würden und damit die Bürgerinnen und Bürger der neuen Samtgemeinde
Kreistagsabgeordnete in verschiedenen Wahlbereichen wählen würden. Dies sei
nicht zu vermitteln. Die Gruppe Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beantrage
daher gemeinsam mit der FDP-Kreistagsfraktion, das Kreisgebiet für die
Kreistagswahl 2021 entsprechend der
/ vorgelegten
Variante (siehe Anlage “Variante“) in drei Wahlbereiche einzuteilen.
KTA Hille betont, das Wahlgesetz
sehe vor, dass die Samtgemeindegrenzen eingehalten werden sollen. Anders als
bei der damaligen Fusion der Samtgemeinde Landesbergen und der Gemeinde Stolzenau,
sei die Fusion der Samtgemeinden Liebenau und Marklohe weit fortgeschritten.
Die vorgelegte Variante erhöhe die Wahlchancen kleinerer Parteien. Außerdem
falle das Verhältnis der Wählerinnen und Wähler in den Wahlbereichen zueinander
deutlich ausgeglichener aus. Letztlich müsse die Wahlbereichseinteilung bei der
nachfolgenden Kreistagswahl auf jeden Fall angepasst werden. Die sich hier
abzeichnende Fusion der neuen Samtgemeinde Weser-Aue mit dem Flecken Steyerberg
ließe sich mit der dargestellten Variante bereits abbilden.
KTA Heineking erwidert, mit der
Wahlbereichseinteilung 2016 habe man gute Erfahrungen gemacht. Nach der Fusion
bleibe ausreichend Zeit, sich auf die neue Wahlbereichseinteilung einzustellen.
KTA Leseberg unterstützt, dass man
bei dem Ergebnis bleiben solle, das der Kreisausschuss im November 2020
verabredet habe. Eine Benachteiligung kleinerer politischer Gruppierungen
ergebe sich auch in der vorgelegten Variante.
KTA Köhler schließt sich den
Ausführungen an. Die Wahlbereiche sollten beibehalten und erst 2026 neu zu
geschnitten werden.
Stellv. Landrätin Altmann
betont, die Fusion der Samtgemeinden sei noch nicht vollzogen. Jetzt eine
Änderung herbeizuführen, die in fünf Jahren erneut anzupassen sei, halte ihre
Fraktion nicht für sinnvoll.
KTA Schnitzler hebt nochmals hervor,
dass die Fusion beschlossen sei und ein gemeinsamer Samtgemeinderat zur Wahl
stehe. Durch die Beibehaltung der Wahlbereiche würde die Samtgemeinde aber
unterschiedliche Abgeordnete für den Kreistag stellen.
Der Änderungsantrag
der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke und der
FDP-Kreistagsfraktion wird mit 5 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 36 Nein-Stimmen abgelehnt.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 36 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen