Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Das Kreisgebiet wird für die Kreistagswahl 2021 entsprechend der Anlage 1 in vier Wahlbereiche eingeteilt.

 


Beratungsgang:

 

KTA Schnitzler führt aus, die vorgesehene Einteilung der Wahlbereiche berücksichtige nicht, dass die Samtgemeinden Liebenau und Marklohe fusionieren würden und damit die Bürgerinnen und Bürger der neuen Samtgemeinde Kreistagsabgeordnete in verschiedenen Wahlbereichen wählen würden. Dies sei nicht zu vermitteln. Die Gruppe Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beantrage daher gemeinsam mit der FDP-Kreistagsfraktion, das Kreisgebiet für die Kreistagswahl 2021 entsprechend der  

/    vorgelegten Variante (siehe Anlage “Variante“) in drei Wahlbereiche einzuteilen.

KTA Hille betont, das Wahlgesetz sehe vor, dass die Samtgemeindegrenzen eingehalten werden sollen. Anders als bei der damaligen Fusion der Samtgemeinde Landesbergen und der Gemeinde Stolzenau, sei die Fusion der Samtgemeinden Liebenau und Marklohe weit fortgeschritten. Die vorgelegte Variante erhöhe die Wahlchancen kleinerer Parteien. Außerdem falle das Verhältnis der Wählerinnen und Wähler in den Wahlbereichen zueinander deutlich ausgeglichener aus. Letztlich müsse die Wahlbereichseinteilung bei der nachfolgenden Kreistagswahl auf jeden Fall angepasst werden. Die sich hier abzeichnende Fusion der neuen Samtgemeinde Weser-Aue mit dem Flecken Steyerberg ließe sich mit der dargestellten Variante bereits abbilden.

KTA Heineking erwidert, mit der Wahlbereichseinteilung 2016 habe man gute Erfahrungen gemacht. Nach der Fusion bleibe ausreichend Zeit, sich auf die neue Wahlbereichseinteilung einzustellen.

KTA Leseberg unterstützt, dass man bei dem Ergebnis bleiben solle, das der Kreisausschuss im November 2020 verabredet habe. Eine Benachteiligung kleinerer politischer Gruppierungen ergebe sich auch in der vorgelegten Variante.

KTA Köhler schließt sich den Ausführungen an. Die Wahlbereiche sollten beibehalten und erst 2026 neu zu geschnitten werden.

Stellv. Landrätin Altmann betont, die Fusion der Samtgemeinden sei noch nicht vollzogen. Jetzt eine Änderung herbeizuführen, die in fünf Jahren erneut anzupassen sei, halte ihre Fraktion nicht für sinnvoll.

KTA Schnitzler hebt nochmals hervor, dass die Fusion beschlossen sei und ein gemeinsamer Samtgemeinderat zur Wahl stehe. Durch die Beibehaltung der Wahlbereiche würde die Samtgemeinde aber unterschiedliche Abgeordnete für den Kreistag stellen.

 

Der Änderungsantrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke und der
FDP-Kreistagsfraktion wird mit 5 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 36 Nein-Stimmen abgelehnt. 


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    36 Ja-Stimmen     5 Nein-Stimmen       1 Enthaltungen