Beratungsgang:

 

Landrat Kohlmeier führt aus, dass es die Aufgabe des Landkreises als Träger des Gesundheitsamtes sei, die Corona-Verordnungen des Landes und die erforderlichen Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes durchzusetzen, um die Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie vor Ort zu erreichen. Dabei sei der Landkreis bei seinen Gestaltungsmöglichkeiten im Kern darauf beschränkt, bei steigenden Inzidenzzahlen verschärfende Maßnahmen durchzusetzen.

Die neue Verordnung des Landes, die am Wochenende in Kraft treten werde, sehe vor, dass in einzelnen Modellkommunen unter besonderen Maßgaben Öffnungen ermöglicht werden könnten. Die genauen Modalitäten lägen aktuell noch nicht vor. Es sei jedoch davon auszugehen, dass die Modellprojekte auf drei Wochen ausgelegt seien, wissenschaftliche begleitet werden müssten und nur im Zusammenhang mit einer funktionieren digitalen Kontaktnachverfolgung ermöglicht würden.

Der Landkreis unterstütze die Absicht der Stadt Nienburg, sich als Modellkommune zu bewerben und forciere die Anbindung an die luca-App, die im Zuge einer vom Land geschlossenen Rahmenvereinbarung zum Einsatz kommen solle. Diese erspare die „Zettelwirtschaft“ bei der Kontaktnachverfolgung und ermögliche den Datenaustausch zwischen dem Infizierten und dem Gesundheitsamt auf der einen bzw. den betroffenen Lokalitäten und dem Gesundheitsamt auf der anderen Seite.

Die Einführung der App führe per se jedoch nicht zu neuen Freiheiten oder zusätzlichen Öffnungen.